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Microsoft Preispolitik bei verzögerter EA-Erneuerung


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Hallo allerseits,

ich bitte die hier im Forum versammelten Fachleute um Auskünfte zu folgender Frage. Wenn eine Firma (öffentliche Verwaltung, 6000+ Computer) einen EA über drei Jahre abschließt, dann die dabei erstandene Software eine Weile weiter benutzt (z.B. 1 Jahr oder 3 jahre) und danach einen erneuten EA abschließt, wird dieser dann teurer, als wenn der alte EA für die Zwischenzeit verlängert worden wäre? Anders gefragt: sind die Preise für die EA-Lizenzen (in den Kategorien A-D, schon klar) festgelegt oder werden die von MS freihändig mit Unternehmen ausgehandelt? Der Hintergrund zu dieser Frage: ich bin Referent einer Fraktion in einer deutschen Großstadt und überprüfe für den Rechnungsprüfungsausschuss das Software-Einkaufsverhalten der Verwaltung. Diese hatte 2010-12 einen EA abgeschlossen, diesen 2013 verlängert und dann 2014-16 den nächsten abgeschlossen. 2013 wurden aber praktisch überhaupt keine neuen Lizenzen (insbesondere Office-Lizenzen) benötigt. Insofern scheint es so, als ob man sich diese Verlängerung hätte sparen können. Das Ressort trägt dagegen vor, dass dann der erneute EA-Abschluss viel teurer geworden wäre, weil MS sie "bestraft" hätte, weil sie zwischendurch mal ein Jahr ausgesetzt hätten. Ich kann überhaupt nicht beurteilen, ob das stimmt oder Quark ist. Weiß jemand von Euch etwas dazu? Vielen Dank!

 

Herzliche Grüße

Doktor No :-)

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Hallo Doktor No,

willkommen im Forum, schön dass du uns gefunden hast.
Und gleich der Hinweis
> Das Forum macht keine Rechtsberatung, dass übernehmen diejenigen, die dazu berechtigt sind …

 

Aber wir wissen sehr viel zu Deinem Thema, auch zu den vielen Sonderregelungen.

 

Wir reden hier über den Microsoft Enterprise Agreement--Konzernvertrag BMI –INDIREKT
Der Vertrag an sich wurde gezeichnet vom Bundesministerium des Inneren (BMI),
nachrangig zeichnen „Bezugsberechtige“ einen EA-Beitritt für sich selbst.

 

Grundsätzlich gilt:
Microsoft (MS) hat (wie auch beim neuen EA zum 01.06.2015) die EA-Preisliste für „normale“ Kunden
vom Juni 2015 genommen, günstigste Preisstufe-D und einem „erheblichen“ zusätzlichen Rabatt für den BMI-EA gewährt.
Dieser Preis ist final, egal wie viele PC dann in Betracht kommen, also, ob man 500 PC hat oder wie hier 6.000 PC.
Es wird somit mit MS nicht mehr erneut verhandelt.
Dieser Preis wird dann von MS den berechtigten MS-Partnern, also den sog. LSP/ESA, zur Verfügung gestellt,
die dann kalkulieren und an den BMI-Kunden fakturieren.
Gemäß der Ausschreibung hatte man sich ja (auch in Eurer Verwaltung) für den „günstigsten LSP/ESA“ entschieden.

 

Zum Start (am Beispiel Office-Pro) , Annahme > keine Stückzahlveränderung!
kauft man die Lizenz inkl. 3-Jahre SA-Wartung und bezahlt normalerweise diesen Betrag in 3 Raten.
Danach ist die Lizenz an sich selbst zu 100% bezahlt.
Möchte man nun 1 Jahr verlängern, zahlt man auch nur noch 1-Jahr SA, also keinen Lizenz-Anteil mehr.
Würde man dann, nach insgesamt 4 Jahren EA-Laufzeit, direkt nahtlos anschließend in den nächsten
verhandelten EA mit der SA-Wartung weiter machen wollen,
benötigt man in der neuen Laufzeit für den neunen EA-Beitritt für die Office-Pro-Lizenz nur noch die weitere SA-Wartung,
da ja die Lizenz schon zu 100% bezahlt war. Also weitere 3-Jahre, aber halt nur die günstigen SA-Beträge!

 

Achtung:
Wenn man nur die günstigeren SA-Beträge bezahlen möchte, muss man die SA-Zeiträume nahtlos, also ohne Unterbrechung bestellt und bezahlt haben.
Ansonsten muss man wieder mit einer neuen Lizenz inkl. 3-Jahre SA-Wartung starten.

 

MS „bestraft“ keinen BMI-Kunden! Alle sind unter dem Vertrag gleich!

