lizenzdoc 207 Geschrieben 11. März 2016 Melden Teilen Geschrieben 11. März 2016 hi, Ich meine, im MPSA Vertrags-Text steht expliziet drin, das der Anhang-B (SA-Benefitz) der Produktbestimmungen nicht mehr gilt,wenn der Kunde via MPSA SA-Verlängerung und Neukäufe von Lic+SA tätigt.(Leider liegt mir ein blanko original Dokument z.Zt. nicht vor (vielleicht kann mir da jemand aushelfen!) Aber: In den Produktbestimmungen März-2016, Seite-77, Anhang-B, Software Assurance: Kunden, die einen Kauf unter dem Microsoft Produkt- und Servicevertrag (MPSA) tätigen,müssen dem MPSA- Lizenzierungshandbuch Einzelheiten zum Erwerb von Software Assurance unter dem MPSAsowie eine Beschreibung der Software Assurance-Vergünstigungen unter dem MPSA-Programm entnehmen. Und wiederholt wird es dann wiederum im Lizenzierungshandbuch, März-2016 Seite-7: …Software Assurance, die Sie im Rahmen des MPSA kaufen, unterliegt den Bedingungen dieses Lizenzhandbuchs.Für Sie gilt Anhang B der Produktbestimmungen, Abschnitt „Software Assurance“ nicht. Da es nachweislich in den Produktbestimmungen steht, ist es wohl somit rechtsverbindlich ... VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
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