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Windows 8.1 Standard auf VirtualBox (MAC)


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Zunächst gilt immer: wo kein Kläger, da kein Richter.

 

Ernsthaft - das ist deine Lösung für alles? Dann biete ich der Immokanzlei exakt meine ursprüngliche Lösung an weil die Wahrscheinlichkeit, dass Microsoft wegen einer einzelnen Windows 8.1 Home in einer VM klagt geht gegen Null. Kein Kläger, kein Richter - paaaast! Sorry - ich verdränge mal diese Aussage.

 

Und eine gestreamte interaktive Anwendung (oder Spiel) ist weder ein Dateidienst noch Druckdienste noch Internetinformationsdienst, auch kein Dienst für die gemeinsame Nutzung der Internetverbindung und schon kar kein Telefoniedienst. Und diese Dienste werden in der EULA nicht als Beispiele erwähnt sondern die EULA gestattet nur diese explizit.

 

 

Man versteht unter Fernzugriff ja nicht das Abrufen von Streaming Inhalten, sondern das aus der Ferne benutzen eines PC's.

 

Diese Aussage finde ich nun sehr interessant! Das bedeutet also, dass ich einzelne Anwendungen streamen darf ?

 

Es gibt z.B. "remote access software" die nicht den ganzen Windows Desktop sondern nur einzelne Windows-Anwendungen (also z.B. nur notepad.exe) via VNC, einem propr. Protokoll oder auch H.264 freigeben.

Die kommen dann zumeist mit eigenen Clients (auch für iOS/Android).

 

Dies wäre dann deines Erachtens nach auch kein Fernzugriff ?

 

Solltest du das nicht bejahen würde es mich sehr interessieren wie du juristisch differenzierst, dass die Interaktion mit einem gestreamten Spiel keinen Fernzugriff darstellt und die Interaktion mit einem gestreamten Texteditor aber sehr wohl.

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Ernsthaft - das ist deine Lösung für alles? Dann biete ich der Immokanzlei exakt meine ursprüngliche Lösung an weil die Wahrscheinlichkeit, dass Microsoft wegen einer einzelnen Windows 8.1 Home in einer VM klagt geht gegen Null. Kein Kläger, kein Richter - paaaast! Sorry - ich verdränge mal diese Aussage.

 

 

Nein, das ist nicht meine Lösung für alles, sondern für den privaten Fall, dass mal einer mit Teamviewer nach seinem Rechner schaut, das kann ich natürlich direkt auch anschliessend an Microsoft melden, so wie jeder vernünftige Bürger nach einem Verkehrsverstoß ja auch zur Polizei rennt um das anzuzeigen.

 

Sorry, dass ich hier unreflektiert Deinem Privatanwender/Homeuser Szenario einfach so gefolgt bin, mein Fehler.

 

Gewerblich sehe ich persönlich gelinde gesagt alleine die Verwendung/Empfehlung von Windows 8.1 Standard als eher "suboptimal" ...... ;)

 

 

 

Und eine gestreamte interaktive Anwendung (oder Spiel) ist weder ein Dateidienst noch Druckdienste noch Internetinformationsdienst, auch kein Dienst für die gemeinsame Nutzung der Internetverbindung und schon kar kein Telefoniedienst. Und diese Dienste werden in der EULA nicht als Beispiele erwähnt sondern die EULA gestattet nur diese explizit.

 

 

Den entscheidenden Teil unterschlägst Du hier:

 

Sie sind berechtigt, einer beliebigen Anzahl von Geräten den Zugriff auf die Software auf dem lizenzierten Computer zu ermöglichen, um Daten zwischen Geräten zu synchronisieren.

 

Der entfernte Streaming Client synchronisiert die Anzeige mit meinem Streaming Inhalt des Spiels, den kannst Du halt anschauen, aber weder bearbeiten noch anders interaktiv nutzen.

 

 

Diese Aussage finde ich nun sehr interessant! Das bedeutet also, dass ich einzelne Anwendungen streamen darf ?

 

 

Davon würde ich sehr wohl ausgehen.

 

 

Es gibt z.B. "remote access software" die nicht den ganzen Windows Desktop sondern nur einzelne Windows-Anwendungen (also z.B. nur notepad.exe) via VNC, einem propr. Protokoll oder auch H.264 freigeben.

