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WIN-10 > Toll! Welt + Microsoft raten zum Lizenzverstoß !


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Hi,

 

Quelle:  http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article144558386/Wie-sollte-ich-Windows-10-am-besten-installieren.html

Unter: 3. Parallelinstallation
….Wer Windows 10 erst einmal nur ausprobieren und gleichzeitig Windows 7 weiternutzen will,
kann Windows 10 auch in einer zweiten Festplattenpartition oder auf einer zweiten Festplatte zum alten Windows installieren. Wie das geht, erklärt Microsoft hier.

http://windows.microsoft.com/de-de/windows/install-multiple-operating-system-multiboot#1TC=windows-7

 

Im weiteren Verlauf der (auch Microsoft-)Dokumentationen wird an keiner Stelle angemerkt,
dass man dafür eine weitere WIN-Lizenz benötigt!!!

 

Die Lizenzbestimmungen sowohl bei WIN-7, als auch bei WIN-8 beschreiben eindeutig:

1. b. Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert.
Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet.

 

Dieser Satz im Artikel ist auch ein „Bumerang“:
„Wer nicht weiß, was eine Partition ist, sollte den Versuch besser sein lassen.“

 

Mein Kommentar dazu:
„Wer nicht weiß, was Lizenzrecht bedeutet, sollte „die Finger“ davon lassen.“

 

Wenn man jetzt ganz geradeaus denkt, dann ist dies „eine Empfehlung“ zum Urheberechtsverstoß
und man könnte „Die WELT“ und auch „Microsoft“ ...

 

Demnächst also viele „frische Audit-Opfer“ !

 

VG, Franz


Hi,
obiges ergänze ich hier mal:

 

„Weitere Fachzeitschriften“ sind auch nicht viel besser …

http://www.chip.de/news/Windows-10-ISO-So-installieren-Sie-die-Preview_73019643.html

http://www.computerbild.de/artikel/cb-Tipps-Software-Windows-10-Installation-Download-10961809.html

http://www.tecchannel.de/pc_mobile/windows/2077788/so_gehts_windows_10_parallel_zu_windows_7_8_installieren/

 

Traurig, da keiner auf das Lizenzthema eingeht!

 

VG, Franz

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@Dukel,
 

Verstehe ich Dich da richtig:
Solange alles in einem pysikalischen Gehäuse oder an diesem Gehäuse angeschlossen ist (ext.Festplatte)

benötiget man nur 1x WIN-Lizenz und darf mehrere Windows-Installationen auf verschiedenen Festplatten
und auch dort wiederum auf versicheidenen Partitionen installieren?

 

@NorbertFe: Stimme ich Dir zu, kann man so sehen!

 

VG, Franz

bearbeitet von lizenzdoc
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Ich verstehe Hardwarepartiton als virtuelle Maschine (z.b, Hyper-V), d.h. wenn mann das alte Win 7/8 gleichzeitig mit Win 10 als System laufen lassen kann -> verboten

Wenn ich entweder Win 7/8 oder Win 10 booten (Festplattenpartiton) kann -> erlaubt

 

 

Bin ich da mit meiner Annahme richtig?

bearbeitet von meinerjunge
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Hi,

Laut Lizenzbestimmungen für WIN-8:
1 Physisches Gerate = erlaubt die Nutzung von 1x Lizenz-Kopie
Ich verstehe das dann so, wenn ich 2 eingebaute Festplatten habe und zusätzlich noch 1 externe Festplatte,
dann darf ich nicht auf allen 3 Festplatten die selbe Lizenz-Kopie drauf kopieren und beim Booten

dann frei auswählen, welche ich jetzt mal benutzen will.

 

Auch der nachfolgende Punkt aus der EULA-WIN-8 bestärkt mich in meinem Denken:
d. Verwendung mit Virtualisierungstechnologien.
Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt,
die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems
auf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden.

 

Oder denke ich da falsch? Immer gilt die Regel "entweder/oder" bei 32/64-Bit und auch beim Dwongrade.

VG, Franz

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Erklärst du mir den Unterschied?

 

Eine Hardware Partition ist ein Computer. D.h. Cpu, Ram, Disk,.. zusammen. Es gibt Server (ähnlich wie Blade Server) bei denen mehrere solche Partitonen in einem Server stecken. D.h. es gibt zwei unabhängige Computer in einem Gehäuse.

 

Eine Festplattenpartition ist einfach nur die Aufteilung einer Festplatte in mehrere Teile.

 

Bei den Lizenzbedingungen ist im Kontext "Pro Computer" und "Blade Center" sicher nicht die Festplattenpartion gemeint. Daher sagt der Ausschnitt der Lizenzbedingungen nichts über das mehrmalige Installieren auf einem Computer aus.

 

EDIT: Interessanter für das Thema ist die folgende Bedingung aus den PUR:

Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem Lizenzierten Gerät oder innerhalb eines lokalen virtuellen Hardwaresystems auf dem Lizenzierten Gerät zu installieren.
bearbeitet von Dukel
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