marcee 10 Geschrieben 7. Dezember 2015 Melden Teilen Geschrieben 7. Dezember 2015 Guten Tag, ich habe eine Frage bzgl. der möglichen Lizenzierungen von Visio 2016 Professional. Ich (privat!) bin auf ein relativ attraktives Angebot gestoßen. Der Anbieter sitzt in Deutschland, betreibt einen eigenen Shop (ist also nicht nur auf Auktionsplatformen vertreten), ist u.a. bei "Trusted Shops" mit über 500 Bewertungen und der Note "sehr gut" gelistet und man findet auch sonst überwiegend positive Bewertungen etc. Ich habe ihn mal angeschrieben bzgl. einiger Fragen. Hier Auszüge aus dem Mailverkehr: Ich: > Wie erklärt sich der günstige Preis? Handelt es sich dabei um Gebrauchtsoftware oder Software aus Volumenlizenzen? Können Sie Herkunftsnachweise und ggf. Anzahl der in Besitz befindlichen und bereits veräußerten Lizenzen liefern? < Shop: > es handelt sich hier um ESD Volumenlizenzen. Da lediglich 1 freies Volumen vorhanden ist, ist kein anderer im Besitz der Software. < Ich: > Wie ist Ihre Aussage zu verstehen, dass "lediglich 1 freies Volumen vorhanden ist"? Es stehen doch mehrere Angebote zur Verfügung. < Shop: > ja, jeder Kunde erhält selbstverständlich einen eigenen Produktcode. < Ich: > tut mir leid, aber so ganz verstehe ich das noch nicht. Meinen Informationen nach erhält man über das Volumenlizenzprogramm von Microsoft mindestens 5 Lizenzen und dafür einen Multiple Activation Key (MAK). Über den (immer identischen) MAK kann man das Produkt x, n-mal aktivieren. Ich sehe hier keine Möglichkeit, über das Volumenlizenzprogramm an einen Key pro Lizenz zu kommen. < Shop: > es handelt sich hier um keinen MAK Key, sondern ein OEM Volumen, welches nur 1 mal pro Zeit aktiviert werden kann. < Jetzt die Frage an die Community: Was ist davon zu halten? Meiner Auffassung nach gibt es nur die MAKs aus den Volumenverträgen oder eben die individuellen Einzelplatzlizenzen. Oder gibt es auch Volumenlizenzierungen, bei denen separate Produktschlüssel generiert werden (können)? Ist das plausibel? Bringt der Händler evtl. nur Begrifflichkeiten durcheinander? Eine Bitte habe ich: Ich suche nach einer Antwort auf meine Frage und nicht Tipps der Art "Wenn du sicher gehen willst, dann kaufe bei einem autorisieren Händler...". Mir ist klar, dass das sicherer ist, aber eben auch deutlich teurer. Und wenn das, was oben (einigermaßen) plausibel wäre, dann bin ich bereit, das dann eher geringe Risiko einzugehen. Ich weiß auch, dass Microsoft den Einzelverkauf von Lizenzen aus Volumenlizenzprogrammen nicht gerne sieht. Es ist, nach aktueller Rechtssprechung, aber legal, soweit ich weiß. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 7. Dezember 2015 Melden Teilen Geschrieben 7. Dezember 2015 Was ist davon zu halten? Wenig bis nichts Meiner Auffassung nach gibt es nur die MAKs aus den Volumenverträgen oder eben die individuellen Einzelplatzlizenzen. Oder gibt es auch Volumenlizenzierungen, bei denen separate Produktschlüssel generiert werden (können)? Ist das plausibel? Nein das ist nicht plausibel Bringt der Händler evtl. nur Begrifflichkeiten durcheinander? Was sagt es über einen Händler aus, wenn er die Begrifflichkeiten der eigenen Produkte durcheinander bringt? Eine Bitte habe ich: Ich suche nach einer Antwort auf meine Frage und nicht Tipps der Art "Wenn du sicher gehen willst, dann kaufe bei einem autorisieren Händler...". Mir ist klar, dass das sicherer ist, aber eben auch deutlich teurer. Und wenn das, was oben (einigermaßen) plausibel wäre, dann bin ich bereit, das dann eher geringe Risiko einzugehen. Dann