pbergmann 10 Geschrieben 22. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 22. Juli 2015 Bitte ernst bleiben, auch wenn folgende Schilderung ganz lustig ist. Kleine Immobilienkanzlei mit 6 iMacs, kein einziger Windows PC. Ein Ferialjobber hat für die Kanzlei ein "Berechnungsprogramm" in Delphi programmiert. Nach Abgabe die Ernüchterung: Läuft nicht auf OSX :jau: Kanzlei hat in Folge "ein Windows" gekauft - Eine Windows 8.1 Retail von Amazon (Standard, d.h. keine Pro). Nun wissen Sie nicht mehr weiter :confused: So wurde mir die Sachlage präsentiert als ich kontaktiert wurde (habe dort vor Jahren die Verkabelung gemacht). Da das Programm nur gelegentlich verwendet werden wird (aber von verschiedenen Benutzern) wäre meine Lösung die folgende: VirtualBox auf einem der iMacs installieren und dort eine Windows 8.1 VM aufsetzen und diese mit der gekauften Standard/Home Lizenz aktivieren. Ich habe gerade nachgesehen: Windows 8.1 Home darf auf einer VM installiert werden (Das war ja bei Windows 7 nicht erlaubt, Danke Microsoft, netter Zug). Der Mitarbeiter der das Berechnungsprogramm verwenden will macht nun eine Remote Desktop Verbindung zur Windows 8.1 VM. Windows 8.1 Standard kann aber kein RDP (geht ja nur ab Professional). Allerdings erlaubt VirtualBox selbst den Zugriff via VNC auf das Gastbetriebssystem. Auf den iMacs wird nun eine vorkonfigurierte VNC-Verbindung angelegt und damit hat jeder Mitarbeiter die Möglichkeit, auf diesen Windows PC zuzugreifen. Zwar nicht gleichzeitig, aber das ist ok. Der Kunde muss keinen PC kaufen und die Mitarbeiter können am Platz bleiben. Ich gehe davon aus, dass das lizenzrechtlich sauber ist - richtig ? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Daniel -MSFT- 129 Geschrieben 22. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 22. Juli 2015 (bearbeitet) Ich gehe davon aus, dass das lizenzrechtlich sauber ist - richtig ? Ist es nicht. Schau mal in die Lizenzbedinungen von Windows 8.1 Retail unter Remotezugriff nach: Remotedesktop oder ähnliche Technologien sind zur ausgehenden Verwendung von diesem Computer lizenziert. Sie dürfen von diesem Computer aus mithilfe von Remotedesktop auf bestimmte Editionen von Windows-Software zugreifen, die auf einem separat lizenzierten Host-Computer ausgeführt werden. Falls Du jetzt auf die Idee kommst, auf Pro umzustellen: Remotedesktop oder ähnliche Technologien sind für einen einzelnen Nutzer lizenziert, der entweder von einem lokalen Computer oder remote auf diese Software zugreift. Im Sinne dieses Vertrages sind Sie der lizenzierte einzelne Nutzer. Sie sind berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotedesktop auf die Software zuzugreifen, die auf diesem lizenzierten Host-Computer ausgeführt wird. Andere Nutzer sind berechtigt, von einem beliebigen Gerät aus mithilfe von Remotedesktop jeweils einzeln auf die lizenzierte Software zuzugreifen, die auf diesem Host-Computer ausgeführt wird, jedoch nur, wenn für das Remotegerät zur Ausführung einer Pro-Edition von Windows 8 oder Windows 8.1 eine separate Lizenz besteht. Vom Mac OS X wird das lizenztechnisch nichts. Du brauchst dann für jeden user eine Windows-Lizenz auf dem Mac installiert. BTW: Warum sollte Windows 7 nicht in einer virtuellen Maschine installiert werden dürfen? Urbaner Mythos? Have fun! Daniel bearbeitet 22. Juli 2015 von Daniel -MSFT- Zitieren Link zu diesem Kommentar
