mfischer70 12 Geschrieben 10. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 10. Juli 2015 Hi Leute, ich habe hier einen neuen Terminalserver unter 2012 R2 aufgesetzt. Auf diesem Server laufen 2 Anwendungen, die von den Usern benutzt werden sollen. Es sind 4 User plus ein administrativer Account. Wir haben 5 "Pro Benutzer" Cal's gekauft, was ja auch reichen würde. Prinzipiell werden nie mehr als 1 oder 2 User gleichzeitig dort angemeldet sein. Da wir hier mit den administrativen Rechten etwas eingeschränkt sind und nicht jeder alles machen darf, ist 1 Anwendung nun von einem anderen Admin gemacht worden, der jetzt natürlich eine CAL belegt. Gibt es eine Möglichkeit, diese CAL vor Ablauf der 90 Tage (waren doch 90 oder?) wieder für einen anderen Nutzer freizugeben? Danke für Eure Ideen. Gruß Mike Zitieren Link zu diesem Kommentar
heler 1 Geschrieben 20. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 20. Juli 2015 Grüße. Sie sind berechtigt, eine CAL, Nutzer- oder auch Geräte-CAL auf kurzfristiger Basis neu zuzuweisen. Sprich somit können auch Fälle abgedeckt werden, in denen ein Nutzer abwesend, Gekündigt, oder ein Gerät funktionsunfähig ist. Die Neuzuweisung der CAL aus jeglichem "anderen" Grund muss dauerhaft sein. Das gilt aber nicht für Windows Intune- und VDA Lizenzen. Beste Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar
tsaenger 13 Geschrieben 11. August 2015 Melden Teilen Geschrieben 11. August 2015 (bearbeitet) Hallo, genau diese Frage stelle ich mir auch. Wie kann ich die verbrauchte Lizenz denn vorher freigeben, oder geht es erst dann wenn alle Lizenzen aufgebraucht sind? Vielen Dank. Gruß Tobias bearbeitet 11. August 2015 von tsaenger Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 11. August 2015 Melden Teilen Geschrieben 11. August 2015 Sie sind berechtigt, eine CAL, Nutzer- oder auch Geräte-CAL auf kurzfristiger Basis neu zuzuweisen. Sprich somit können auch Fälle abgedeckt werden, in denen ein Nutzer abwesend, Gekündigt, oder ein Gerät funktionsunfähig ist. Die Neuzuweisung der CAL aus jeglichem "anderen" Grund muss dauerhaft sein. Das gilt aber nicht für Windows Intune- und VDA Lizenzen. Woher hast du dir Information? Kannst du bitte nachreichen auf welche teile der rechtsverbindlichen Dokumente (Lizenzvertrag, Product List, Produktnutzungsrechte) du deine Aussage stützt! Zitieren Link zu diesem Kommentar
m0insen 1 Geschrieben 11. August 2015 Melden Teilen Geschrieben 11. August 2015 Hi Dr. Melzer, über den Satz bin ich auch letztens gestolpert. Grad noch mal nachgeschlagen - der findet sich in den PURs, Universelle Lizenzbestimmungen: CALs, Management-Lizenzen und Nutzer-/Geräte-Abonnementlizenzen (ALs) Entgegen der allgemeinen Regel, nach der Lizenzen nicht kurzzeitig neu zugewiesen werden dürfen, sind Sie berechtigt, eine CAL, Management-Lizenz oder Nutzer-/Geräte-AL vorübergehend auf kurzfristiger Basis neu zuzuweisen, um Fälle abzudecken, in denen ein Nutzer abwesend oder ein Gerät außer Betrieb und daher nicht verfügbar ist. Während vorübergehende kurzfristige Neuzuweisungen für CALs, Management-Lizenzen sowie die meisten Nutzer- und Geräte-ALs zulässig sind, müssen Neuzuweisungen dieser Lizenzen aus jeglichem anderen Grund und für jeglichen anderen Zeitraum dauerhaft erfolgen. Wenn Sie beispielsweise eine Lizenz von Gerät A neu auf Gerät B zuweisen, sind Sie nicht berechtigt, diese Lizenz von Gerät B wieder auf Gerät A zurück zu übertragen. Dieses Recht gilt nicht für Windows Intune-Geräte-ALs oder Windows VDA-Lizenzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 11. August 2015 Melden Teilen Geschrieben 11. August 2015 Danke. :-) Am besten immer zu so einer Aussage den dafür relevanten Teil der rechtsverbindlichen Dokumente mit posten. Das macht das Ganze nachvollziehbarer. :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar
heler 1 Geschrieben 12. August 2015 Melden Teilen Geschrieben 12. August 2015 Ich versuch nächstes mal die Quelle zu googlen, oder die PURs zu posten ;) 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 12. August 2015 Melden Teilen Geschrieben 12. August 2015 (bearbeitet) Hi, wg. rechtsverbindlich... MS-Produktbestimmungen (ehm. Productlist/PURs) 07-2015, Seite-8 : 9. Zuweisung und Neuzuweisung von Lizenzen Bevor der Kunde eine Instanz der Software unter einer Lizenz ausführt, ist er verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät oder Nutzer (wie jeweils zutreffend) zuzuweisen. Der Kunde kann eine Lizenz einem anderen Gerät oder Nutzer zuweisen, jedoch nicht früher als 90 Tage ab der letzten Neuzuweisung dieser Lizenz, es sei denn, die Neuzuweisung wird aufgrund (i) eines dauerhaften Hardwarefehlers oder -verlusts, (ii) der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Mitarbeiters oder (iii) einer vorübergehenden Umverteilung von CALs, Managementlizenzen und Nutzer- oder Geräte-ALs im Rahmen der Abwesenheit eines Mitarbeiters oder der Nichtnutzbarkeit eines außer Betrieb genommenen Geräts durchgeführt. Der Kunde muss die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen oder den Zugriff von dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers sperren. Software Assurance und jegliche Lizenz, die in Zusammenhang mit Software Assurance erworben wird, kann nur zusammen mit der zugrunde liegenden Lizenz neu zugewiesen werden. Für die Neuzuweisung von Lizenzen für das Windows-Desktopbetriebssystem und Software Assurance gelten verschiedene Bestimmungen, die unter dem Produkteintrag zu Windows aufgeführt werden. Ich lass das mal unkommentiert .... VG, Franz bearbeitet 12. August 2015 von lizenzdoc Zitieren Link zu diesem Kommentar
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