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Was so alles „wichtige“ im neuen MPSA fehlt …


Direkt zur Lösung Gelöst von lizenzdoc,
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Hi,

 

viele größere Kunden kennen den MPSA, den Nachfolger-Vertrag des SELECCT(+).

Eine Vielzahl dieser Kunden haben den MPSA auch schon unterzeichnet und kaufen darüber ein,
da waren ja die Verkäufer (Berater) der zahlreichen LARs  sehr fleißig g* .

 

„Spreu vom Weizen“ …

ein sehr guter Berater muss sich leider regelmäßig sehr ausgiebig mit den rechtsrelevanten Vertragsdokumenten auseinandersetzen, um ja seinen Kunden sauber und nachhaltig richtig beraten zu können, reine Verkäufer wissen einiges, aber nicht alles …

Um als zahlender Kunde zu erkennen, wen man da vor sich hat, gibt es zur Zeit eine gute Hilfe,
den MPSA.

Wer ihn gezeichnet hat, sollte alle mitgelieferten vertragsrelevanten Dokumente mal in Ruhe durchlesen.

Wir habe ja immer gelernt, was nicht schriftlich drin steht, ist ja erst einmal verboten …
…und „Volume Licensing briefs“ zählen hier mal nicht, da kein Vertragsdokument!

 

So, und jetzt sucht doch einfach mal den Passus mit
den kostenfreien 20 Schulungs- und 10 Test-Lizenzen …
und ups!
… wo ist denn das Re-Image-Recht erlaubt und geregelt???

 

Ja, richtig, es fehlt still und heimlich im Vertragsdokument MPSA … und nun?

Fragt mal Euren „Berater“ wie Ihr da nun weiter verfahren sollt/dürft …

 

Bin mal richtig gespannt, was hier für Antworten kommen.

Alle, die es wissen, einfach mal etwas abwarten, Danke!

 

VG, Franz

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  • 2 Wochen später...

Hi,

 

hier die Auflösung:

 

Microsoft Products and Services Agreement Licensing Manual, 08-2015

Lizenzierungshandbuch für den Microsoft Produkt- und Servicevertrag, 08-2015

http://www.microsoftvolumelicensing.com/userights/DocumentSearch.aspx?Mode=1&Category=3

 

Auswahl via:

MPSA Licensing Manual > German > WW (World Wide) > Common Document

-- Wann/ wie häufig das Dokument einen Update erfährt ist für mich micht erkennbar --  z.Zt. ist der Stand vom August-2015

 

Somit gilt vertragsrechtlich >

Vertragsdokument MPSA an sich,

dann die Produktbestimmungen / Product Terms

und nun zusätzlich das MPSA Licensing Manual / Lizenzierungshandbuch

zzgl. ev. einer schriftlichen Nebenabrede mit Microsoft-Irand ...

 

Alles andere an "Informationen u. Aussagen" ist
"nice to have" und "nice to know",
aber am Ende eines Audits nicht vertragsrelevant .

 

VG, Franz

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  • 1 Monat später...

Hi,
nachdem ich vom DocData ermahnt worden bin, habe ich mich sehr ausführlich (mehrere Tage!) mit dem Lizenzierungshandbuch beschäftigt
und diese mit den Produktbestimmungen-Januar-2016- verglichen.
Auch habe ich das „Fachgespräch“ mit einigen „Beratern“ gesucht … und in fast ausschließlich „große und ungläubige Kinderaugen“ geschaut …
naja, das LH ist ja auch erst seit August 2015 erschienen und ist auch nur Vertragsbestandteil eines MPSA …. Aber bildet Euch Eure Meinung einfach selbst!

 

Fangen wir mit der Lizenzmobilität für den Server-Pool an, Lizenzmobilität erlangt man ausschließlich über eine aktive SA.

Beim Thema „Selbsthosten“ ist mir dann dieser Fehler in den Produktbestimmungen aufgefallen, z.Zt. reagiert MS auf meine Anfrage leider nicht.

 

Produktbestimmungen, Seite-72, Glossar: Lizenzmobilität:
Software Assurance-Kunden zur Verfügung stehende Rechte zur Neuzuweisung von Lizenzen außerhalb der standardmäßigen Fristen oder zur Nutzung von Produkten
auf mehrinstanzenfähigen Servern außerhalb ihrer Rechenzentren; Näheres dazu finden Sie im Abschnitt „Lizenzmobilität“ von Anhang B – Software Assurance.

