DaFlo 10 Geschrieben 28. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 28. Juni 2015 NorbertFe - du bist da sicherlich sehr vorbildlich! Ich kenne viele Firmen bei denen generell erstmal die Postfächer "weitergegeben" werden! :-) Ich muss sagen - ich als DSB versuche bei mir und meinen Kunden dahin zu agieren das es eine Vereinbarung zwischen AG und AN gibt... entweder ist Privatnutzung generell verboten ODER der AG hat das Recht nach Kündigung bzw. Weggang vom AN das Postfach zur "vorübergehenden" Bearbeitung an andere Personen weiterzugeben. Dafür gibt es fertige Klauseln und Verträge. Es kommt natürlich generell auf die Position des AN an. Genau das ist es lefg! :-) Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.089 Geschrieben 28. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 28. Juni 2015 Naja wenn Mans drauf anlegen würde, hat das nicht lange Bestand. Warum man einen Account weiter betreiben muss, wenn dort historische Daten liegen, ist mir unklar. Zugriff hat der ehemalige mA darauf sowieso nicht. Also kann ich die Daten genauso gut exportieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar
DaFlo 10 Geschrieben 28. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 28. Juni 2015 Der Mitarbeiter darf unter Aufsicht von It und Geschäftsleitung sicherlich an das Postfach ran! Man muss sich da nur mal durchklagen! :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.089 Geschrieben 28. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 28. Juni 2015 Eben unter Aufsicht, darf er an "seine" Daten! Das bedeutet für mich nicht, dass ich diese Daten weiterhin im Mailsystem vorhalten muss. Wäre wirklich mal interessant, ob man damit tatsächlich weiterkommt. ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
DaFlo 10 Geschrieben 28. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 28. Juni 2015 Hast du keinen unzufriedenen Kollegen der klagen will? :-) Ich gehe davon aus das bei keiner klaren Verbotsregelung zur Privatnutzung und passender Vereinbarung der Mitarbeiter ziemlich weit kommen würde :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar
tesso 375 Geschrieben 28. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 28. Juni 2015 Danke für das AZ. Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.089 Geschrieben 28. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 28. Juni 2015 (bearbeitet) Er kommt soweit, dass ihm "seine" Daten zur Verfügung gestellt werden müssen. Das wäre aber nichts Neues. bearbeitet 28. Juni 2015 von NorbertFe Zitieren Link zu diesem Kommentar
DaFlo 10 Geschrieben 28. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 28. Juni 2015 Wäre interessant zu wissen was passiert wenn der AG das Konto gelöscht hat und kein Backup mehr existiert. :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.089 Geschrieben 28. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 28. Juni 2015 Davon rede ich explizit nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar
DaFlo 10 Geschrieben 28. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 28. Juni 2015 War auch eher allgemein gemeint :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar
magheinz 110 Geschrieben 29. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 29. Juni 2015 Naja wenn Mans drauf anlegen würde, hat das nicht lange Bestand. Warum man einen Account weiter betreiben muss, wenn dort historische Daten liegen, ist mir unklar. Zugriff hat der ehemalige mA darauf sowieso nicht. Also kann ich die Daten genauso gut exportieren. In dem verlinkten Urteil steht: "Wird im Rahmen eines Vertragsverhältnisses von einem Vertragspartner für den anderen ein E-Mail account angelegt, auf dem dieser auch private Mails speichert, entspricht es den vertraglichen Nebenpflichten, von einer Löschung des account's nach Beendigung des Vertragsverhältnisses solange abzusehen, bis klar ist, dass die andere Partei an der Nutzung des accounts kein Interesse mehr hat." Das fette ist von mir. Wo wie ich das verstehe bedeutet das, der Account darf nicht nur nicht gelöscht werden, sondern ich muss dem ehemaligen AN den Zugang weiter ermöglichen. Da steht nicht "Interesse an den Daten" sondern ganz klar "Interesse an der Nutzung"! Wäre interessant zu wissen was passiert wenn der AG das Konto gelöscht hat und kein Backup mehr existiert. :-) Im zweifel macht sich der ehemalige AG schadensersatzpflichtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.089 Geschrieben 29. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 29. Juni 2015 Ich bezweifle weiterhin, dass damit jeder ankommen kann und dann den ehemaligen firmenaccount weiter nutzen darf. Wie immer in der Justiz, kommt's wohl auf die restlichen Faktoren ab. Zitieren Link zu diesem Kommentar
DaFlo 10 Geschrieben 29. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 29. Juni 2015 @Magheinz: Das der AG schadensersatzpflichtig ist - ist mir klar! Wäre eben interessant zu wissen - welche Kosten da auf den AG zukommen können bzw. wie der AN die Wichtigkeit der Daten beweisen will und kann! @NorbertFe: Bei einem meiner Kunden kommen durchaus ehemalige AN 2-4 Wochen nach Kündigung an und sagen sie wollen eine Kopie ihrer privaten Mails haben. Bei diesem AG ist Privatnutzung erlaubt und geduldet. Und doch... laut dem Schulungsleiter (ist Anwalt für Datenschutzrecht in einer größeren Stadt) - kommt es regelmäßig vor das Mitarbeiter damit beim AG vorsprechen! :-) Problem bei manchen Firmen ist lediglich das der AG nicht weiß das der AN eigentlich im Recht ist! Zitieren Link zu diesem Kommentar
magheinz 110 Geschrieben 30. Juni 2015 Melden Teilen Geschrieben 30. Juni 2015 @Magheinz: Das der AG schadensersatzpflichtig ist - ist mir klar! Wäre eben interessant zu wissen - welche Kosten da auf den AG zukommen können bzw. wie der AN die Wichtigkeit der Daten beweisen will und kann! Das dürfte auf den beweisbaren Schaden ankommen. Ein geplatzter Immobiliendeal wegen einer nicht registrierten Terminverschiebung o.ä. kann schon durchaus einiges an Geld kosten. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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