gzebedin 0 Geschrieben 10. Dezember 2015 Melden Teilen Geschrieben 10. Dezember 2015 Hallo @ll, ich habe hier schon sehr fleissig gelesen und auch X englische Seiten durchforstet aber ich finde auf unser Problem keine Lösung! Vielleicht kann mir hier jemand helfen! Wir haben in unserer Schule ein System für Prüfungen erstellt wo die Benutzer ihre eigenen Laptops mitbringen BYOD. 80% der User haben win7,8,10 auf ihren Systemen. Damit alle diesselbe Umgebung und Bedingung haben startet jeder auf seine Laptop einen Bootstick mit Linux und innerhalb des Linux dann eine Virtualbox mit WIN7. In diesem VDI Image ist nun die benötigte SW für die Prüfung enthalten. Damit haben ALLE die gleichen Bedingungen und lokale Virenverseuchungen beeinflussen das System nicht. Unser Problem: Wie muss man das lizensieren? Die Benutzer haben ja alle eine Lizenz am Laptop und starten nun das lokale Windows gar nicht sondern zuerst Linux und dann eine VDI. Die Benutzer sind nicht mit SA lizensiert aber sie greifen ja auch nicht auf einen Server zu sondern verwenden eine lokale Virtualisierte Umgebung. VDA Lizenzen sind ja für den Zugriff auf eine Serverstruktur.... Kann mir da wer weiterhelfen? tja und dann haben wir noch 20% Apple Laptops. Die starten genau gleich.. Zuerst Linux dann VDI mit WIN7 Wie sollen wir das lizensieren? DANKE für Eure Hilfe! Gerald Zitieren Link zu diesem Kommentar
Nobbyaushb 1.471 Geschrieben 11. Dezember 2015 Melden Teilen Geschrieben 11. Dezember 2015 Wie seit ihr denn in der Schule Lizensiert, Education? Die Frage kann dir meiner Meinung nach nur ein Spezi von MS beantworten. Wer hat aus eure vorhandene Umgebung verkauft / Lizensiert, den würde ich mal antriggern. Lizenzdoc wird sich hoffentlich noch dazu äußern. ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
gzebedin 0 Geschrieben 11. Dezember 2015 Autor Melden Teilen Geschrieben 11. Dezember 2015 wir haben über das Ministerium eine Volume Lizenz. Die BYOD sind damit nicht abgedeckt auch nicht eine Virtualisierung damit! Es geht definitiv nur um die Frage: Darf ich eine OEM Lizenz abwechselnd auf dem Physikalischen Gerät und einer Virtuellen Maschine auf diesem Gerät unter Linux verwenden. Ich hab schon 5 Lizenzgutrus gefragt. Keiner hat da eine Idee! lg Zitieren Link zu diesem Kommentar
P@trick 10 Geschrieben 11. Dezember 2015 Melden Teilen Geschrieben 11. Dezember 2015 wir haben über das Ministerium eine Volume Lizenz. Die BYOD sind damit nicht abgedeckt auch nicht eine Virtualisierung damit! Es geht definitiv nur um die Frage: Darf ich eine OEM Lizenz abwechselnd auf dem Physikalischen Gerät und einer Virtuellen Maschine auf diesem Gerät unter Linux verwenden. Ich hab schon 5 Lizenzgutrus gefragt. Keiner hat da eine Idee! lg Guten Morgen, meiner auffassung nach darfst du das nicht. Grund dafür ist du mit einer OEM Lizenz keine Lizenzmobilität hast und du meines wissen auch eine VDA Lizenz brauchst um Windows 7/8 in einer VM zu betreiben. Da ich aber aktuell im Zug sitze und nur mit meinen Smartphone schreibe, kann ich dir leider keine Microsoft Links schicken, ich kann dir aber raten das ich diese schon des öfteren hier im Forum gelesen habe. Gruß Patrick Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 11. Dezember 2015 Melden Teilen Geschrieben 11. Dezember 2015 Hi, Wie sind diese BYOD-PC lizenziert? Die wenigsten werden wohl PRO /Enterprise haben, oder? In einer mir zur Verfügung stehenden EULA von WINDOWS 7 HOME PREMIUM steht unter 3.d.:Use with Virtualization Technologies. Instead of using the software directly on the licensed computer,you may install and use the software within only one virtual (or otherwise emulated) hardware system on the licensed computer. Da die Ursprungs-Lizenz weiterhin auf dem BYOD-PC genutzt wird, benötigt wohl jeder dieser BYOD-PC eine 2. zusätzliche Voll-Lizenz, oder? Und SA/VDA pro