 

Produktbestimmungen, Anhang B, Seite-88-89, Lizenzmobilität:  
Lizenzmobilität über mehrere Serverfarmen hinweg 

Der Kunde kann im Rahmen der Lizenzmobilität über mehrere Serverfarmen hinweg seine Lizenzen, die den Angaben nach über Lizenzmobilität verfügen, neu zuweisen,
und die Lizenzen kann er jedem beliebigen seiner Lizenzierten Server in derselben Serverfarm so oft wie nötig zuweisen.
Der Kunde ist außerdem berechtigt, diese Lizenzen von einer Serverfarm einer anderen Serverfarm neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig
(d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung).
>>> Für das Selbsthosten verwendete Produkte können zeitgleich im Rahmen der Lizenzmobilität über mehrere Serverfarmen hinweg verwendet werden.
Lizenzmobilität durch Software Assurance
Im Rahmen von Lizenzmobilität durch Software Assurance kann der Kunde seine lizenzierte Software unter beliebigen seiner Lizenzen, die den Angaben nach über Lizenzmobilität verfügen, verschieben, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
>>> Für das Selbsthosten verwendete Produkte können nicht zeitgleich im Rahmen der Rechte für Lizenzmobilität durch Software Assurance verwendet werden.

 

Was soll das denn bitte!? Ja oder doch Nein? … Oder hat sich das Thema erledigt, da im LH „Selbsthosten“ nun fehlt???

 

Viel wichtiger:
Der o.g. Text aus den Produktbestimmungen beschreibt eindeutig, dass man in seinem RZ die „Verschiebungsmobilität“ erworben hat und
zusätzlich diese Lizenzen auch „auf gemeinsam genutzten Servern von Dritten ausführen“ darf, siehe direkt hier drunter.

Zulässige Nutzung:

Mit Lizenzmobilität durch SA ist der Kunde zu Folgendem berechtigt:

Er darf seine lizenzierte Software auf gemeinsam genutzten Servern von Dritten ausführen.
Er darf auf diese Software unter Zugriffslizenzen und unter seinen Nutzer- und Geräte-ALs zugreifen, die Zugriff auf die Produkte erlauben.
Er darf seine OSEs, die er auf den gemeinsam genutzten Servern eines Dritten nutzt, verwalten.
Er darf seine OSEs verwalten, die er auf seinen Servern nutzt, und Software nutzen, die er auf gemeinsam genutzten Servern eines Dritten ausführt.

 

Voraussetzungen:

Um Lizenzmobilität durch SA zu verwenden, muss der Kunde folgende Anforderungen erfüllen:

ausschließlich für seine Verwendung und zu seinen Gunsten seine lizenzierte Software ausführen
und seine
OSEs auf gemeinsam genutzten Servern eines Dritten verwalten,

seine Lizenzen nur mit Microsoft Azure Platform-Diensten oder qualifizierten Partnern für Lizenzmobilität durch Software Assurance bereitstellen und

das Formblatt zur Validierung von Lizenzmobilität ausfüllen und bei jedem Partner für Lizenzmobilität durch Software Assurance,
der seine lizenzierte Software auf seinen gemeinsam genutzten Servern ausführt, einreichen.

 

Hier nun die „neue Regelungen“ aus dem neuen Lizenzierungshandbuch:
Das Lizenzierungshandbuch für den Microsoft Produkt- und Servicevertrag (MPSA) ist ja „ausdrücklicher Vertragsbestandteil des MPSA!“

 

LH > Seite-6:
Bei Microsoft Software Assurance für Volumenlizenzierung (SA) handelt es sich um eine Reihe von Tools und Ressourcen, die die Bereitstellung und Verwaltung von Microsoft-Produkten vereinfachen soll. Software Assurance, die Sie im Rahmen des MPSA kaufen,
unterliegt den Bedingungen dieses Lizenzhandbuchs.
Für sie gilt Anhang B der Produktbestimmungen, Abschnitt „Software Assurance“, nicht.

 

LH > Seite-16: Lizenzmobilität durch Software Assurance

Mit Lizenzmobilität durch Software Assurance können Sie bestimmte lokale Lizenzen mit aktiver Software Assurance auf gemeinsam genutzte Server von Dritten verschieben.
Alle Produkte, die derzeit für „Lizenzmobilität innerhalb von Serverfarmen“ wie in den PUR definiert berechtigt sind und über Software Assurance verfügen,
sind zu Lizenzmobilität durch Software Assurance berechtigt.

