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IMAP-Empfang und SMTP-Versand mit Exchange 2013 Konto


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Hallo Freunde,

 

Wir haben hier eine Art CRM-Software, die mit IMAP/SMTP auf E-Mailkonten zugreifen muss, die wir auf unserem Exchange 2013 führen.

Der Posteingang ist dank IMAP wunderbar synchron - das Programm "liest den Posteingang mit".

 

Beim Versand nutzt die Applikation natürlich die Exchange-Credentials, um sich beim SMTP-Konnektor anzumelden und sendet raus... ohne die ausgehenden Mails im Konto unter "Gesendete Objekte" zu hinterlegen.

 

Warum das so ist, ist mir klar.

Ob das so sein muss, nicht  ;)

 

Hat jemand eine Idee, wie ich den Versand über das Konto bewerkstelligen kann?

 

Ich freue mich auf jede Idee.

Thanks,

bearbeitet von PatrickKByte
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Auch per SMTP (macht auch unser CRM) sind die gesendeten Mail nicht im Client sichtbar, das das ja an der Mailbox vorbei dem Exchange übergeben wird.

 

Da du für den Rechnungsversand sowieso eine rechtskonforme Archivierung verwendest, kannst du doch dort nachsehen.

 

Und ja, ihr seid Archivierungs-Pflichtig, spätestens seit der Änderung der Gesetzte zum 1.12.2015

 

;)

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Da du für den Rechnungsversand sowieso eine rechtskonforme Archivierung verwendest, kannst du doch dort nachsehen.

 

Und ja, ihr seid Archivierungs-Pflichtig, spätestens seit der Änderung der Gesetzte zum 1.12.2015

 

;)

Aha, unsere Behördenleitung ist der Meinung wir sind nicht Archivierungspflichtig. Woher nimmst du bei Patrick diese absolute Gewissheit?

Oder weisst du mehr über Patrick?

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Ich zitiere mal aus einem Text von unserem Anwalt.

 

Gesetzliche Anforderungen an die Mail-Archivierung

Der Gesetzgeber verlangt von Unternehmen, dass sie alle relevanten Dokumente für nachträgliche Prüfungen, etwa durch das Finanzamt oder Sozialbehörden, über Jahre aufbewahren. So müssen einige Dokumente mindestens sechs Jahre lang archiviert werden, und unter anderem für Handelsbücher, Inventare, Bilanzen oder Personalakten gilt noch eine längere Archivierungsfrist von zehn Jahren. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber hierbei nicht zwischen papierbehafteten und digitalen Dokumenten, beide müssen ordnungsgemäß aufbewahrt werden.

Die gesetzlichen Anforderungen gehen sogar noch weiter, denn digitale Dokumente wie eine E-Mail dürfen nicht einfach ausgedruckt und dann im Ordner abgelegt werden. Vielmehr muss die E-Mail in ihrer ursprünglichen Form, also als digitales Dokument, archiviert werden. Und dabei auch den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) genügen, die mit Wirkung zum 1. Januar 2015 die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) abgelöst haben. Diese Grundsätze bilden die verbindliche rechtliche Basis für die Archivierung unternehmensrelevanter Dokumente aller Art.

Es gibt noch eine rechtliche Grundlage mit Wirksamkeit seid dem 01.12.2015, da muss ich noch suchen.

 

Und es erschließt sich mir gerade nicht, warum eine Behörde das nicht machen müssen sollte.

 

;)

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Hallo zusammen,

 

lange war ich stiller Mitleser, möchte aber nun zu diesem sich aus dem Topic ergebenden Thema auch gerne mal einen Beitrag leisten:

 

In Behörden gibt es den Begriff der führenden Akte, die entweder analog (klassisch Papier) oder digital (DMS etc.) sein kann. Teilweise gibt es auch hybride Aktenführung, die aber meist nur als Übergangslösung zwischen analog und digital etabliert sein sollte.

 

Wir haben letztes Jahr die Notwendigkeit der Mail-Archivierung prüfen lassen. Da wir noch die analoge führende Akte definiert haben und damit alles ausgedruckt in der Papierregistratur hinterlegt wird, sind wir nicht verpflichtet eine digitale Archivierung der E-Mails und damit auch des Rechnungversandes (der bei uns auch meist noch analog erfolgt) durch zu führen.

 

Sollten bei anderen Behörden andere Regelung gelten, habe ich immer ein offenes Ohr ;)

 

Viele Grüße

Marc

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Das sehe ich auch so, Unternehmen <> Behörden, die öffentlich-rechtliche Hand stellt einen Sonderfall dar. Wir haben die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aktenführung (das ist sogar verfassungsrechtlich abgedeckt), d.h. das die führende Akte vollständig sein muss, ob nun analog, digital oder auch hybrid sei dahingestellt. Wichtig ist die Vollständigkeit.

 

Wobei die Verantwortung da glücklicherweise ja bei der Hausleitung und dem Justiziar liegt. Da ich mich als ITler auch stark mit der Langzeitarchivierung beschäftige, komm ich aber um solche verwaltungsrechtlichen Randinformationen einfach nicht Drumherum ... ;)

 

 

 

 

 

 

bearbeitet von Orangenjunge
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