Daniel -MSFT- 129 Geschrieben 6. August 2015 Melden Teilen Geschrieben 6. August 2015 Für XP hatten wir die Funktionsweise der Produktaktivierung im Detail erklärt: https://technet.microsoft.com/en-us/library/bb457054.aspx Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.062 Geschrieben 6. August 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 6. August 2015 (bearbeitet) Und das ist nach 14 Jahren immer noch so? :) bearbeitet 6. August 2015 von NorbertFe Zitieren Link zu diesem Kommentar
Daniel -MSFT- 129 Geschrieben 7. August 2015 Melden Teilen Geschrieben 7. August 2015 Das Prinzip ist das gleiche. Weniger statisch und es gibt neuere Hardware, die man mit einbeziehen kann. Ich habe aber keine aktuellere Dokumentation zu dem Thema gefunden. Da stecken mehr oder weniger auch Geschäftsgeheimnisse mit drin. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Manuel@inside-online 0 Geschrieben 11. September 2015 Melden Teilen Geschrieben 11. September 2015 (bearbeitet) Nach meinem Kenntnisstand erfolgt das kostenlose Upgrade nur über Windows Update oder ISO als Upgrade aus dem laufenden System. Dabei wird ein Hash der Rechnerhardware bei uns als berechtigt für die kostenlose Lizenz registriert. Danach kann dieser Rechner auch komplett neu partioniert und formatiert werden - er wird online mit seiner Lizenz aktiviert. Wer einen zentralen Rollout durchführen will, muss entweder alle Rechner vorher inplace upgraden oder zum zentralen Rollout die notwendigen Lizenzen erwerben. Quelle: https://imageframe.co.uk/reimaging-windows-10/ Aber frag mal über den LSP nach. Ich bin im Urlaub und das ist daher keine offizielle Antwort. Hi, bekommt man beim InPlace Upgrade einer aktivierten Windows 7 Professional VLK Version mit MAK Key auch die gratis, hashgebundene Windows 10 Lizenz? (Für genau diesen Fall konnte ich noch keine klare Aussage finden, obwohl ja eigentlich alle Versionen außer Enterprise angeblich berechtigt sind) PS Ich habe von einem Microsoft Mitarbeiter die Aussage bekommen, dass die gratis Upgrade Lizenzen erlöschen, wenn das Mainboard gewechselt wird (nachvollziehbar) oder der Austausch des Massenspeichers durch einen anderen "nicht baugleichen" erfolgt (Also anderes HDD Modell oder Hdd->SSD als Systemplatte). Gibt es hierzu bisher schon verlässliche Aussagen, ob dies wie beschrieben zutrifft? Vielen Dank und schönes Wochenende zusammen bearbeitet 11. September 2015 von Manuel@inside-online Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 13. September 2015 Melden Teilen Geschrieben 13. September 2015 (bearbeitet) Hi, ja, im Moment "hört" man viele unterschiedliche Aussagen. Zur Zeit existiert kein offizielles und vertragsrelevante Dokument, dass umfänglich all die Fragen des Marktes beantwortet. Die neuen "Produktbestimmungen (Product Terms)" lassen hier auch einige Fragen offen. Ja, auch ich habe "gehört" dass die Kopplung ausschließlich am Motherboard verankert ist. Ich hab auch so was gelesen: Quelle: https://www.microsoft.com/de-de/windows/windows-10-faq Eine Frage war:Kann ich zu meiner vorherigen Version von Windows zurückkehren, wenn mir Windows 10 nicht gefällt? Ja. Wir sind uns zwar sicher, dass Ihnen Windows 10 gefallen wird,Sie können jedoch innerhalb eines Monats nach dem Upgrade Ihre vorherige Version von Windows auf dem Gerät wiederherstellen. Und was ist dann, wenn der Zeitraum abgelaufen ist? Desweiteren: Einige Editionen sind von diesem Angebot ausgeschlossen:Windows 7 Enterprise, Windows 8/8.1 Enterprise und Windows RT/RT 8.1.Derzeitige Software Assurance-Kunden in der Volumenlizenzierung erhalten außerhalb dieses Angebots Upgrade-Angebote für Windows 10 Enterprise. D.H.: Wer damals einen WIN-7 bzw. 8/8.1 Enterprise-Upgrade gekauft hatte,oder obiges inkl. SA, welche aber nun schon abgelaufen ist, der darf nicht kostenlos upgraden! Diese Kunden können nur via Volumenvertrag- WIN-10-Pro-Upgrade (keine SA dafür mehr verfügbar).