Darüber hinaus sind die folgenden Produkte ebenfalls zu Lizenzmobilität durch SA berechtigt:

 System Center – alle Server-Management-Lizenzen (MLs), einschließlich SMSE und SMSD mit SA und
    System Center 2012 Standard und Datacenter mit Software Assurance

 Um Lizenzmobilität durch SA zu verwenden, müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:

o Software Assurance für die Lizenzen, unter denen Sie auf gemeinsam genutzten Servern Dritter Software nutzen oder
   Betriebssystemumgebungen verwalten, sowie für alle zugehörigen CALs, Externen Connector-Lizenzen und
   Management-Lizenzen beibehalten,

o Ihre Lizenzen nur mit qualifizierten Partnern für Lizenzmobilität durch Software Assurance bereitstellen
   (siehe http://www.microsoft.com/licensing/software-assurance/license-mobility.aspx)

o das Formblatt zur Validierung von Lizenzmobilität ausfüllen und bei jedem Partner für Lizenzmobilität durch Software
   Assurance, der Ihre lizenzierte Software auf den gemeinsam genutzten Servern der Partner ausführt, einreichen.
   Das Formblatt zur Validierung von Lizenzmobilität wird Ihnen vom qualifizierten Partner für Lizenzmobilität durch Software
   Assurance zur Verfügung gestellt.

 

Achtung : Beide Text-Passagen klingen quasi gleich, oder? Sind es aber nicht!
                   Leider fehlt im LH eindeutig die Erlaubnis innerhalb seines eigenen RZ die Lizenzmobilität nutzen zu dürfen!   >>> „Was nicht erlaubt ist, ist verboten!“
                   Erlaubt ist demnach nur noch auf externe „auf gemeinsam genutzten Servern Dritter

Und nun?

 

Weiteres Beispiel an Hand der Step-Up-SA-Lizenz:
Da in den Produktbestimmungen, Anhang-B auch das Thema „Step-UP-SA-Lizenzen“ geregelt ist,
dies aber im Lizenzierungshandbuch nicht mehr aufgeführt wird,
gehe ich davon aus, was dort nicht steht, ist nicht mehr erlaubt/ nicht mehr möglich …

 

Ups!

 

Hier mal was positives: „Verdoppelung der erlaubten Devices“
LH > Seite-14: Programm für die Verwendung zu Hause
Wenn Sie aktive Software Assurance für qualifizierende Desktop-Anwendungsprodukte haben, sind Sie berechtigt, am Home Use Program teilzunehmen. Im Rahmen dieses Programms können Ihre Mitarbeiter, die Nutzer der lizenzierten qualifizierenden Anwendungen sind, eine einzelne Lizenz für die entsprechende Home Use Program-Software zur Installation auf bis zu zwei Geräten (entweder 2 PCs oder 2 Macs, abhängig von der erworbenen Software) für jede von Ihnen erworbene Lizenz für die entsprechende Desktop-Anwendung erwerben.

Produktbestimmungen, Seite- 82-83: Home Use Program
Die Mitarbeiter des Kunden, die Nutzer der in untenstehender Tabelle aufgeführten lizenzierten qualifizierenden Anwendungen sind, können eine einzelne Lizenz für die entsprechende Home Use Program-Software erwerben, die dann auf einem Gerät (einem PC oder Mac), je nach der erworbenen Software) installiert werden kann.

 

Hier mal wieder was negatives:

Für den MPSA: LH-Seite-17: Kopien für Schulung, Bewertung und Sicherung

Bei allen Produkten außer Onlinediensten ist jedes Einkaufskonto berechtigt,
(1)
bis zu 20 zusätzliche Kopien von lizenzierten Produkten in einer Schulungseinrichtung auf seinem Betriebsgelände
      für Schulungen zu diesem bestimmten Produkt zu nutzen,
(2) bis zu 10 zusätzliche Kopien
eines Produktes für einen 60-tägigen Bewertungszeitraum zu nutzen und
(3) für jede seiner geografisch eigenständigen Geschäftsstellen
eine zusätzliche Kopie
eines lizenzierten Produktes für Sicherungs- oder Archivierungszwecke zu nutzen.