pbergmann 10 Geschrieben 22. Juli 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 22. Juli 2015 BTW: Warum sollte Windows 7 nicht in einer virtuellen Maschine installiert werden dürfen? Urbaner Mythos? Ich hab die Windows 7 Home Edition gemeint. Aber Du hast recht, selbst diese darf auf VMs installiert werden. Scheinbar echt ein Mythos. Aber irgendwoher muss der ja kommen. Eventuell gab es diese Einschränkung bei Vista Home ... egal. Ist es nicht. Schau mal in die Lizenzbedinungen von Windows 8.1 Retail unter Remotezugriff nach: Remotedesktop oder ähnliche Technologien sind zur ausgehenden Verwendung von diesem Computer lizenziert. Sie dürfen von diesem Computer aus mithilfe von Remotedesktop auf bestimmte Editionen von Windows-Software zugreifen, die auf einem separat lizenzierten Host-Computer ausgeführt werden. Hmmm? Da steht ja nur, dass ich RDP Verbindungen zu anderen Rechnern machen darf. Wie kann man daraus ableiten, dass ich nicht von remote nicht auf VirtualBox drauf darf ? Wenn ich mir im Gegensatz dazu den gleichen Abschnitt aus Lizenzbedingungen von Windows 8.1 Professional Retail ansehe: Remotedesktop oder ähnliche Technologien sind für einen einzelnen Nutzer lizenziert, der entweder von einem lokalen Computer oder remote auf diese Software zugreift. Im Sinne dieses Vertrages sind Sie der lizenzierte einzelne Nutzer. Sie sind berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotedesktop auf die Software zuzugreifen, die auf diesem lizenzierten Host-Computer ausgeführt wird. Andere Nutzer sind berechtigt, von einem beliebigen Gerät aus mithilfe von Remotedesktop jeweils einzeln auf die lizenzierte Software zuzugreifen, die auf diesem Host-Computer ausgeführt wird, jedoch nur, wenn für das Remotegerät zur Ausführung einer Pro-Edition von Windows 8 oder Windows 8.1 eine separate Lizenz besteht. Das fehlt bei der Standard-Version komplett - klar, weil ja dort der "Remote Desktop Server" überhaupt nicht aktiviert werden kann bzw. gänzlich fehlt. Eventuell habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt: Die Benutzer verbinden sich ja nicht zu einem Dienst der von Windows bereitgestellt wird und auch nicht zu einem VNC Server der im Windows läuft sondern zu dem VirtualBox-Programm. Also hat hier die VNC-Verbindung eher den Status von einem langen HDMI/Maus/Tastatur Kabel - oder nicht ? Sonst dürfte ich ja nichtmal eine VNC Verbindung zum Mac selbst machen wenn dort grad VirtualBox mit laufendem Windows 8.1 geöffnet ist. Ich hoffe, dass ich das nun verständlicher vermittelt habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Daniel -MSFT- 129 Geschrieben 22. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 22. Juli 2015 Es ist aber keine KVM-Verbindung, sondern ein Fernzugriff. Die Lizenzierung unterscheidet dort nicht zwischen Remote Desktop und ähnlichen Technologien. Zitieren Link zu diesem Kommentar
pbergmann 10 Geschrieben 22. Juli 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 22. Juli 2015 Ok, Ich vertraue mal deiner Einschätzung und besorge der Kanzlei ein Billignotebook. Das ist vermutlich eh praktischer und auf die EUR 200 kommt es auch nicht an ;) Wenn du Lust und Laune hast, bin ich dir trotzdem dankbar wenn du noch folgende Fragen bzw. Erkenntnisse beantworten oder kommentieren würdest: Der Fernzugriff auf Windows 8.1 ist verboten. Dabei ist es egal, ob dieser direkt in das OS geht oder auf das System welches das OS ausführt (PC oder Hypervisor). Das bedeutet also, dass folgende Anwendungsfälle nicht erlaubt sind: - entfernter Zugriff via VNC oder SPICE auf den Hypervisor der einen Windows 8.1 Guest ausführt ist verboten - entfernter Zugriff auf physische Windows 8.1 PCs via KVM over IP ist verboten - wenn ich von daheim per RDP mit meinem Arbeitsplatzrechner (Windows 7 Enterprise) verbunden bin darf ich in dieser RDP-Sitzung das VirtualBox-Programm in dem ein Windows 8.1 läuft nicht bedienen weil das als Fernzugriff auf Windows 8.1 zu verstehen ist Allerdings habe ich in den Lizenzbedingungen von Windows 8.1 nichts davon gelesen, dass der Fernzugriff verboten ist. Wo steht das? Oder ist das einfach nur der Umkehrschluss, also, dass aufgrund der Tatsache, dass der RDP Zugriff von der Maschine weg explizit erlaubt wird aber die eingehende Richtung nicht erwähnt wird und diese daher verboten ist? Oder ist alles verboten was nicht explizit erlaubt ist? Nochmals Danke Daniel für deine Mühe ! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 260 Geschrieben 23. