magheinz 110 Geschrieben 27. Oktober 2015 Melden Teilen Geschrieben 27. Oktober 2015 spätestens wenn dann mal einer seine mail aus welchen Grund auch immer signiert. Wie haltet Ihr das eigentlich mit privaten E-Mails? verboten, erlaubt oder tolleriert? Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.039 Geschrieben 27. Oktober 2015 Melden Teilen Geschrieben 27. Oktober 2015 Wird eben serverseitig signiert. Zertificon fällt mir da spontan ein :D Bye Norbert PS: Übrigens toll ist das mit dem Tolerieren. ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
monstermania 53 Geschrieben 28. Oktober 2015 Melden Teilen Geschrieben 28. Oktober 2015 (bearbeitet) Moin, Exchange Rules Pro von CodeTwo bietet m.W. nach die Möglichkeit Dateianhänge bei überschreiten einer bestimmten Dateigröße automatisch zu komprimieren. http://www.codetwo.com/exchange-rules-pro/attachment-control Wir setzten Exchange Rules Pro hier bei uns ein, nutzen aber diese spezielle Funktion nicht. Daher kann ich über die Effektivität nichts sagen. Gruß Dirk @magheinz Bei uns sind private Emails verboten, werden aber toleriert! :cool: Jeder MA im Unternehmen hat unterschrieben, dass er die Firmenemails ausschließlich für geschäftliche Kommunikation nutzt und private Email nicht gestattet ist. Von daher gibt es ja gar keine privaten Emails! :D bearbeitet 28. Oktober 2015 von monstermania Zitieren Link zu diesem Kommentar
eduardp 10 Geschrieben 2. November 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 2. November 2015 Hallo zusammen, vielen Dank für die Intressanten Beiträge. Letztendlich habt Ihr Recht, die User müssen auch ein bisschen erzogen werden. Eine weitere Interessante Möglichkeit habe ich bei Cryptshare gefunden. Da gibt es wohl ein Outlook-Addon das auch bei bestimmten größe die Dateien autom. dort ablegt. Sieht sehr intressant aus. Danke an alle. Zitieren Link zu diesem Kommentar
MrCocktail 192 Geschrieben 3. November 2015 Melden Teilen Geschrieben 3. November 2015 Bei uns sind private Emails verboten, werden aber toleriert! :cool: Jeder MA im Unternehmen hat unterschrieben, dass er die Firmenemails ausschließlich für geschäftliche Kommunikation nutzt und private Email nicht gestattet ist. Von daher gibt es ja gar keine privaten Emails! :D Hi, und damit ist das Verbot auf sehr wackeligen Beinen und ich hoffe, dass ihr es nie durchsetzen / ausfechten müsst. Dass kann sehr spassig werden. Gruss J Zitieren Link zu diesem Kommentar
magheinz 110 Geschrieben 5. November 2015 Melden Teilen Geschrieben 5. November 2015 vor allem wenn private E-Mails manipuliert werden... Nach Meinung einiger Juristen die ich zu dem Thema mal gefragt hatte habt ihr faktisch die private Nutzung erlaubt und es ist nahezu unmöglich das wieder zu verbieten. Ob das ein Verändern von E-Mailinhalten schon § 303a StGB erfüllt wäre eine zu prüfende Frage . Technisch ist das bei uns über ein Größenlimit gelöst. Für alles was größer ist haben wir eine owncloud am laufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
monstermania 53 Geschrieben 6. November 2015 Melden Teilen Geschrieben 6. November 2015 @MrCocktail @magheinz Nein, Ihr habt nicht verstanden, was ich gemeint habe... 1. Private EMail-Nutzung ist bei uns im Unternehmen ausdrücklich untersagt. 