 

Für den „alten SELECT (+): Vergleichs-Quelle: aus dem SELECT( PLUS )-Vertrages –Okt-2011 , Dokument X20-02487, Seite-6 -
b. Kopien für Schulungen, Bewertung und Sicherung.
Das Registrierte Verbundene Unternehmen ist berechtigt,
(1) bis zu 20 Kopien eines Produktes in einer Schulungseinrichtung auf seinem Betriebsgelände zu nutzen.
(2) bis zu 10 zusätzliche Kopien eines Produktes für einen 60-tägigen Bewertungszeitraum zu nutzen und
(3) für jede seiner geografischen eigenständigen Geschäftsstellen
eine zusätzliche Kopie eines jeden Produktes für Sicherungs- oder Archivierungszwecke zu nutzen

„lizenzierte Produkte“ beschneidet da frühere Rechte ….

 

 

Für alle, für die die nächste MPSA-Preis-Level-Einstufung relevant wäre:
LH-Seite-5:  Anpassung der Preislevels

Sie erreichen das nächste Preislevel eines Pools, sobald Ihre Organisation die entsprechende jährliche Mindestpunktezahl erreicht hat. Auf die Bestellung, die Sie zum nächsten Rabattlevel berechtigt (also von Level A zu Level B), wird der Rabatt angewandt, der für das betreffende nächste Level gilt. Die Preislevels für jeden Produkt-Pool werden jährlich im Monat des Jahrestags der Vertragseinhaltung geprüft. Dieser Monat entspricht dem Monat, in dem Ihr MPSA aktiviert wurde. Alle Punkte, die Sie in einem bestimmten Jahr erworben haben und die das derzeitige Preislevel überschreiten, aber unter dem nächsten Preislevel liegen, werden in das nächste Jahr übertragen und zählen bei der Einhaltung in diesem Jahr.

 

„Sich auf der Zunge zergehen lassen“ und wenn man in diese Situation kommt,
sehr sehr genau  Hochstufung und das Bepreisen/In-Rechnung-Stellen anschauen und prüfen, ob so gehandelt wurde …
.

 

LH > Seite-16: Notfallsicherung

Wenn Sie SA für Serverprodukte und zugehörige CALs haben, haben Sie Anspruch auf zusätzliche Serverlizenzen für diese Produkte zum Zweck der Wiederherstellung im Notfall.
Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.microsoft.com/licensing/software-assurance/by-benefits.aspx#tab=4.

 

Stimmt inhaltlich mit den Produktbestimmungen überein. Aber auch hier die SA für die CALs beachten!

 

 

Vergleicht man die SA-Vergünstigungen aus den Produktbestimmungen, Anhang-B, Seite-80, mit dem Lizenzierungshandbuch, sollte jedem auffallen,

dass sich die dort aufgezählten 22x Vergünstigungen auf 10x Vergünstigungen im Lizenzierungshandbuch, Seite-7, reduzieren …
weg ist weg, oder wie muss man das vertragsrechtlich verstehen?

Unklar bleibt also bis dato, was ist mit nachfolgenden „ehemaligen“ Vergünstigungen geworden?
Enterprise Sideloading,
Windows Virtual Desktop Access (VDA),
Microsoft Dynamics CustomerSource,
Step-up-Lizenz,
Globaler System Center-Dienstmonitor,
Office Online,
Windows Thin PC,
Microsoft Desktop Optimization Pack (MDOP),
Server – Selbst Gehostete Anwendungen,
Erwerbsrechte für Add-On für Windows SA Pro-Nutzer,
Windows to Go,
Virtualisierungsrechte für Windows- und Windows Embedded-Desktops

 

Zur Rechtsverbindlichkeit >>> Irgendwie „nebulös“ …
 

Sorry für die Länge!

Da wünsche ich jetzt allen viel Spass !
Grüße,
Franz

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  • 4 Wochen später...

Wer sagt das bzw. wo steht das?

In den Produktbestimmungen (welche rechtsverbindlich sind) zu den Lizenzen steht das.

 

Hier der dafür relevante Auszug aus den Produktbestimmungen vom Februar 2016:

 

2. Nutzungsrechte des Kunden

Wenn der Kunde seinen Volumenlizenzvertrag einhält, ist er berechtigt, die Software nur wie in den Produktbestimmungen ausdrücklich erlaubt zu verwenden.