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2015 Es ist ja nicht prinzipiell verboten, wenn Du genau lesen würdest hättest Du das auch schon gesehen. Jeder der per Fernzugriff auf die Windows Pro Lizenz zugreift und nicht der lizenzierte User der jeweiligen Lizenz ist (der darf auch von einem beliebigen Gerät aus zugreifen) braucht eine Windows Pro Lizenz für seinen Rechner. Die Standard Version kann lediglich per RDP auf einen Terminalserver zugreifen und erlaubt wohl auch noch die Remoteunterstützung ausführen, alles andere also beispielsweise der Fernzugriff zum Arbeiten per RDP ist nicht möglich und auch nicht erlaubt. Wenn Du also planst per RDP auf das Billignotebook zuzugreifen ist das Lizenzrechtlich genauso verboten und macht absolut keinen Unterschied, da wäre lediglich die lokale Benutzung des Notebooks in Ordnung. Grüsse Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
pbergmann 10 Geschrieben 23. Juli 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2015 ... wenn Du genau lesen würdest hättest Du das auch schon gesehen. So hatte ich das auch nicht vor. Sondern derjenige Mitarbeiter der gerade das Berechnungsprogramm benötigt schnappt sich das Notebook und stellt es auf seinen Platz. Physikalisch. Alles klar? Daniel, wäre toll wenn du meine Fragen/Erkenntnisse im Post #5 noch kommentieren könntest! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 260 Geschrieben 23. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2015 (bearbeitet) Reicht Dir mein Kommentar dazu nicht? Der Fernzugriff auf Windows 8.1 ist verboten. Dabei ist es egal, ob dieser direkt in das OS geht oder auf das System welches das OS ausführt (PC oder Hypervisor). Nein, er muss im Falle der Pro Edition nur richtig lizenziert sein. Der lizenzierte Benutzer darf von einem beliebigen Gerät aus auf die Pro Lizenz zugreifen, jeder ander User muss eine Windows 8 oder 8.1 Pro Lizenz haben.Das bedeutet also, dass folgende Anwendungsfälle nicht erlaubt sind: - entfernter Zugriff via VNC oder SPICE auf den Hypervisor der einen Windows 8.1 Guest ausführt ist verboten siehe meinen Kommentar oben - entfernter Zugriff auf physische Windows 8.1 PCs via KVM over IP ist verboten siehe meinen Kommentar oben - wenn ich von daheim per RDP mit meinem Arbeitsplatzrechner (Windows 7 Enterprise) verbunden bin darf ich in dieser RDP-Sitzung das VirtualBox-Programm in dem ein Windows 8.1 läuft nicht bedienen weil das als Fernzugriff auf Windows 8.1 zu verstehen ist siehe meinen Kommentar oben Allerdings habe ich in den Lizenzbedingungen von Windows 8.1 nichts davon gelesen, dass der Fernzugriff verboten ist. Ist er ja auch prinzipiell nicht, er muss wie bereits gesagt nur richtig lizenziert sein. Wo steht das? In der EULA die auch Daniel gepostet hat ist das doch explizit erklärt. Oder ist das einfach nur der Umkehrschluss, also, dass aufgrund der Tatsache, dass der RDP Zugriff von der Maschine weg explizit erlaubt wird aber die eingehende Richtung nicht erwähnt wird und diese daher verboten ist? Oder ist alles verboten was nicht explizit erlaubt ist? Das auf jeden Fall, es ist immer nur erlaubt was explizit in den EULA's und PUR's für die jeweilige Lizenz angegeben wird. Nochmals Danke Daniel für deine Mühe ! Grüsse Gulp bearbeitet 23. Juli 2015 von Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
pbergmann 10 Geschrieben 23. Juli 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2015 Gulp, Sorry, scheinbar hast du übersehen, dass wir die ganze Zeit in diesem Thread von Windows 8.1 sprechen und nicht von Windows 8.1 Pro oder Enterprise oder VA oder SA. Ist ja auch saublöd, dass die Windows 8.1 (ohne Pro) keinen eigenen Namen hat und da kommt es immer wieder zu Missverständnissen. Also taufe ich jetzt einfach mal diese Edition auf Windows 8.1 Home um und formuliere unten meine Fragen/Erkenntnisse zu/aus Daniels Erklärung neu: Und vorweg: Ich glaube, dass Daniels Interpretation richtig ist und der konkrete Fall ist für mich