- WIN-10-Enterprise-LTSB-Upgrade (keine SA verfügbar),oder- WIN-10-Enterprise inkl. SA ( man beachte dann aber "Current Branch" / "Current Branch for Business") oder - VDA pro User (WIN-10-Enterprise per User lizenziert, monatl. ABO-Preis-Basis)kaufen. Wer nicht will, dass er sinnlos "Geld in den Sand setzt" oderseine Business-Prozesse nicht mehr bedienen kann, der sollte sich weit vorher sehr gut beraten lassen ! VG, Franz bearbeitet 13. September 2015 von lizenzdoc 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Manuel@inside-online 0 Geschrieben 14. September 2015 Melden Teilen Geschrieben 14. September 2015 Upgrade Windows 7 Professional VLK (MAK) zu Windows 10 Professional Ein Mitarbeiter der Microsoft Hotline teilte mir mit, dass ein Upgrade der obigen Variante möglich ist und in einem aktivierten Windows 10 resultiert. Dies konnte ich nun verifizieren indem ich testweise ein Inplace Upgrade mit einer aktivierten VLK Version durchgeführt habe. (Aktivierung bei Neuinstallation wäre dann noch zu testen) Müsste doch eigentlich nun problemfrei sein diese Upgrade Lizenzen einzusetzen, wenn die "Ursprungs"-Windows 7 Lizenz legitim (und nicht als WIndows 7 Upgrade erworben, wie von lizenzdoc erwähnt) war oder? Deckt sich ja auch mit der Aussage Microsofts, dass alle gratis Upgrades bekommen außer Enterprise Versionen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
cschra 10 Geschrieben 8. Oktober 2015 Melden Teilen Geschrieben 8. Oktober 2015 Hi! Schade das diese schöne Idee so lieblos seitens Microsoft umgesetzt worden ist. Mir ist die ganze Nummer etwas zu kompliziert, gerade auch weil ich mir überlege mal Windows 10 zu testen und ggf. bei Nichtgefallen auf Windows 7 wieder zurückzuspringen. Ebenso, was passiert mit meiner gekauften Windows 7 Lizenz wenn mein PC Schrott ist. So wie ich es im Moment lese und verstehe, ist damit meine Windows 10 Lizenz futsch - allerdings auch meine Windows 7 Lizenz durch das kostenlose Upgrade. Das man bei dem Upgrade die ein oder andere Kröte schlucken muss finde ich im Prinzip nicht schlimm, doch für mich sind es unterm Strich ein, zwei Kröten zuviel! Und wenn ihr euch hier noch nicht mal wirklich richtig sicher seid wie die rechtliche Situation aussieht, dann fällt es erst recht nicht schwer die paar Euro für ne Lizenz hinzulegen. Immerhin bieten seriöse Onlineshops wie Alternate, Amazon und wie sie alle heißen die Pro Version für ~150 Euro an. Grüße Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar
Manuel@inside-online 0 Geschrieben 8. Oktober 2015 Melden Teilen Geschrieben 8. Oktober 2015 (bearbeitet) Hi! Schade das diese schöne Idee so lieblos seitens Microsoft umgesetzt worden ist. Mir ist die ganze Nummer etwas zu kompliziert, gerade auch weil ich mir überlege mal Windows 10 zu testen und ggf. bei Nichtgefallen auf Windows 7 wieder zurückzuspringen. Ebenso, was passiert mit meiner gekauften Windows 7 Lizenz wenn mein PC Schrott ist. So wie ich es im Moment lese und verstehe, ist damit meine Windows 10 Lizenz futsch - allerdings auch meine Windows 7 Lizenz durch das kostenlose Upgrade. Das man bei dem Upgrade die ein oder andere Kröte schlucken muss finde ich im Prinzip nicht schlimm, doch für mich sind es unterm Strich ein, zwei Kröten zuviel! Und wenn ihr euch hier noch nicht mal wirklich richtig sicher seid wie die rechtliche Situation aussieht, dann fällt es erst recht nicht schwer die paar Euro für ne Lizenz hinzulegen. Immerhin bieten seriöse Onlineshops wie Alternate, Amazon und wie sie alle heißen die Pro Version für ~150 Euro an. Grüße Christian Hi, auf Basis der Infos von Microsoft Partnern: Die Windows 7 Lizenz bleibt definitiv bestehen. Allerdings kann sie nicht auf einem anderen PC eingesetzt werden, solange der upgegradete PC mit Windows 10 betrieben wird. Also Schrott oder nichtgefallen -> kein problem die Win 7 Lizenz einzusetzen. edit: + wenn das defekte Teil ersetzt wird und wieder windows 10 installiert werden soll besteht wohl die Chance, dass die Aktivierung per Hotline möglich ist. bearbeitet 8. Oktober 2015 von Manuel@inside-online Zitieren Link zu diesem Kommentar
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