Poehli 10 Geschrieben 25. November 2015 Melden Teilen Geschrieben 25. November 2015 Und es handelt sich um Volumenlizenzen ? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 260 Geschrieben 25. November 2015 Melden Teilen Geschrieben 25. November 2015 (bearbeitet) Nein, aber das spielt prinzipiell bei der Domänenmitgliedschaft keine Rolle, die wird nicht nach der Art der Lizenz abgefragt oder durch die Lizenz bestimmt. /Edit/: Wie man ja schön bei der GWX Upgrade Benachrichtigung sieht, ist ein durchaus upgradeberechtigter Rechner ein Domänenmitglied, erhält er keine Benachrichtigung durch das GWX Taskleistensymbol, lässt sich aber problemlos per Media Creation Tool upgraden .... /Edit/ Grüsse Gulp bearbeitet 25. November 2015 von Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
NilsK 2.957 Geschrieben 25. November 2015 Melden Teilen Geschrieben 25. November 2015 Moin, ja, aber unklar ist derzeit, ob für Volumenlizenzen auch das kostenlose Upgrade gilt ... Gruß, Nils Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 260 Geschrieben 25. November 2015 Melden Teilen Geschrieben 25. November 2015 Das ist mir bewusst, bei Volumenlizenzen gilt ja zunächst immer nur das was im eigenen Vertrag mit Microsoft steht, steht da nix von Windows 10, wäre ich auch erstmal der Ansicht, dass ich meine Volumenlizenz nicht einfach so upgraden dürfte. Aber ..... Bei Volumenlizenzen, die ja bei Clients selbst "nur" Upgrade Lizenzen sind, habe ich doch auf dem Rechner eine qualifizierte OS Version fürs Volumenlizenzupgrade, die wiederum gut und gerne für das kostenlose Upgrade in Frage kommt, wenn es sich um Windows 7 oder 8/8.1 handelt. Ja, ich muss die Volumenlizenz eventuell erst deinstallieren oder den Key auf den des qualifizierten OS tauschen oder auch jeweilige OS neu installieren und dabei "entwerte" ich quasi meine Vorteile aus der Volumenlizenz, also Reimaging, etc, erhalte aber immer die Chance auf ein Upgrade auf Windows 10. ;) Grüsse Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
NilsK 2.957 Geschrieben 25. November 2015 Melden Teilen Geschrieben 25. November 2015 Moin, das entspricht der Interpretation von Lizenzdoc. Leider steht dafür aber noch eine Bestätigung aus. Es ist zum Heulen. Gruß, Nils Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 260 Geschrieben 25. November 2015 Melden Teilen Geschrieben 25. November 2015 (bearbeitet) Ich weiss und leide mit ...... aber ob für das Szenario wirklich eine Bestätigung notwendig ist, weiß ich auch nicht recht. Ich bin ja eigentlich nicht automatisch gezwungen die Volumenlizenz zu nutzen, auch wenn ich die gekauft habe. Es kann aber hier durchaus Umstände oder bestimmte Nutzungsformen geben die einen ja quasi zur Nutzung von Volumenlizenzen zwingen, von daher ist die Bewertung nicht wirklich einfach und verdient eine eindeutige Aufklärung. In jedem Fall hast Du Recht mit der katastrophalen Informationspolitik seitens Microsoft. Grüsse Gulp bearbeitet 25. November 2015 von Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
Poehli 10 Geschrieben 26. November 2015 Melden Teilen Geschrieben 26. November 2015 Ich verstehe die Argumentation das das authorisierende Betriebsystem upgradeberechtigt ist, aber wenn ich mich recht erinnere sind für W7 Volumenlizenzen auch Betriebssysteme authorisierend die NICHT upgradeberechtigt auf W10 wären. Daran würde ich es also nicht festmachen. Ich sehe es eher so: MS hat erklärt welche PRODUKTE upgradefähig sind. Und zwar, indem sie erklären welches NICHT upgradegähig ist: W Enterprise Damit ist ein W 7 Prof Upgradeberechtigt. Ob es nun ein FPP, OEM, SB, oder irgendeine Art von Volumenlizenz ist - wurscht. Die Berechtigung orientiert sich am Produkt und nicht am Lizenzmodell. Was ja irgendwie auch Sinn macht. Würden sie wollen das Volumenlizenzen nicht upgradefähig sind müßten sie bei der obligatorischen online - Authentifizierung das nur entsprechend verweigern. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 260 Geschrieben 26. November 2015 Melden Teilen Geschrieben 26. November 2015 So einfach ist es aber nicht, die Nutzungsbedingungen legt bei Volumenlizenzen der jeweilige Vertrag, die dann für den Vertrag geltenden PUR und eventuell getroffene Nebenabreden und nicht die Edition fest. Zu den Nutzungsbedingungen gehört auch die Verwendung von Lizenzen und deren Upgradeberechtigungen. Und genau dazu gibt es keine gesicherte Aussage ..... Grüsse Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
