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Gebrauchte Windows (7, 8, 8.1) Lizenzen


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Hallo zusammen,

 

mich würde interessieren ob es legal ist gebrauchte Windows-Software zu kaufen.

 

Zum Beispiel gibt es hier auf E-Bay ein Händler, welcher gebrauchte Windows 8.1 Pro Lizenzen (Keys) für knapp 17€ verkauft.

http://stores.ebay.de/posoutlet/Windows-8-1-/_i.html?_fsub=5669091012

 

Wenn ich diese Übersicht zum Thema Gebrauchte-Software auf Wikipedia richtig einschätze, ist das legal.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software

 

 

Was sagt ihr dazu?

 

Viele Grüße

 

Rogg

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Über eBay mach ich mir da nicht all zu viele Gedanken. Auch die 99,8% bei über 15.000 Bewertungen lassen den Händler eher positiv erscheinen. Im Zweifel bekomme ich mein Geld über eBay/PayPal wieder, wenn etwas nicht stimmt.

Als Kunde kannst du auch bei anderen Produkten nie 100% sicher sein, teilweise sogar NACH dem Kauf nicht. Je nachdem wie gut die Fälschung wäre.

Aber wie gesagt, ich gehe von gebrauchter Software aus. Fälschungen sind ein ganz anderes Thema. Wie würde man an dieser Stelle denn erkennen ob es sich um Fälschungen oder gebrauchte Software handelt?

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Schau mal zum Beispiel hier rein:https://www.microsoft.com/de-de/howtotell/default.aspx

 

Mit Ausnahme von Product Key Cards (PKCs), die mit COAs vertrieben werden, vertreibt Microsoft keine Products Keys als eigenständige Produkte. Wenn Sie auf einer Auktionswebsite, in einer Onlinekleinanzeige oder auf einer anderen Webseite einen Eintrag finden, in dem für zum Verkauf stehende Product Keys geworben wird, dann ist das ein untrügliches Anzeichen dafür, dass die Keys wahrscheinlich gestohlen oder nicht lizenziert sind. Wenn Sie zum Aktivieren des auf Ihrem PC installierten Windows-Betriebssystems einen gestohlenen oder nicht lizenzierten Product Key kaufen und verwenden würden, könnte es sein, dass der Key nicht funktioniert, dass er bereits auf einem anderen PC verwendet wird oder von Microsoft zur Verwendung gesperrt wurde, wenn er als gestohlen gemeldet wurde. Damit Sie auch wirklich alles bekommen, was Sie erwarten, kaufen Sie am besten direkt einen PC, auf dem Original-Microsoft-Software vorinstalliert ist oder Original-Microsoft-Software von einem autorisierten Händler.

 

Wenn der Verkäufer schon darauf verweist, dass der Key sich wohlmöglich nicht online aktivieren läßt und zur telefonischen Aktivierung rät, ist das auch ein deutliches Indiz darauf, dass der Key möglicherweise illegalerweise mehrfach weiterverkauft

wird. Erfahrungen mit dem Kauf von Software über Ebay oder anderen Onlinehändlern wurden z.B. hier http://www.heidoc.net/joomla/technology-science/microsoft/77-fake-oder-f%C3%A4lschung-das-experiment?showall=1 oder hier http://www.heise.de/ct/ausgabe/2014-17-Dubiose-Verkaeufe-von-Microsoft-Lizenzschluesseln-fuellen-Pro-Deutschland-Parteikasse-2266175.html beschrieben.

 

Have fun!
Daniel

bearbeitet von Daniel -MSFT-
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Gut, dass sind alles Fälschungen, über die geschrieben wird. Diese Angebote waren augenscheinlich auch nicht als "gebraucht" gekennzeichnet.

Auch die telefonische Aktivierung klingt für mich schlüssig, wenn ich mir folgendes Beispiel vor Augen halte.

  1. Eine Firma bezieht von MS eine Volumenlizenz (z.B. 100er).
  2. Diese Firma verkauft diese Volumenlizenz als gebraucht weiter an einen Reseller für gebrauchte Software.
  3. Der Reseller darf die Volumenlizenz aufteilen und einzeln weiter verkaufen.
  4. Da der Erstkäufer sein Windows nicht deaktiviert hat, sondern z.B. nur die Festplatten formatiert hat, ist die logische Folge, dass diese nicht mehr per Internet automatisch aktiviert werden können und man somit zum Telefon greifen muss.

Den Nachweis über die Lizenzdokumente und das auch nur so viel weiter verkauft wird, wie tatsächlich vorhanden ist, muss der Reseller verwalten.


@zahni
Der Shop ist laut deren Aussage morgen wieder online, weil die zur Zeit "1000%" ausgelastet sind. Da bin ich mal gespannt.

bearbeitet von Rogg
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Nur mal so am Rande bemerkt, steht auch in dem von Dir zitierten Link das Gegenteil:

 Das Urteil bezieht sich aber nicht auf sog. "Volumenlizenzen". Hierbei handelt es sich um eine bestimmte Menge an Einzellizenzen, die aus Marketing- und Vertriebsgründen im Paket verkauft werden. Die Aufspaltung dieser Pakete und deren teilweiser Weiterverkauf ist von dem EuGH-Urteil nicht berührt, da damit keine Aufspaltung einzelner Lizenzen verbunden ist.