formuliere ich es anders: Du hast da einen Händler dem du nicht traust (deswegen hast du ihm Fragen per Mail gestellt, die er aber nicht zufriedenstellend beantwortet hat und deswegen fragst du jetzt hier nach unserer Meinung). Warum kaufst du nicht bei jemandem der vertrauenswürdig ist? Nur weil der da billig ist? Würdest du ein Smartphone irgendjemandem an der Straßenecke abkaufen der dubios ist nur weil es billig ist? Ich weiß auch, dass Microsoft den Einzelverkauf von Lizenzen aus Volumenlizenzprogrammen nicht gerne sieht. Es ist, nach aktueller Rechtssprechung, aber legal, soweit ich weiß. Woher weisst du das es legal ist? Wo steht das? Zitieren Link zu diesem Kommentar
marcee 10 Geschrieben 7. Dezember 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 7. Dezember 2015 Was sagt es über einen Händler aus, wenn er die Begrifflichkeiten der eigenen Produkte durcheinander bringt? Gar nichts! Ich habe schon oft genug gedacht "Die sind Profi - die müssten es eigentlich besser wissen...". Daher ist das für mich nichts, was mir groß zu denken gibt. Und gerade was Lizenz-Dinge angeht, ist die Verwirrung oft groß. Paradebeispiel ist da Oracle. Du hast da einen Händler dem du nicht traust (deswegen hast du ihm Fragen per Mail gestellt, die er aber nicht zufriedenstellend beantwortet hat und deswegen fragst du jetzt hier nach unserer Meinung). Warum kaufst du nicht bei jemandem der vertrauenswürdig ist? Nur weil der da billig ist? Würdest du ein Smartphone irgendjemandem an der Straßenecke abkaufen der dubios ist nur weil es billig ist? Ich traue grundsätzlich keinem Händler, bei dem ich nicht schon mehrmals erfolgreich eingekauft habe. Das gilt insbesondere, aber nicht nur, für Auktions-Platformen. Und trotzdem gibt es immer wieder mal Dinge, die ich dort kaufe; wenn auch selten. Und ich habe dort auch schon eine Office-Lizenz günstig bekommen, allerdings mit PKC und das entsprechende Packaging, so dass ich also etwas in der Hand habe. Woher weisst du das es legal ist? Wo steht das? Urteil des BGH (u.a. Az. I ZR 8/13) und ich entnehme es nicht zuletzt auch der Antwort von MS auf meine Nachfrage, ob es illegal ist, wenn Lizenzen einzeln aus Volumenlizenzprogrammen verkauft werden. Das wurde nämlich nicht bestätigt, sondern nur darauf hingewiesen, dass es gegen die Lizenzbestimmungen verstößt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.027 Geschrieben 7. Dezember 2015 Melden Teilen Geschrieben 7. Dezember 2015 ob es illegal ist, wenn Lizenzen einzeln aus Volumenlizenzprogrammen verkauft werden. Das wurde nämlich nicht bestätigt, sondern nur darauf hingewiesen, dass es gegen die Lizenzbestimmungen verstößt. Wo wäre da jetzt der Unterschied hinsichtlich der "erhaltenen Lizenz", ob sie "illegal" oder "lizenzverstößlich" ist? In beiden Fällen würde ich denken, hast du kein Nutzungsrecht, oder? Bye Norbert Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 7. Dezember 2015 Melden Teilen Geschrieben 7. Dezember 2015 Was ich vergessen hatte zu schreiben: Im Fall UsedSoft gegen Oracle zum Thema Handel mit gebrauchten Lizenzen ist UsedSoft unterlegen: http://www.it-rechts-praxis.de/meldungen/ueberraschendes-Ende-des-Falles-usedSoft-vor-dem-OLG-Muenchen-usedSoft-nimmt-Berufung-zurueck-und-muss-Kosten-des-Verfahrens-tragen-332 Mit Microsoft ist so ein Verfahren noch nicht ausgetragen worden, aber wenn du das Urteil im fall UsedSoft/Oracle kennst kannst du dir vorstellen wie ein Urteil "Gebrauchtsoftware Händler"/Microsoft aussehen würde. Zitieren Link zu diesem Kommentar