NilsK 2.957 Geschrieben 26. November 2015 Melden Teilen Geschrieben 26. November 2015 Moin, Lizenzverträge und -bedingungen orientieren sich im allgemeinen nur selten daran, wie ein Kunde sie auslegt. Gruß, Nils Zitieren Link zu diesem Kommentar
NilsK 2.957 Geschrieben 26. Januar 2016 Melden Teilen Geschrieben 26. Januar 2016 Moin, ich habe von Microsoft über den Partnerkanal eine Information erhalten, die hoffentlich zutrifft. Demnach ist das Free Upgrade Offer (bis Ende Juli 2016) für Unternehmenskunden nicht eingeschränkt. Einzig die Enterprise-Versionen von Windows 7 und Windows 8.1 (sowie als Spezialfälle die Embedded-Versionen und Windows RT) sind nicht kostenlos upgradefähig. Kunden mit Volumenlizenzen (Win7, Win8.1) können das Free Upgrade Offer wahrnehmen und damit "kostenlos" aktualisieren. Obacht aber: In dem Fall wird aus der vorhandenen Volume-Lizenz eine "normale" Gerätelizenz, die keinen Volume-Charakter hat, nicht im VLSC auftaucht und auch nicht zur Nutzung von evtl. vorhandenen Volume-Tools berechtigt. The Windows 10 Pro license created for the device during the upgrade is a consumer license that is tied to the device. The license will continue to work for reinstalling Windows 10 after the free upgrade period ends- on the same device only. The license created is not a Volume License and will not be in VLSC. The customer will need to contact Customer Support if they have questions. Das Zitat stammt aus einem Dokument namens "320704740-0-Windows10-UpgradeCommercialCustomerOptions.docx", von dem ich leider nicht weiß, ob ich es weitergeben darf. Wer die Vorteile der Volume-Lizenzen (Support, Tools usw.) weiter nutzen will, muss eine neue Windows-10-Volume-Lizenz kaufen. (Dabei ist immer zu berücksichtigen, dass Volume-Lizenzen stets Upgrade-Lizenzen sind, man darf sie also nicht auf einen "nackten", unlizenzierten PC installieren, sondern sie sind dazu gedacht, die Volume-Vorteile zu einer bereits vorhandenen Lizenz hinzuzufügen.) Gruß, Nils Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gulp 260 Geschrieben 26. Januar 2016 Melden Teilen Geschrieben 26. Januar 2016 Das käme ja dann quasi auf lizenzdocs und meine Ansicht raus ..... Gut zu wissen, merci Nils! Grüsse Gulp Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 3. Februar 2016 Melden Teilen Geschrieben 3. Februar 2016 (bearbeitet) Hi, da ich ja z.Zt. "arbeitslos" bin und ne neue Stelle suche .... hab ich ja Zeit im WWW rumzustöbern.das habe ich gefunden unter: Gilt scheinbar aber leider nicht für OPEN-Kundenhttp://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?Mode=1&Category=3 das Doku wird MS-mäßig betitelt mit :Win10ProUpgradeForm(WW)(ENG)(Oct2015) Page 1 of 1 Document X20-12782 Bitte den Link im Text beachten und schauen, ob der passt. Inhalt:Windows 10 Pro Upgrade VL FormIn this document, Microsoft grants eligible Customers the right to use Volume Licensing (VL) software images and keys to deploy Windows 10,instead of using Windows Update. Limited Right: If Customer (i) has an active Enterprise Enrollment, Enterprise Subscription Enrollment, Campus and School Agreement, Enrollment for Education Solutions, Select Agreement, Select Plus Agreement, or Microsoft Products and Services Agreement (each, a “volume license agreement”), and (ii) has a free upgrade right to Windows 10 Pro in accordance with the specifications and availability dates established at http://www.microsoft.com/en-us/windows/Windows-10-specifications (the “Upgrade Site”), then Microsoft grants Customer the right, during the availability period set forth at the Upgrade Site, to use Windows 10 Pro VL software images and keys obtained through VLSC to install Windows 10 products for Customer’s use, rather than using the Windows Update service (and the software images provided through that service). The right granted in this paragraph is subject to Customer’s continuing compliance with its volume license agreement.Name:Title:Customer name (complete legal name of licensed entity):Customer’s Microsoft Volume Licensing Agreement number(s):Date:InstructionsPlease complete this form and you should keep a copy for your records. Vielleicht hilft das weiter ... VG, Franz bearbeitet 3. Februar 2016 von lizenzdoc Zitieren Link zu diesem Kommentar
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