erledigt. Der Kunde bekommt ein Billignotebook das physisch bei dem Mitarbeiter steht der es gerade benötigt. Es geht hier ausschließlich um die Befriedigung meines persönlichen Interesses an dieser Lizenzfrage die nur Windows 8.1 Home betrifft. Und ich bin euch dankbar für die Hilfe, verstehe aber wenn ihr keinen Bock darauf habt euch mit rein akademischen Fragen zu beschäftigen :) Also gehen wir mal davon aus, dass nur eine Windows 8.1 Home (Retail) Lizenz vorhanden ist und sonst nix und auch keine andere Lizenz gekauft werden kann. Dann gilt folgendes: - Fernzugriff via VNC/RDP/SPICE auf den Hypervisor der ein Windows 8.1 Home Gastbetriebsystem ausführt ist verboten - Fernzugriff auf einen physischen Windows 8.1 Home PC via "KVM over IP" ist verboten - Wenn ich von daheim per RDP mit meinem Arbeitsplatzrechner (Windows 7 Enterprise) verbunden bin darf ich in dieser RDP-Sitzung das VirtualBox-Programm in dem ein Windows 8.1 Home läuft nicht bedienen weil das als Fernzugriff auf Windows 8.1 Home zu verstehen ist Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 260 Geschrieben 23. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2015 (bearbeitet) Das habe ich nicht übersehen, ich beziehe mich auf die erlaubten Fernzugriffe auf eine Windows 8.1 Lizenz und die gelten halt nur für die Pro Variante, mit der Standard darf man nur ausgehendem Fernzugriff auf lizenzierte Systeme zugreifen. Du sagst ja selbst, dass es da gerne zu Mißverständnissen kommt, von daher halte ich es immer so unter Windows 8.x pauschal alle beiden Varianten zu betiteln ..... ;) Im Falle von Windows 8.1 Standard gilt: Fernzugriff nur ausgehend auf lizenzierte Geräte Im Falle von Windows 8.1 Pro gilt: Der lizenzierte Benutzer darf von einem beliebigen Gerät aus auf die Pro Lizenz zugreifen, jeder ander User muss eine Windows 8 oder 8.1 Pro Lizenz haben. Im Falle von Windows 8.1 gilt (und quasi so habe ich das in meinem Post gemeint): Um Fernzugriffe auf eine Windows 8.x Lizenz zu ermöglichen, benötigt man mindestens 1 Windows 8.x Pro Lizenz für den Hauptbenutzer und je eine weitere für jeden weiteren Benutzer der auf diese Windows Lizenz zugreift. Schwere Geburt, ich weiss ..... aber mir ist trotz den gemäßigten Temperaturen immer noch warm. ;) Grüsse Gulp bearbeitet 23. Juli 2015 von Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
pbergmann 10 Geschrieben 23. Juli 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2015 Ok danke für die Bestätigung ;) Und nun frage mich gerade ob sich alle Heimanwender da draußen (also jene mit eine Standard/Home Lizenz) der Tragweite über diese "kleine" Einschränkung im Klaren sind: Wenn auf meinem PC eine Standard/Home Edition installiert ist dann ... ... ist die Verwendung von Google Chrome Remote Desktop verboten wenn ich damit remote auf meinen PC zugreife ... ist die beliebte und sehr verbreitete Verwendung von Teamviewer zur Fernsteuerung des eigenen PC von unterwegs verboten ... ist es verboten, über Valves Steam In-Home-Streaming Windows Spiele die auf diesem Windows 8.1 Home ausgeführt werden, auf andere Geräte zu streamen ... ist es ebenso verboten, Nvidia Shield Game Streaming auf diesem PC zu verwenden Eigentlich eine Frechheit, dass weder Google, noch Teamviewer, noch Valve oder NVidia die Kunden darauf hinweisen ! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 260 Geschrieben 23. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2015 (bearbeitet) Man könnte vermutlich trefflich streiten, ob Teamviewer nicht als Remoteunterstützung durchgeht, die sollte auch in Windows 8.x Standard erlaubt sein, gilt halt nur für die Direkthilfe bei Problemen. Streaming würde ich hier auch ausklammern, das fällt nicht unter Fernzugriff im klassichen Sinne. Bei Google Chrome Remote Desktop würde ich allerdings davon ausgehen, dass das nicht erlaubt ist. Dazu sollte man die EULA auch nach Remoteunterstützung, Streaming und Spiel- und Mediadaten durchsuchen und konsultieren. Grüsse Gulp bearbeitet 23. Juli 2015 von Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.062 Geschrieben 23. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2015 Eigentlich eine Frechheit, dass weder Google, noch Teamviewer, noch Valve oder NVidia die Kunden darauf hinweisen ! Warum sollten sich andere Hersteller darum kümmern, ob du ihr Produkt auf einem korrekt lizenzierten Windows verwendest? Hat mir keiner gesagt hilft nirgends. ;) Ausser vielleicht bei Mutti. Bye Norbert Zitieren Link zu diesem Kommentar
