pbergmann 10 Geschrieben 23. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2015 In einem anderen Thema hatten Gulp und ich sehr unterschiedliche Vorstellungen über die Bedeutung des nachfolgenden Abschnittes aus den Windows 8.1 Standard Lizenzbedingungen der auch so in den Windows 8.1 Pro Lizenzbedingungen und vermutlich weiteren zu finden ist: ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN 1. Lizenzrechte und Szenarios mit mehreren Nutzern d. Geräteverbindungen. Sie sind berechtigt, bis zu 20 anderen Geräten Zugriff auf die auf dem lizenzierten Computer installierte Software zu ermöglichen, um Dateidienste, Druckdienste, Internetinformationsdienste, Dienste für die gemeinsame Nutzung der Internetverbindung und Telefoniedienste zu verwenden. Sie sind berechtigt, einer beliebigen Anzahl von Geräten den Zugriff auf die Software auf dem lizenzierten Computer zu ermöglichen, um Daten zwischen Geräten zu synchronisieren. Diese Ziffer bedeutet jedoch nicht, dass Sie das Recht haben, die Software auf diesen anderen Geräten zu installieren oder die Hauptfunktion der Software (abgesehen von den in dieser Ziffer aufgeführten Features) auf diesen anderen Geräten zu verwenden. Es geht um den Satz "Sie sind berechtigt, einer beliebigen Anzahl von Geräten den Zugriff auf die Software auf dem lizenzierten Computer zu ermöglichen, um Daten zwischen Geräten zu synchronisieren." Was ist darunter zu verstehen ? Meiner Erkenntnis nach sind damit Smartphones, Kameras, MP3-Geräte und dergleichen gemeint mit denen denen Kontakt, Bilder, Adressen, Musik- und Videodateien etc. abgeglichen werden. Wie seht ihr das ? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Daniel -MSFT- 129 Geschrieben 23. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 23. Juli 2015 Denk mal bei den Geräteverbindungen und Sychnronisation an Dinge wie OneDrive. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Azharu 119 Geschrieben 24. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 (bearbeitet) Ich würde auch an Mobilteile oder Tabletts sowie USB-Speicher denken bearbeitet 24. Juli 2015 von Azharu Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 260 Geschrieben 24. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 24. Juli 2015 (bearbeitet) Nun wie Du ja bereits gemerkt hast, gibt es da genügend Diskussionsstoff ...... Ich bin immer noch der Ansicht, das man durchaus hierzu auch technisch Streaminginhalte zählen kann, da synchronisert sich der empfangende Client mit dem Server, die Lizenzbestimmung reduziert nicht auf dedizierte Dienste oder die Cloud oder Ähnliches. Ich bin aber auch ebenfalls wie Daniel der Ansicht, dass man hier je nach Codec zusätzlich aufpassen muss, ob nicht schon die Nutzung des Codec ein Streaming verbietet. Bei einem komplexen Game Streaming, wie von Dir im anderen Thread beschrieben, mag das tatsächlich zu weit gehen und damit auch nicht erlaubt sein, das bliebe letztlich zu prüfen. Ich fürchte jedoch dass wir hier im Forum weder eine juristisch belastbare noch eine für alle zufriedenstellende Antwort bekommen. Mir ist zum Streaming und im speziellen dem von Dir geschilderten Gamestreaming bisher auch keinerlei Rechtssprechung für einen solch konkreten Fall geläufig, die da weiterhelfen könnte. Stell' doch mal eine solche Anfrage direkt an Microsoft, die sollten es ja eigentlich wissen ...... (wobei die Antwort nicht unbedingt gültigen Recht entsprechen muß). Die relativ deutlich eingeschränkten Rechte sind unter anderem ein Grund warum ich persönlich seit Vista keine irgendwie geartete Home Edition kaufe und benutze. Grüsse Gulp bearbeitet 24. Juli 2015 von Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
-rk- 10 Geschrieben 28. Juli 2015 Melden Teilen Geschrieben 28. Juli 2015 Was ist darunter zu verstehen ? Eigentlich ist es doch ganz einfach: Unklarheiten in Verträgen gehen immer zu Lasten des Verwenders. Wenn ich als Vertragspartner möchte, das etwas ausdrücklich verboten ist, muss ich es klar und deutlich benennen. Je uneindeutiger ist das formuliere, desto größer ist meine Chance zu scheitern wenn ich irgendwann in der Zukunft auf dem Rechtsweg versuche, das Verbot durchzusetzen bzw. die vereinbarte Kompensation einzufordern. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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