Die kommen dann zumeist mit eigenen Clients (auch für iOS/Android).

 

Dies wäre dann deines Erachtens nach auch kein Fernzugriff ?

 

Solltest du das nicht bejahen würde es mich sehr interessieren wie du juristisch differenzierst, dass die Interaktion mit einem gestreamten Spiel keinen Fernzugriff darstellt und die Interaktion mit einem gestreamten Texteditor aber sehr wohl.

 

Einzelne Anwendungen, die nur lesenden Zugriff ermöglichen also ihren Inhalt teilen (streamen) sehe ich unproblematisch, Remote-Anwendungen die eine lokale Bearbeitung ermöglichen (damit meine ich keine Webdienste oder Datenbanken, letztere wären ja auch verboten nach Deiner Argumentation), also lokale Dokumente oder Daten bearbeiten können sind aus meiner Sicht verboten. 

 

Ein Stream ist per Definition kein Fernzugriff, der Client liest lediglich einen Datenstrom aus, er kann ihn nicht starten, hört der Host der die Streamininhalte liefert damit auf kann der Client nichts mehr anzeigen, abspielen.

 

Wie sollte Deiner Meinung nach ein Internetradio über den Media Player bewertet werden, als Fernzugriff? Ganz sicher nicht ....... und so sieht es mit Spielinhalten die per Streaming weitergegeben werden auch aus, wenn der Rechteinhaber des Spiels das erlaubt.

 

Grüsse

 

Gulp

bearbeitet von Gulp
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Weil wir es insbesondere bei Spielen mit Heimanwendern zu tun haben die keine Ahnung haben?

Und keine Ahnung haben verpflichtet jetzt alle anderen dazu, dir die Arbeit abzunehmen, um deine Umgebung oder was auch immer, korrekt zu lizenzieren? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

 

Und wie lizenziere ich deiner Meinung nach einen Windows 8.1 Gaming PC korrekt damit meinem Freund der auf Besuch ist (und der ja nicht der Hauptanwender meines PC ist) der "Fernzugriff" (Also das Streaming der Spieleanwendung über Valve) unter Verwendung eines entfernten Gerätes (die Spielekonsole) gestattet ist ???

Ganz ehrlich? Mir egal. Solche Szenarien interessieren mich so überhaupt gar nicht, deswegen kann ichs dir auch nicht beantworten.

 

Bye

Norbert

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Und keine Ahnung haben verpflichtet jetzt alle anderen dazu, dir die Arbeit abzunehmen, um deine Umgebung oder was auch immer, korrekt zu lizenzieren? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

 

Damit hast du natürlich Recht.

 

 

Ganz ehrlich? Mir egal. Solche Szenarien interessieren mich so überhaupt gar nicht, deswegen kann ichs dir auch nicht beantworten.

 

Danke. Ehrliche Antwort ;)

 

einzelne Anwendungen, die nur lesenden Zugriff ermöglichen also ihren Inhalt teilen (streamen) sehe ich unproblematisch, Remote-Anwendungen die eine lokale Bearbeitung ermöglichen (damit meine ich keine Webdienste oder Datenbanken, letztere wären ja auch verboten nach Deiner Argumentation), also lokale Dokumente oder Daten bearbeiten können sind aus meiner Sicht verboten. 

 

 

Nach welcher meiner Argumentation wären Webdienste oder Datenbanken verboten? Natürlich nicht!

Bis zu 20 anderen Geräte dürfen den Windows 8.1 Home PC als Fileserver, Webserver, Printserver, Internetsharingserver und Telefonieserver verwenden.

 

Was nun genau mit "beliebigen Anzahl von Geräten den Zugriff auf die Software auf dem lizenzierten Computer zu ermöglichen, um Daten zwischen Geräten zu synchronisieren" gemeint ist kann ich nicht sagen.

Ich vermute mal, dass es dabei sicher nicht um Fernzugriff sondern um die Synchronisation von Smartphones, Kameras, MP3-Playern etc. geht.

 

Meiner Einschätzung nach bedeutet das keinesfalls, dass ich auf beliebig viele Geräte streamen darf. Das würde sich ja irgendwie mit der 20er-Grenze widersprechen.