pbergmann 10 Geschrieben 23. Juli 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2015 Man könnte vermutlich trefflich streiten, ob Teamviewer nicht als Remoteunterstützung durchgeht, die sollte auch in Windows 8.x Standard erlaubt sein, gilt halt nur für die Direkthilfe bei Problemen. Klar ist die Remoteünterstützung mit Teamviewer ok, aber ich meine die PC Fernsteuerung via Teamviewer ohne, dass jemand vorm dem PC sitzt. Und das macht ja ganz Deutschland :) Streaming würde ich hier auch ausklammern, das fällt nicht unter Fernzugriff im klassichen Sinne. :confused: Und wie argumentierst du das? Damit lehnst du dich weit aus dem Fenster. Ich interagiere ja mit der Anwendung und schau/höre nicht nur zu wie beim Video/Audio Streaming. Und Citrix bewirbt seine Produkte auch als Application Streaming. Dazu sollte man die EULA auch nach Remoteunterstützung, Streaming und Spiel- und Mediadaten durchsuchen und konsultieren. Keine Wort über Mediadaten oder Spielen oder Streaming. Warum sollten sich andere Hersteller darum kümmern, ob du ihr Produkt auf einem korrekt lizenzierten Windows verwendest? Hat mir keiner gesagt hilft nirgends. ;) Ausser vielleicht bei Mutti. Weil wir es insbesondere bei Spielen mit Heimanwendern zu tun haben die keine Ahnung haben? Und wie lizenziere ich deiner Meinung nach einen Windows 8.1 Gaming PC korrekt damit meinem Freund der auf Besuch ist (und der ja nicht der Hauptanwender meines PC ist) der "Fernzugriff" (Also das Streaming der Spieleanwendung über Valve) unter Verwendung eines entfernten Gerätes (die Spielekonsole) gestattet ist ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 260 Geschrieben 23. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2015 Zunächst gilt immer: wo kein Kläger, da kein Richter. Teamviewer zum Arbeiten mit dem Rechner, na ich weiss nicht wieviele sowas machen, ich würde die Zahl da nicht allzuhoch ansetzen. Man könnte im Gegenzug auch fragen, wieviele fahren auf der Autobahn schneller als erlaubt? Das soll nicht heissen, dass das jetzt alle machen sollen, weder das eine noch das andere ....... ;) Man versteht unter Fernzugriff ja nicht das Abrufen von Streaming Inhalten, sondern das aus der Ferne benutzen eines PC's. Streaming von Spielinhalten muss aus meiner Sicht nicht von Windows explizit eingeräumt werden, da es keine Windows Funktion ist die mitgeliefert wird, ausserdem gilt folgender Passus der meines Erachtens auch das Streaming von Spielinhalten von Drittanbietersoftware abdecken dürfte: 1. Lizenzrechte und Szenarios mit mehreren Nutzern: d. Geräteverbindungen. Sie sind berechtigt, bis zu 20 anderen Geräten Zugriff auf die auf dem lizenzierten Computer installierte Software zu ermöglichen, um Dateidienste, Druckdienste, Internetinformationsdienste, Dienste für die gemeinsame Nutzung der Internetverbindung und Telefoniedienste zu verwenden. Sie sind berechtigt, einer beliebigen Anzahl von Geräten den Zugriff auf die Software auf dem lizenzierten Computer zu ermöglichen, um Daten zwischen Geräten zu synchronisieren. Diese Ziffer bedeutet jedoch nicht, dass Sie das Recht haben, die Software auf diesen anderen Geräten zu installieren oder die Hauptfunktion der Software (abgesehen von den in dieser Ziffer aufgeführten Features) auf diesen anderen Geräten zu verwenden. Grüsse Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Schreibe einen Kommentar
Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.