lizenzdoc 207 Geschrieben 16. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 16. Februar 2016 (bearbeitet) Hallo, irgendwie hat mich das Thema nicht ganz in Ruhe gelassen.(Außerdem habe ich ja Zeit, da keinen Job ...) Das Firma-A sozusagen die PC von Firma-B kostenfrei "unter seine Fittiche nimmt", also "verwaltet",ergab ja die Frage, ob dies lizenzrechtlich erlaubt ist. Dazu habe ich in den Produktbestimmungen, Feb-2016, Anhang-D, Seite-93folgendes gefunden ( genau diesen Text gab es früher auch in der Productlist !) Definition von Verwaltung für Qualifizierte Geräte: Wenn der Volumenlizenzvertrag eines Kunden für die Definition von verwalteten Qualifizierten Geräten auf die Produktbestimmungen oder die PUR verweist, gelten die folgenden Bestimmungen. Der Kunde „verwaltet“ Geräte, auf denen er eine oder mehrere Betriebssystemumgebungen direkt oder indirekt kontrolliert. Beispielsweise verwaltet der Kunde Geräte: denen er den Beitritt zu seiner Domäne erlaubt oder die er als Voraussetzung für die Verwendung von Anwendungen in seinen Geschäftsräumen authentifiziert oder auf denen er Agents installiert (z. B. Antiviren-, Antimalware- oder sonstige Agents, die durch die Richtlinie des Kunden vorgeschrieben sind) oder auf die er direkt oder indirekt Gruppenrichtlinien anwendet oder auf denen er diese durchsetzt oder auf denen er Daten zu Hardware oder Software, die direkt oder indirekt mit einer Betriebssystemumgebung im Zusammenhang steht, anfordert oder erhält, diese Hardware oder Software konfiguriert oder Anweisungen dazu gibt oder denen er den Zugriff auf eine Virtual Desktop-Infrastruktur (VDI) außerhalb von Windows SA, Microsoft Intune (Gerät) oder Windows Virtual Desktop Access-Roamingrechten erlaubt. Ein Gerät, das unter Roamingrechten auf eine VDI zugreift oder Windows To Go auf einem Qualifizierenden Gerät Dritter nur außerhalb der Geschäftsräume des Kunden nutzt und nicht für andere Zwecke als die in diesem Dokument beschriebenen verwaltet wird, gilt nicht als „verwaltet“ im Sinne dieser Definition. Aus dem Text sollte man herauslesen können, dass hier eine Lizenz-Situation von MS beschrieben wird, wo "fremde PCs" abgehandelt werden.Das zeigt mir, dass diese Lizenz-Situation MS nicht fremd ist und nicht von MS verboten wird. VG, Franz bearbeitet 16. Februar 2016 von lizenzdoc Zitieren Link zu diesem Kommentar
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