 

Aber da kann uns sicher Daniel oder Dr. Melzer aufklären.

 

 

Nochmals zurück zum "Game-Streaming".

Deine Antworten lassen mich vermuten, dass es eine gewisse Unklarheit darüber gibt, wie das das genau funktioniert.

Ein Beispiel hier: http://store.steampowered.com/universe/link

 

A. Anwendungsbeispiel von Steam (Nvidia Shield Game Streaming oder jede andere Game Streaming Lösung funktioniert eigentlich gleich)

 

Server:

(1) Am Windows  8.1 PC wird die Steam Software installiert

 

Entferntes Gerät: (wird von verschiedenen Personen verwendet, nicht nur vom Hauptbenutzer des PC)

(2) Ein TV Bildschirm

(3) Die Steam Link Box wird am TV angeschlossen und mit dem Netzwerk verbunden

(4) Der Steam Controller als Eingabegerät wird mit der Steam Link Box verbunden

(5) Die Steam Link verbindet sich zu der Steam Software am PC, die startet das Spiel, enkodiert die Grafikausgabe in H.264 und sendet diese über das Netzwerk an die Steam Link

(6) Die Steam Link dekodiert den Grafikstream und zeigt die Ausgabe am TV an

(7) Eingaben über den Steam Controller werden an die Steam Software am PC geschickt und an das Spiel weitergegeben

 

 

B. Nun der Vergleich mit einer Microsoft RemoteApp ähnlichen Software:

 

Server:

(1) Am Windows  8.1 PC wird die Server Software installiert (z.B. ein VNC Server der nur eine Anwendung grabbt)

 

Entferntes Gerät (wird von verschiedenen Personen verwendet, nicht nur vom Hauptbenutzer des PC):

(2) Z.B. Ein Linux Thin Client

(3) Der TC wird an einen Monitor angeschlossen und mit dem Netzwerk verbunden

(4) Tastatur und Maus werden am TC angeschlossen

(5) Der TC verbindet sich zum VNC-Server am PC, enkodiert den Fensterinhalt der Windows-Applikation und schickt diese über das Netzwerk an den TC

(6) Der TC dekodiert die Grakikdaten und zeigt diese an

(7) Tastatur- und Mauseingaben werden an den Server am PC geschickt der diese an die Applikation weiter gibt.

 

 

Streaming für diese beiden Anwendungen ist ein reiner Marketingbegriff.

In beiden Fällen haben wir ein "Gerät" mit dem ein interaktiver (also eindeutig nicht "read-only") Fernzugriff auf eine Anwendung erfolgt die auf dem entfernten Windows 8.1 PC ausgeführt wird.

 

 

Wenn B) nicht mit der Windows 8.1 Home oder Pro EULA vereinbar ist dann ist der Anwendungsfall A) doch auch nicht zulässig - oder ?

 

Und umgekehrt: Wenn der interaktive Fernzugriff auf ein Spiel das auf dem Windows 8.1 PC läuft zulässig ist dann doch auch der Zugriff auf freigegebene Applikationen.

 

Daniel - was meinst du dazu ?

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Nach welcher meiner Argumentation wären Webdienste oder Datenbanken verboten? Natürlich nicht!

Bis zu 20 anderen Geräte dürfen den Windows 8.1 Home PC als Fileserver, Webserver, Printserver, Internetsharingserver und Telefonieserver verwenden.

 

Du hast argumentiert Streaming sei nicht explizit aufgeführt und damit verboten, nun Datenbanken sind es auch nicht ...... also entspricht das natürlich Deiner Argumentation, oder nicht?.

 

 

 

Was nun genau mit "beliebigen Anzahl von Geräten den Zugriff auf die Software auf dem lizenzierten Computer zu ermöglichen, um Daten zwischen Geräten zu synchronisieren" gemeint ist kann ich nicht sagen.

Ich vermute mal, dass es dabei sicher nicht um Fernzugriff sondern um die Synchronisation von Smartphones, Kameras, MP3-Playern etc. geht.

 

Meiner Einschätzung nach bedeutet das keinesfalls, dass ich auf beliebig viele Geräte streamen darf. Das würde sich ja irgendwie mit der 20er-Grenze widersprechen.