 

Weiterhin solltest Du das BGH-Urteil vom 6. Oktober 2011 (Az. I ZR 6/10 – Echtheitszertifikat) beachten. Der Vertrieb von Sicherungs-CDs mit Echtheitszertifikaten, die von den Computern abgelöst worden waren, stellt eine Markenrechtsverletzung dar, weil es dem Verbraucher die falsche Aussage vermittelt, dass die Software mit der Zustimmung des Markeninhabers in Verkehr gebracht worden sei und dieser für die Echtheit einstehe. Laut dem Urteil steht der Erschöpfungsgrundsatz dem nicht entgegen.

 

Auch muss derjenige, der seine Software-Lizenz weiterverkaufen will, seine Kopie unbrauchbar machen. Der Käufer muss nachweisen, dass dies tatsächlich geschehen ist. Das Notar-Testat, dass einige Anbieter bislang nutzten, dafür jedenfalls nicht aus. Gutgläubig kann man aber keine Nutzungsrechte erwerben. Wenn man also keinen lückenlosen Nachweis der Handelskette hat, stelle ich es mir als schwer vor, den Nachweis einer rechtlich sauberen Lizenzierung führen zu können.

 

Schließlich muss die Erstverkauf der Programmkopie auch in der Europäischen Union erfolgt sein, um davon überhaupt erfaßt zu sein. Ob der verkaufte Key in Asien oder den USA oder Europa zum ersten Mal auf den Markt kam, spielt da eine Rolle. Oder ob es sich bei dem Key um eine zeitlich befristete oder eine zeitlich unbefristete Lizenz handelt...

 

Das sind eine ganze Reihe von Fragen, die ich bei dem Ebay-Angebot nicht geklärt sehe. Daher Vorsicht mit solchen Pauschalaussagen wie Gericht XYZ hat das entschieden.

 

Have fun!
Daniel

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Das Thema hatten wir doch gerade.

 

Bekommst Du einen Nachweis, welchen Volumenvertrag Du übernimmst? Hast Du dann Zugriff auf das VLSC und bekommst für Deine "3" Lizenzen neue Keys?

Sonst bekommst Du nur MAKs (jeder "Kunde" den gleichen Key). Den kannst Du auch nicht telefonisch aktiveren (nie probiert). Entweder er geht oder nicht. MAKs werden auch nicht "deaktiviert" sondern zählen bis zum Limit hoch.

Da kann schnell der max. Aktivierungsanzahl erschöpft sein. Im Übrigen ist ein MAK-Key kein Lizenznachweis, sonder nur eine Buchstabenfolge.

Solche "weiterverkauften" Keys wurde von MS auch schon ohne Vorwarnung gesperrt Dann hast Du genau nichts und weniger Geld auf dem Konto.

Immerhin möchte MS wissen, wer der Vertragspartner ist, dass bei diesem Verfahren nicht möglich und es kann auch niemand die rechtmäßige Verwendung sicherstellen.

 

Kann sein, dass das ein Gericht den Weiterverkauf solcher Verträge für zulässig erklärt hat. Wie genau das bei MS-Verträgen zu erfolgen hat, hat aber noch niemand geklärt.

bearbeitet von zahni
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Der lückenlose Nachweis mag zwar schwierig sein, aber ist dennoch möglich.

 

Auch das Urteil "Az. I ZR 6/10 – Echtheitszertifikat", leuchtet ein. Sodas es Sinn macht für den Reseller nur den Key zu verkaufen und selbst alle Dokumente vorzuhalten, welche zum Nachweis nötig sind.

Der Reseller gewährleistet letztlich dem Kunden, dass alles korrekt ist. Schließlich kann nicht jeder Kunde ein Meister in "Lizenz-Fu" sein.

 

Eine Frage wäre natürlich was passiert wenn der Reseller pleite geht.

 

 

Mit MAKs kenne ich mich nicht aus. Die Frage dabei ist, weil es ja auch keine "Mietsoftware" ist, ob MS das einfach so machen darf. Weil ja das EuGH explizit geurteilt hat, dass gebrauchte Volumenlizenzen gesplittet weiterverkauft werden dürfen. Das muss der Reseller natürlich alles Nachweisen und auch die Regeln des Erschöpfungsgrundsatz einhalten.

 

 

Auch das Urteil in dem verlinkten Blog mit den Testkäufen "OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.01.2014, Az.: 11W 34/12" bezieht sich auf Markenrecht. Hierbei hatte der Verkauf der "Lizenzaufkleber" dem Kunden potentiell suggeriert das eine Pflicht von Seiten MS gegenüber dem Käufer vorhanden wäre, dies sei unzulässig laut Gerichtsurteil.

 

Beim Verkauf gebrauchter Software werden auch keine Verträge verkauft oder weiter gegeben, sondern nur die Software. Deshalb ist auch Mietsoftware wie z.B. Adobe CC Produkte vom Erschöpfungsgrundsatz nicht betroffen, da diese nur gemietet werden.

 

Deshalb muss MS auch nicht wissen wer die gebrauchte Software gekauft hat. Diese hat nur normal zu funktionieren (Updates usw.). Letztlich sind die Lizenzvorgaben von MS zweitrangig gegenüber der Gesetzgebung.

bearbeitet von Rogg
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