marcee 10 Geschrieben 8. Dezember 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. Dezember 2015 Wo wäre da jetzt der Unterschied hinsichtlich der "erhaltenen Lizenz", ob sie "illegal" oder "lizenzverstößlich" ist? In beiden Fällen würde ich denken, hast du kein Nutzungsrecht, oder? Wenn einzelne Klauseln eines Vertrages o.ä. z.B. aufgrund von Urteilen oder Gesetzen unwirksam sind oder werden, heißt das nicht, dass der Vertrag an sich unwirksam ist oder wird. Beispiele dafür sind z.B. die Hardwarebindung von Windows-Lizenzen, die Microsoft gerne hätte, aber zumindest in Europa untersagt ist oder die pauschalen Renovierungsklauseln in Mietverträgen. Im Fall UsedSoft gegen Oracle zum Thema Handel mit gebrauchten Lizenzen ist UsedSoft unterlegen: http://www.it-rechts-praxis.de/meldungen/ueberraschendes-Ende-des-Falles-usedSoft-vor-dem-OLG-Muenchen-usedSoft-nimmt-Berufung-zurueck-und-muss-Kosten-des-Verfahrens-tragen-332 Mit Microsoft ist so ein Verfahren noch nicht ausgetragen worden, aber wenn du das Urteil im fall UsedSoft/Oracle kennst kannst du dir vorstellen wie ein Urteil "Gebrauchtsoftware Händler"/Microsoft aussehen würde. Das ist so nicht ganz richtig. Unterlegen wären sie gewesen, wenn ein Urteil gegen UsedSoft ergangen wäre. Das ist aber nicht der Fall. Sie haben die Berufung zurück gezogen, weil sie nicht nachweisen "wollten" (ob sie es auch nicht konnten oder einfach den Aufwand gescheut haben, bleibt dahingestellt...), was vom Gericht gefordert wurde; also quasi die lückenlose Darstellung der Lizenz-Historie. Das heißt aber nicht, dass der Verkauf und die Aufsplittung grundsätzlich verboten ist, was in unzähligen Urteilen vorher und auch nachher bestätigt wurde, u.a. kurz danach im Fall Adobe/UsedSoft: http://www.it-rechts-praxis.de/meldungen/Entscheidungsgruende-des-UsedSoft-III-Urteils-des-BGH-veroeffentlicht-Volumenlizenzen-duerfen-einzeln-weiterveraeussert-werden-335 Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.027 Geschrieben 8. Dezember 2015 Melden Teilen Geschrieben 8. Dezember 2015 Wenn einzelne Klauseln eines Vertrages o.ä. z.B. aufgrund von Urteilen oder Gesetzen unwirksam sind oder werden, heißt das nicht, dass der Vertrag an sich unwirksam ist oder wird. Beispiele dafür sind z.B. die Hardwarebindung von Windows-Lizenzen, die Microsoft gerne hätte, aber zumindest in Europa untersagt ist oder die pauschalen Renovierungsklauseln in Mietverträgen. Nochmal, welchen Unterschied würde das für die Nutzungsberechtigung in diesem Fall für dich machen? ;) Bye Norbert Zitieren Link zu diesem Kommentar
marcee 10 Geschrieben 8. Dezember 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. Dezember 2015 Wäre es illegal, gäbe es keine Möglichkeit, einzelne Nutzungsrechte aus Volumenlizenzen rechtmäßig an andere Lizenznehmer zu übertragen. Damit würde ich mit dem Erwerb einer solchen "Lizenz" grundsätzlich keine Ansprüche gegenüber dem Lizenzgeber haben; ich dürfte die Software also nicht nutzen. Da es allerdings zumindest in Europa legale Möglichkeiten gibt, kann ich mit dem Erwerb auch ein rechtmäßiges Nutzungsrecht erlangen und hätte damit auch Ansprüche gegenüber dem Lizenzgeber. Wenn jetzt der Lizenzgeber allerdings feststellen sollte, dass andere - unstrittige - Punkte aus dem Lizenzabkommen verletzt werden (also z.B. dass aus dem Volumen mehr Lizenzen aktiviert wurden, als zulässig), dann kann dieser natürlich dagegen vorgehen; in erster Linie gegen den Händler. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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