 

 

Was genau verstehst Du an der Formulierung beliebigen Anzahl von Geräten nicht, das sagt doch ganz eindeutig aus das genau für diese Zugriffe die 20er Grenze eben nicht gilt.

 

 

Nochmals zurück zum "Game-Streaming".

Deine Antworten lassen mich vermuten, dass es eine gewisse Unklarheit darüber gibt, wie das das genau funktioniert.

Ein Beispiel hier: http://store.steampowered.com/universe/link

 

A. Anwendungsbeispiel von Steam (Nvidia Shield Game Streaming oder jede andere Game Streaming Lösung funktioniert eigentlich gleich)

 

Server:

(1) Am Windows  8.1 PC wird die Steam Software installiert

 

Entferntes Gerät: (wird von verschiedenen Personen verwendet, nicht nur vom Hauptbenutzer des PC)

(2) Ein TV Bildschirm

(3) Die Steam Link Box wird am TV angeschlossen und mit dem Netzwerk verbunden

(4) Der Steam Controller als Eingabegerät wird mit der Steam Link Box verbunden

(5) Die Steam Link verbindet sich zu der Steam Software am PC, die startet das Spiel, enkodiert die Grafikausgabe in H.264 und sendet diese über das Netzwerk an die Steam Link

(6) Die Steam Link dekodiert den Grafikstream und zeigt die Ausgabe am TV an

(7) Eingaben über den Steam Controller werden an die Steam Software am PC geschickt und an das Spiel weitergegeben

 

 

B. Nun der Vergleich mit einer Microsoft RemoteApp ähnlichen Software:

 

Server:

(1) Am Windows  8.1 PC wird die Server Software installiert (z.B. ein VNC Server der nur eine Anwendung grabbt)

 

Entferntes Gerät (wird von verschiedenen Personen verwendet, nicht nur vom Hauptbenutzer des PC):

(2) Z.B. Ein Linux Thin Client

(3) Der TC wird an einen Monitor angeschlossen und mit dem Netzwerk verbunden

(4) Tastatur und Maus werden am TC angeschlossen

(5) Der TC verbindet sich zum VNC-Server am PC, enkodiert den Fensterinhalt der Windows-Applikation und schickt diese über das Netzwerk an den TC

(6) Der TC dekodiert die Grakikdaten und zeigt diese an

(7) Tastatur- und Mauseingaben werden an den Server am PC geschickt der diese an die Applikation weiter gibt.

 

 

Streaming für diese beiden Anwendungen ist ein reiner Marketingbegriff.

In beiden Fällen haben wir ein "Gerät" mit dem ein interaktiver (also eindeutig nicht "read-only") Fernzugriff auf eine Anwendung erfolgt die auf dem entfernten Windows 8.1 PC ausgeführt wird.

 

 

Wenn B) nicht mit der Windows 8.1 Home oder Pro EULA vereinbar ist dann ist der Anwendungsfall A) doch auch nicht zulässig - oder ?

 

Und umgekehrt: Wenn der interaktive Fernzugriff auf ein Spiel das auf dem Windows 8.1 PC läuft zulässig ist dann doch auch der Zugriff auf freigegebene Applikationen.

 

Daniel - was meinst du dazu ?

 

Auch dieses von Dir geschilderte Game Streaming ist technisch für mich nicht wirklich mit dem unten von Dir dargestellten Fernzugriff vergleichbar, ich spiele einen Spielinhalt, das kommt für mich aufs gleiche raus wie ein Lied über einen Mediaplayer oder ein TV Signal an mehrere Geräte zu verteilen (und ja beim TV kann ich auch interagieren, in Form von umschalten). Welche und ob ich da Eingabegeräte nutzen kann, kommt auf die Software an und ermöglicht es in der Regel nicht auf andere Inhalte als eben die Streaminginhalte (also Spieldaten, die Musik, die bewegten Bilder) zuzugreifen. Das stellt für mich technisch keinen Fernzugriff dar. Man mag gerne darüber streiten, ob das von Microsoft so genügend kenntlich gemacht wird, aber das ist ja auch nicht ihre Baustelle, weil es Software von anderen ist. Mit Fernzugriff ist die produktive Nutzung der meisten/aller Computerfunktionen inklusive der installierten Anwendungen gemeint.