Nutzer/pro Gerät ist auch nicht zulässig,wenn der BYOD-PC nicht für Windows 10/8.1 Pro oder Enterprise, oder Windows 7 Professional oder Enterprise lizenziert ist. Siehe unten! Quelle:Produktbestimmungen für Microsoft-Volumenlizenzierung (Deutsch, Dezember 2015), Seite-44: 4.1 Zusätzliche über Software Assurance gewährte Nutzungsrechte für Windows Software Assurance (Pro Nutzer und Pro Gerät) und Windows Virtual Desktop Access (VDA) (Pro Nutzer und Pro Gerät) • Der Kunde ist berechtigt, eine Instanz der Software auf einem oder zwei USB-Laufwerken über Windows to Go zu erstellen und zu speichern, und diese auf lizenzierten Geräten zu nutzen, wenn diese pro Gerät bzw. pro Nutzer auf jedem Gerät lizenziert sind. Bei SA/VDA Lizenzierung pro Device gilt:Der Kunde ist berechtigt, bis zu vier Instanzen in Virtuellen OSEs sowie eine Instanz lokal in der Physischen OSE auf dem Lizenzierten Gerät auszuführen. Für Windows VDA (Pro-Gerät) gilt dieses lokale Nutzungsrecht nur, wenn das Lizenzierte Gerät auch für Windows 10/8.1 Pro oder Enterprise, oder Windows 7 Professional oder Enterprise lizenziert ist. Wenn alle Instanzen, deren lokale Ausführung in Virtuellen OSEs zulässig ist, verwendet werden, ist der Kunde berechtigt, die Instanz in der Physischen OSE nur zum Hosten und Verwalten der Virtuellen OSEs zu verwenden. Bei SA/VDA Lizenzierung pro USER gilt:Der Kunde ist berechtigt, bis zu vier Instanzen in Virtuellen OSEs sowie eine Instanz lokal in der Physischen OSE auf Geräten auszuführen, die für Windows 10/8.1 Pro oder Enterprise oder Windows 7 Professional oder Enterprise lizenziert sind. Wenn alle Instanzen, deren lokale Ausführung in Virtuellen OSEs zulässig ist, verwendet werden, dann ist der Kunde berechtigt, die Instanz in der Physischen OSE nur zum Hosten und Verwalten der Virtuellen OSEs zu verwenden. Somit ist Deine „Lösung“ ohne eine 2. Voll-Lizenz lizenzrechtlich wohl nicht erlaubt. VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
NilsK 2.934 Geschrieben 11. Dezember 2015 Melden Teilen Geschrieben 11. Dezember 2015 Moin, falls der erste von dir zitierte Passus (3d in deinem Zitat) in allen Varianten der Lizenzbestimmungen steht, dürfte das Szenario aber hinhauen: Dort wird das physisch installierte Windows ja nicht verwendet, sondern nur das virtuelle von dem Boot-Stick. Da der Boot-Stick selbst ein Linux bootet, läuft dann exakt eine Windows-Instanz (die in der VM). Wenn dann das physische Windows wieder läuft, gibt es das virtuelle nicht mehr. Das sollte also passen. Aber: Ich denke, das geht nur, wenn auf dem Rechner eine Windows-Lizenz vorliegt, die der von dem Boot-Stick entspricht. Downgrade-Rechte dürfte ein Privatrechner mit seiner Lizenz wohl kaum haben. Und bei Rechnern ohne Windows fehlt die Lizenz gleich ganz. Aus Lizenzsicht würde ich daher die Finger davon lassen. BYOD ist eben in der Regel nicht günstiger, sobald bestimmte Anforderungen gelten. Gruß, Nils Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 11. Dezember 2015 Melden Teilen Geschrieben 11. Dezember 2015 Hi, @Nilsk: Ja, Du hast recht, ich hab auch die passende deutsche EULA gefunden:3.d.: Verwendung mit Virtualisierungstechnologien.Statt die Software direkt auf dem lizenzierten Computer zu verwenden, sind Sie berechtigt,die Software innerhalb nur eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystemsauf dem lizenzierten Computer zu installieren und zu verwenden. Dann wäre diese entweder/oder Nutzung scheinbar machbar. VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
zahni 554 Geschrieben 11. Dezember 2015 Melden Teilen Geschrieben 11. Dezember 2015 Allerdings werfe ich mal nach das Reimaging-Recht in den Ring. Die USB-Sticks sind doch sicher Kopien einer ursprünglichen Installation. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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