David_32 0 Geschrieben 24. September 2015 Melden Teilen Geschrieben 24. September 2015 Hallo liebe Boardmember. Ich hadere gerade an der Definition im MBSA "Verbundenes Unternehmen". Konzern schließt den EA. Nach der Definition nehmen wir bestimmte verbundene Unternehmen mit auf. Können sein: Tochter-, Mutter- und / oder Schwestergesellschaft. Immer eine Mehrheitsbeteiligung vorausgesetzt => Bedeutet 50% +X an den Anteilen. Jetzt das Beispiel wo ich den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe. Folgende Struktur: 1. Holding 2. Tochtergesellschaft A (Holding hält 51% der Anteile) 2.1 Tochtergesellschaft von 2. (Tochtergesellschaft A hält 51% der Anteile) 3. Tochtergesellschaft B (Holding hält 100% der Anteile) Holding (1.) schließt den EA. Tochtergesellschaft A (2.) als verbundenes Unternehmen in Konzerndefinition drin. => Alles OK! Tochtergesellschaft von 2. (2.1) soll mit in den Vertrag => Frage: Geht das? Ist meiner Meinung eine Minderheitsbeteiligung weil ich die Anteile multiplizieren muss => Also 0,51 * 0,51 = 0,26 => 26% => Also Minderheitsbeteiligung und daher kein verbundenes Unternehmen. Tochtergesellschaft B (3.) soll, obwohl verbundenes Unternehmen nicht in die Konzerndefinition rein. => Meiner Meinung nach ok. Muss über Konzerndefinition ausgeschlossen werden! Sehe ich das richtig oder steh ich wirklich auf dem Schlauch? Danke im Voraus. Dave Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 25. September 2015 Melden Teilen Geschrieben 25. September 2015 Hi, da die Holding die Tochter-A "beherrscht", hat die Holding auch "das Sagen bzw. beherrscht"auch so via Tochter-A die Tochter(2.1). Nicht "ausschließen, sondern den Punkt im Enrollment drüber wählen, "das beitrittsunternehmen (Holding) und die nachfolgenden Verbundenen Unternehmen (Tocher-A und 2.1) Somit sitzt Tochter-2.1 auf dem selben Level wie Tochter-A ! So würde alles sauber sein. VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
David_32 0 Geschrieben 25. September 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 25. September 2015 Danke Franz. Ich wusste doch das ich den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe. Was wäre denn, wenn die Tochtergesellschaft 2 an der Tochter 2.1 nur 30% Anteile hätte? Könnte ich die 2.1 dann auch einbinden? Es wäre dann ja auf jedenfall eine Minderheitsbeteiligung und nach Vertragsdefinition kein verbundenes Unternehmen - korrekt? Danke im Voraus, Dave Zitieren Link zu diesem Kommentar
Beste Lösung Dr.Melzer 191 Geschrieben 25. September 2015 Beste Lösung Melden Teilen Geschrieben 25. September 2015 Was wäre denn, wenn die Tochtergesellschaft 2 an der Tochter 2.1 nur 30% Anteile hätte? Könnte ich die 2.1 dann auch einbinden? Es wäre dann ja auf jedenfall eine Minderheitsbeteiligung und nach Vertragsdefinition kein verbundenes Unternehmen - korrekt? Es wäre kein verbundenes Unternehmen, da der Vertrags Nehmer an diesem Unternehmen eine Beteiligung GRÖSSER 50% haben müsste! Wenn du wissen willst ob ein Unternehmen als verbundenes Unternehmen im Sinne der MS Lizenzverträge gilt ist nur eine Frage relevant: "Hat der Lizenznehmer mehr als 50% Beteiligung an dem Unternehmen?" Zitieren Link zu diesem Kommentar
David_32 0 Geschrieben 25. September 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 25. September 2015 Danke. Ich kann leider keine 2 Antworten mit "als gelöst markieren" markieren. Also Danke Franz und Danke Dr. Grüße David Zitieren Link zu diesem Kommentar
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