2. Jeder Mitarbeiter hat eine entsprechende Datenschutzrichtlinie unterschieben. Die Datenschutzrichtline ist von einem entsprechenden Fachanwalt erstellt worden und sowohl vom Betriebsrat als auch von der GF abgenommen. Damit darf ein MA de facto keine "private" Email-Kommunikation führen! Nur, wer im Unternehmen soll das kontrollieren!? Die IT ist ja nicht die NSA, die jede Email im Unternehmen auf deren Charakter (privat/geschäftlich) prüft. Und insofern ist meine Aussage auch zu verstehen. Gemäß der Unterschrift der MA gibt es keine private EMail-Kommunikation im Unternehmen. Sollte ein MA jedoch trotzdem "private" EMail-Kommunikation führen, so müssen diese Emails als Firmenkommunikation eingestuft werden. Schließlich hat der MA eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet! :D Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.039 Geschrieben 6. November 2015 Melden Teilen Geschrieben 6. November 2015 Du magst da Smileys ranhängen wie du willst, aber ich hoffe, dass dir das Gegenteil nie jemand juristisch auf die harte Tour beibringt. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
monstermania 53 Geschrieben 6. November 2015 Melden Teilen Geschrieben 6. November 2015 Du magst da Smileys ranhängen wie du willst, aber ich hoffe, dass dir das Gegenteil nie jemand juristisch auf die harte Tour beibringt. Magst Du mir/uns bitte erklären, wie ein Verbot der privaten Email-Nutzung im Unternehmen durchgesetzt bzw. geprüft werden kann!? Also so, dass es nach Deinem Verständnis gemäß Datenschutzgesetz zulässig ist!? Zitieren Link zu diesem Kommentar
magheinz 110 Geschrieben 6. November 2015 Melden Teilen Geschrieben 6. November 2015 Ihr duldet die private Nutzung von E-Mails hast du geschrieben. Demnach ist das betriebliche Übung bei euch. So wie ich die Juristen verstanden habe habt ihr damit das ganze erlaubt und es ist nahezu unmöglich das im Nachgang wieder zu ändern. Gäbe es diese Duldung nicht könnten Vorgesetzte das überprüfen. Jetzt stellt sich die Frage nach "wie kann man das kontrollieren" gar nicht da ihr das ja duldet... Zitieren Link zu diesem Kommentar
monstermania 53 Geschrieben 6. November 2015 Melden Teilen Geschrieben 6. November 2015 (bearbeitet) Ihr duldet die private Nutzung von E-Mails hast du geschrieben. Demnach ist das betriebliche Übung bei euch. ... könnten Vorgesetzte das überprüfen Also nochmal: Wir dulden keine private Nutzung der betrieblichen Email! Private Nutzung ist ausdrücklich untersagt, was auch entsprechend durch jeden MA in Form einer Betriebsvereinbarung unterschrieben werden muss! Nur bitteschön, wie soll man die ordnungsgemäße Nutzung der Email kontrollieren!? Niemand steht hinter dem MA und überwacht Ihn. Daher könnte der MA unter Missachtung der seinerseits unterschriebenen Betriebsvereinbarung private Emails über seinen Firmenzugang schreiben (wäre ein Grund für eine Abmahnung)! Und das mit dem "überprüfen durch vorgesetzte" ist allein schon aus arbeitsrechtlichen Gründen höchst bedenklich. Ich glaube der Betriebsrat würde im Dreieck springen, wenn ein Vorgesetzer einfach so in die email-Postfächer der MA schauen könnte. So was geht nur bei einem begründeten verdacht oder im Krankheitsfall auf ausdrückliche Veranlassung der GF. bearbeitet 6. November 2015 von monstermania Zitieren Link zu diesem Kommentar
coolrunning 10 Geschrieben 6. November 2015 Melden Teilen Geschrieben 6. November 2015 (bearbeitet) Es ist ganz einfach, wenn es eine Betriebliche Richtlinie gibt die Private Nutzung verbietet muß das auch zwingend geprüft und durchgesetzt werden. Das bedeutet die Mails dürfen und müssen geprüft werden und bei Verstößen muß es auch Konsequenzen geben. Sonst entspricht das facktisch einer Duldung und ihr seit im Ernstfall auf ganz dünnem Eis. Und natürlich darf der Vorgesetzte in die Mailpostfächer schauen. Es handelt sich ja ausschließlich um geschäftliche Korespondens und die geht ihn was an. bearbeitet 6. November 2015 von coolrunning Zitieren Link zu diesem Kommentar
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