 

Und nein, es stellt im Game Fall lediglich einen interaktiven Zugriff auf das Game, dessen gespeicherte Inhalte und/oder dessen Steuerungssoftware dar und eben keinen Fernzugriff per VNC, Teamviewer oder RDP, der den gesamten PC und dessen gesamte lokale Datenhaltung steuert.

 

Und ja es mag durchaus tatsächlich so sein, dass diese Art der Nutzung tatsächlich weder in den EULA berücksichtigt wird, noch dass sie streng genommen erlaubt ist, aber ehrlich gesagt bezweifle ich das stark.

 

Grüsse

 

Gulp

bearbeitet von Gulp
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Achtung Gulp, in meiner Analogie habe ich nicht den Zugriff auf den gesamten PC bzw. Desktop verwendet sondern explizit den Zugriff auf eine einzelne per VNC (oder vergl. Protokoll) freigegebene Windows-Anwendung!

 

Ich persönlich finde diese Diskussion sehr interessant und auch deine (für mich teilweise nur schwer oder nicht nachvollziehbare) Einschätzungen.

Ganz besonders sonderbar ist für mich deine Interpretation bezüglich der beliebig vielen Geräte mit denen Daten synchronisiert werden dürfen.

 

Aber vielleicht hast du Recht und ich liege komplett daneben.

 

Daher hab ich dafür ein eigenes Thema angelegt:

http://www.mcseboard.de/topic/204132-windows-81-eula-ger%C3%A4teverbindungen/

 

Deine Interpretation habe ich dort nicht erwähnt ... du darfst das selbst dort erläutern solltest du Lust und Laune dafür haben ;)

 

Aber bezüglich Fernzugriff auf Spiele:

 

Ich bin sehr gespannt wie andere mcseboard-Mitglieder diese Analogie zwischen interaktivem Fernzugriff auf Spiele und Applikationen in Bezug auf die Windows-Lizenzierung beurteilen.

 

Eventuell kommen ja noch Kommentare von anderen in diesem Thread.

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Du musst zwischen Remotedesktop- und Remoteunterstützungstechnologien unterscheiden. Remotedesktop (und ähnliche technologien) sind bei Windows 8.1 lizenzrechtlich nicht gestattet. Remoteunterstützungstechnologien dagegen schon:

 

Sie sind berechtigt, Remoteunterstützung oder ähnliche Technologien zu verwenden, um eine aktive Sitzung freizugeben, ohne zusätzliche Lizenzen für die Software zu besitzen. Remoteunterstützung erlaubt einem Nutzer, eine direkte Verbindung mit dem Computer eines anderen Nutzers herzustellen, in der Regel zur Behebung von Problemen.

 

Was die Nutzung von Windows Client-betriebssystemen als Server angeht, so sind die Rechte genau aufgeführt:

 

Sie sind berechtigt, bis zu 20 anderen Geräten Zugriff auf die auf dem lizenzierten Computer installierte Software zu ermöglichen, um Dateidienste, Druckdienste, Internetinformationsdienste, Dienste für die gemeinsame Nutzung der Internetverbindung und Telefoniedienste zu verwenden.

 

Datenbankserver oder (gern gemacht) Gameserver sind darin nicht eingeschlossen. Deswegen ist die Nutzung von Windows Clientbetriebssystemen zum Beispiel für diesen Zweck nicht lizenziert.

 

Zu den weiteren Punkten kann ich nur sagen, dass allein zum Beispiel die Videokodierung, die Steam vornimmt, als problematisch anzusehen ist, da die dazu verwendeten Codecs in der Regel lizenzpflichtig sind.

 

Aber ich werde nicht die Lizenzbedingungen interpretieren, sondern nur zitieren. Wenn Du hier rechtliche Sicherheit durch Interpretation haben willst, musst Du Dich an einen darauf spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Rechtsberatung darf in Deutschland nur von bestimmten Berufskreisen durchgeführt werden. Mir persönlich ist da das Bußgeld zu hoch.

 

Have fun!

Daniel

bearbeitet von Daniel -MSFT-
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