Es ist einfach nur ein individuelles  „Zahlenspiel“.
Fährt man mit der kontinuierlichen SA-Bezahlung günstiger, oder ist eine „Pause“ günstiger und
man fängt wieder mit einer neuen Lizenz inkl. 3-Jahre SA-Wartung an?

 

Und … das alles ist unabhängig, ob man mehr oder weniger Lizenz benötigt, dazu könnte ich mich dann noch „auslassen“ …

 

VG, Franz

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Hallo Franz,

vielen Dank für Deine Antwort! Ich habe diesbezüglich gerade noch mal mit der Verwaltung telefoniert und es scheint genau so zu sein, wie Du hier gesagt hast. Es gab Mehrkosten für eine Dienststelle, die den Vertrag zwischenzeitlich ausgesetzt hatte, aber das lag daran, dass diese auch die neuen Lizenzen kaufen musste (und das war sowieso geboten). War also keine "Strafzahlung".

 

Prima, dass ich die Frage hier stellen konnte!

 

Viele Grüße allerseits

Jan

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Hallo Jan,

 

Bitte beachten, da im BMI alle "unter einem Vertrag" sind,
dürfte man "überzählige Lizenzen", die ja dann wohl nicht mehr gebraucht werden,

an eine andere Dienststelle übertragen ... legal!
So kann man sehr viel Geld sparen, wenn man weiss wie ...

 

Bleibe dem Forum treu, ein "Rechnungsprüfungsausschuss"  kann auch vorbeugend agieren.
Vielleicht kannst Du ja auch was "bewirken".

Frei gewordene Gelder können vielleicht auch Kindergartenplätze schaffen!

 

Wir helfen da gerne!

 

VG, Franz

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Hallo allerseits, hallo Franz,

 

das stimmt, hier werden schon Gelder in Millionenhöhe bewegt. Da kann man einige Kindergartenplätze oder Jugendzentren oder andere wichtige Dinge für schaffen. Deswegen habe ich noch eine Frage auf dem Herzen. Ich habe irgendwo auf einer MS-Seite gelesen, dass die Software Assurance auch nach Beendigung des EA-Vertrags das Recht beinhaltet, in späteren Jahren noch ein Upgrade auf eine z. B: Office-Version zu erhalten, die im Verlauf des EA auf den Markt gekommen ist, aber nicht abgerufen worden ist. Stimmt das allgemein und immer? Also, Beispiel: es gibt einen EA-Vertrag von 2014-2016. In dieser Zeit kommt Office 2016 auf den Markt, wird aber noch nicht gebraucht. Der EA-Vertrag wird beendet. 2018 müssen dann ganz viele Computer in der Verwaltung auf Office 2016 aufgerüstet werden. Dann rückt Microsoft auch noch 2018 die benötigten Office-2016-Lizenzen rüber. Ist das korrekt?

 

Herzliche Grüße allerseits

Jan

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Hallo Jan,

 

immer vorausgesetzt, der Kunde hatte die Lizenz+SA, bzw. die SA-only(bei Verlängerung) voll bezahlt,
darf er jederzeit die Lizenzversionen einsetzen, die während der aktiven SA-Laufzeit released wurden
(mit "Auftauchen" in der Preisliste, legt MS diese neue Version in das "Kunden-Lizenz-Lager").
Man darf/kann auch nach 10 Jahren erst die Lizenz erstmalig einsetzen... alles legal, dafür habt Ihr gezahlt.

 

VG, Franz

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Hallo Jan,
 

der BMI hat viele verschiedene "Spiel-Varianten-Möglichkeiten :)
Wenn Euer EA-Beitritt noch läuft und Ihr über eine verlängerung nachdenkt,

kann man auch verschiedenartige Bedarfs-Szenarien eurerseits in sogenannten "Profilen"
absplitten und darstellen.
Auch kann man von 100% Lizenzierung aller Desktops abweichen
(ich glaube das Minimum liegt bei 70%, muss ich aber nochmals dann nachlesen)
Das sind "Sonder-Locken", die kein "Normalsterblicher" je bekommt ...

 

Wichtig bei Euren Überlegungen ist einfach, dass "fast nichts unmöglich ist",

und Ihr müsst genau wissen, was Ihr braucht / brauchen könntet
und jemanden der weiss was geht und wo es nicht wirklich mehr geht.

 

Auch eine Kombination des EA-Beitritt mit dem BMI-SELECT-Beitritt ist

für gewisse Kunden-Szenarien spannend und "macht dann Spaß" ...
Man kann ja aus dem EA Produkte im SELECT mit SA verlängern,

um einen speziellen gewünschten Effekt zu erhalten.

 

Vorher nach- und querdenken, macht nachhaltig Spaß :)
 

Könnte stundenlang weiter schreiben ... :)

VG, Franz

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