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Firmenverbund - Ich habe einen Denkfehler?


Direkt zur Lösung Gelöst von Dr.Melzer,
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Hallo liebe Boardmember.

 

Ich hadere gerade an der Definition im MBSA "Verbundenes Unternehmen".

 

Konzern schließt den EA. Nach der Definition nehmen wir bestimmte verbundene Unternehmen mit auf.

Können sein: Tochter-, Mutter- und / oder Schwestergesellschaft.

Immer eine Mehrheitsbeteiligung vorausgesetzt => Bedeutet 50% +X an den Anteilen.

 

Jetzt das Beispiel wo ich den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe.

 

Folgende Struktur:

1. Holding

2. Tochtergesellschaft A (Holding hält 51% der Anteile)

2.1 Tochtergesellschaft von 2. (Tochtergesellschaft A hält 51% der Anteile)

3. Tochtergesellschaft B (Holding hält 100% der Anteile)

 

Holding (1.) schließt den EA.

Tochtergesellschaft A (2.) als verbundenes Unternehmen in Konzerndefinition drin. => Alles OK!

Tochtergesellschaft von 2. (2.1) soll mit in den Vertrag => Frage: Geht das? Ist meiner Meinung eine Minderheitsbeteiligung weil ich die Anteile multiplizieren muss => Also 0,51 * 0,51 = 0,26

=> 26% => Also Minderheitsbeteiligung und daher kein verbundenes Unternehmen.

Tochtergesellschaft B (3.) soll, obwohl verbundenes Unternehmen nicht in die Konzerndefinition rein. => Meiner Meinung nach ok. Muss über Konzerndefinition ausgeschlossen werden!

 

Sehe ich das richtig oder steh ich wirklich auf dem Schlauch?

 

Danke im Voraus.

Dave

 

 

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Hi,

 

da die Holding die Tochter-A "beherrscht", hat die Holding auch "das Sagen bzw. beherrscht"
auch so via Tochter-A die Tochter(2.1).

 Nicht "ausschließen, sondern den Punkt im Enrollment drüber wählen,

"das beitrittsunternehmen (Holding) und die nachfolgenden Verbundenen Unternehmen (Tocher-A und 2.1)

Somit sitzt Tochter-2.1 auf dem selben Level wie Tochter-A !

 

So würde alles sauber sein.

 

VG, Franz

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Danke Franz. Ich wusste doch das ich den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe.

Was wäre denn, wenn die Tochtergesellschaft 2 an der Tochter 2.1 nur 30% Anteile hätte?

Könnte ich die 2.1 dann auch einbinden? Es wäre dann ja auf jedenfall eine Minderheitsbeteiligung und nach Vertragsdefinition kein verbundenes Unternehmen - korrekt?

 

Danke im Voraus,

Dave

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  • Beste Lösung

Was wäre denn, wenn die Tochtergesellschaft 2 an der Tochter 2.1 nur 30% Anteile hätte?

Könnte ich die 2.1 dann auch einbinden? Es wäre dann ja auf jedenfall eine Minderheitsbeteiligung und nach Vertragsdefinition kein verbundenes Unternehmen - korrekt?

Es wäre kein verbundenes Unternehmen, da der Vertrags Nehmer an diesem Unternehmen eine Beteiligung GRÖSSER 50% haben müsste!

 

Wenn du wissen willst ob ein Unternehmen als verbundenes Unternehmen im Sinne der MS Lizenzverträge gilt ist nur eine Frage relevant:

 

"Hat der Lizenznehmer mehr als 50% Beteiligung an dem Unternehmen?"

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