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Lizenzierung für Tochterunternehmen


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Hallo,

 

wir haben ein eigenes Rechenzentrum und sind eine e.V. und haben ein Tochterunternehmen GmbH die mehr als 50% uns gehört. Wir haben eine Domain und die Benutzer arbeiten auf unseren Terminalserver. Die nutzen auch unseren Fileserver. Nun habe ich gehört das wir dies komplett Trennen müssen, weil wir sonst Probleme bekommen mit den Lizenzen. Stimmt das?

 

Muss ich wircklich alles trennen oder gibt es eine andere Lösung? Die benutzen auch unsere Hardware (PC, Notebook, . . .)

 

Vielen Dank schoneinmal.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

napst3r

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Moin,

 

ich könnte dir jetzt sagen, es sei alles in Ordnung,  mache dir keine Sorgen, .....

 

Das Thema wurde genau in der Konstellation vielfach behandelt, etwas abweichend erst vor einigen Tagen.

 

Du kannst also erstmal lesen, und falls Unklarheiten bestehen, auf eine Antwort von Lizenzdoc warten. (Der wird jetzt auf Arbeit sein und mit Lizenzberatung Geld verdienen.)

 

Gruss

 

:)

bearbeitet von lefg
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Hi,

 

ja, da hat Lefg Recht,
Geld verdienen muss auch sein, da war doch was am Ende des Monats ... :)

Wohlfahrt und e.V. + eine GmbH, die sicherlich am Ende des Tages Geld verdient und
"im privatwirtschaftlichen Wettbewerb mit anderen stehen" da wird es schon sehr schwieriger...

 

Meine Gedankengang zur sauberen Trennung:
Für den eigenen Bedarf/Nutzung alles weiterhin via den Wohlfahrts-Konditionen kaufen.

 

Für die GmbH, sauber getrennt, kauft die GmbH die PCs zu "normalen Konditionen" in eigenen Verträgen für die GmbH.

 

Die Applikationen (wie Office, Visio, etc.) kauft auch die GmbH z.B. via normalen und eigenen OPEN-Vertrag für die GmbH.

Die CAL-Thematik (Stückzahlen für die GmbH) muss auch wieder "via normalen Konditionen und
seperatem OPEN-Vertrag für die GmbH" gekauft werden, aber diesmal über EUCH,
da Ihr ja auch die Server besitzt und somit dafür die Lizenzierung verantwortet.
Als "Mutter" dürft Ihr ja für die "Tochter" einkaufen und "weitergeben" !

 

Wenn Ihr dazu (für die Nutzung Eurer Server/Dienste) keine Bezahlung von der GmbH nehmt,
würde das Scenario dann sehr sauber aussehen ,
da Ihr alles trennt und da ja kein komerzielles Hosting Eurer Volumen-Lizenzen stattfindet.
 

Aber manchmal dreht die Welt anders ...
Ich würde das Szenario (wie oben beschrieben) von seitens Microsoft prüfen lassen.
Das kann man sicherlich schriftlich per E-Mail erst einmal machen.

Da Ihr Volumenverträge habt/nutzt, wäre aber Euer Vertragspartner MS-Irland (MIOL = Mirosoft Irland Operation Limited)!
Da wäre es nicht schlecht, wenn dann auch irgenwie die in der E-Mail angesprochen werden,

bzw. von dort via MS-Unterschleißheim Euch ein Statement zukommt.

 

Eins sollte Euch aber da klar sein, fragt Ihr an, kann/konnte ein Audit folgen ...

aber da wäre ich mal auf die Aussagen gespannt :)
da Ihr Euch zu 100% "eigentlich" an die "Spielregeln" haltet.

 

Anmerkung:
Einfach mal für die Wertschätzung dieses Forums gesagt ...
FÜr die Beratung wären "draußen" mindestens 1-2 Beratungs-Tagessätze in Rechnung gestellt worden ...

 

VG, Franz

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Hallo,

 

wie passen denn eine Wohlfahrt mit e.V und eine auf Gewinn ausgerichtete GmbH zusammen ?

Ich denke da wirst du ein Problem bekommen.

 

Relativ einfach: Der e.V. ist Gesellschafterin der GmbH und die GmbH existiert aus haftungsrechtlichen Gründen. Es muss nicht gleich eine gGmbH sein. Das Konstrukt ist gerade im sozialen Umfeld gar nicht so selten, wobei es hier je nach Gestaltung GmbH und gGmbH zum Einsatz kommen. Gerade die sozialen EInrichtungen können häufig auf extrem abgefahrene Verträge zurückgreifen. Gleiches habe auch für Berufsförderungswerke gesehen oder Firmen, die warum auch immer, auf den Rahmenvertrag des BMI zugreifen können. Die Kirche ist auch immer gut dabei. Die bekommen alle Konditionen von denen der normale Microsoft-Kunde nur träumen kann.

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Relativ einfach: Der e.V. ist Gesellschafterin der GmbH und die GmbH existiert aus haftungsrechtlichen Gründen. Es muss nicht gleich eine gGmbH sein. Das Konstrukt ist gerade im sozialen Umfeld gar nicht so selten, wobei es hier je nach Gestaltung GmbH und gGmbH zum Einsatz kommen. Gerade die sozialen EInrichtungen können häufig auf extrem abgefahrene Verträge zurückgreifen. Gleiches habe auch für Berufsförderungswerke gesehen oder Firmen, die warum auch immer, auf den Rahmenvertrag des BMI zugreifen können. Die Kirche ist auch immer gut dabei. Die bekommen alle Konditionen von denen der normale Microsoft-Kunde nur träumen kann.

 

Das stimmt. Aber so wie ich das jetzt lese heißt es das ich die beiden trennen muss? Sprich ich erstelle einen eigenen Terminalserver und dort kauft sich die Tochergesellschaft die Lizenzen und gut ist oder?

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Hi,

 

warum den TS trennen?

 

Wenn für "Euch" die Office und die CALs via Eurem Vertrag gekauft wurden, passt das.

 

Wenn Firma-B einen Firma-B-OPEN-Vertrag mit normalen Konditionen eröffnet und dort die Office kauft,
ist das dann alles okay. wer da die Rechnung bezahlt, ist lizenzrechtlich nicht relevant.

Die CALs für Firma-B müsst Ihr kaufen, aber zu normalen Konditionen, dann kann da keiner was sagen.

 

Ist alles machbar, nur manchmal etwas komplizierter...

 

VG, Franz

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