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Hi,

 

das neueste MPSA Licensing Manual ist da, Stand March-2016:

 

Das Thema Server-Lizenz-Mobilität innerhalb der eigenen Server-Farm(en) fehlt > ergo nicht mehr erlaubt !!!
Verschieben auf Server 3. (Dienstleister) ist somit die einzige Möglichkeit, die scheinbar nur noch erlaubt ist...
 

Quelle > MPSA Licensing Manual, March-2016, Seite-14:
License Mobility through SA lets you move on-premises licenses covered by SA to third party shares servers.
All Products that are currently eligible for „License Mobility within Server Farms“ as defined in the PUR and covered by SA are elegible for License Mobility through SA.

 

Ob in den nächsten Tagen auch noch die deutsche Übersetzung kommt ...abwarten.

 

VG, Franz

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Also irgendwie steht das im oberen Post von dir genauso drin:

 

Mit Lizenzmobilität durch Software Assurance können Sie bestimmte lokale Lizenzen mit aktiver Software Assurance auf gemeinsam genutzte Server von Dritten verschieben. Und in deinem zitierten Satz steht auch genau drin, dass du das "within Server Farms" besitzt. Das dürfte dann ein definierter Begriff innnerhalb der Bestimmungen sein. Ein Wegfall der Lizenzmobilität kann auch gar nicht funktionieren und wäre mit Sicherheit nicht mal eben durch einen Nebensatz eingeführt. ich trau denen zwar viel zu, aber so paranoid bin ich dann doch nicht.

 

Ich laß' mich gern belehren, aber ich denke du "interpretierst" den Satz falsch.

 

Bye

Norbert

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Hi,

 

@Norbert: Sorry, wenn ich es verwirrend geschrieben habe:

nur am Beispiel der Lizenzmobilität mal gezeigt:

 

"Spielregeln" für Kunden mit SA gekauft via OPEN, SELECT(+) und EA, hier gelten die bekannten Regeln aus der Produktbestimmungen (PURs):

 

Lizenzmobilität

Lizenzmobilität über mehrere Serverfarmen hinweg

Der Kunde kann im Rahmen der Lizenzmobilität über mehrere Serverfarmen hinweg seine Lizenzen, die den Angaben nach über Lizenzmobilität verfügen,
neu zuweisen, und die Lizenzen kann er jedem beliebigen seiner
Lizenzierten Server in derselben Serverfarm so oft wie nötig zuweisen

 

Der SELECT(+) endet ja bald ! Nachfolger ist der MPSA.
d.h. SA-Verlängerungsbestellungen für SELECT(+) SERVER-Lizenzen
kann der Kunde dann nur noch im MPSA platzieren.

Für diese SA (unter MPSA gekauft) gilt dann nicht mehr die Produktbestimmungen, sondern das neue Lizenzierungshandbuch !

 

d.h. wiederum:

 

Quelle > MPSA Licensing Manual, March-2016, Seite-14:
License Mobility through SA lets you move on-premises licenses covered by SA to third party shares servers.
All Products that are currently eligible for „License Mobility within Server Farms“ as defined in the PUR and covered by SA are elegible for License Mobility through SA.

 

 

Das Thema Server-Lizenz-Mobilität innerhalb der eigenen Server-Farm(en) fehlt > ergo nicht mehr erlaubt !!!
Verschieben auf Server 3. (Dienstleister) ist somit die einzige Möglichkeit, die scheinbar nur noch erlaubt ist...

( License Mobility through SA = to third party shares servers )

 

Konnte ich das jetzt deutlicher machen?
Für OPEN, und EA gelten weiterhin die Produktbestimmungen/PURs, also eine 2 Klassen-Gesellschaft in der Nutzung!

 

 

VG, Franz

bearbeitet von lizenzdoc
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Ich versteh die Aufregung nicht:

 

All Products that are currently eligible for “License Mobility within Server Farms” as defined in the PUR and covered by SA are eligible for License Mobility through SA.

 

Alle Produkte die derzeit für "Lizenzmobilität innerhalb von Server Farmen" berechtigt sind (beschrieben in den PUR und unter aktiver SA), sind berechtigt an der [1 Satz vorher beschriebenen serverfarmübergreifenden] Lizenzmobilität durch SA teilzunehmen.

 

Oder ohne Juristendeutsch: Serverapp mit aktiver SA berechtigt dich, die Lizenzmobilität nicht nur innerhalb von einer Hyper-V/VMWare Farm zu nutzen, sondern auch HA/DR via Azure/AWS und Co zu implementieren.

bearbeitet von m0insen
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