einfachmarc 0 Geschrieben 7. Juli 2016 Melden Teilen Geschrieben 7. Juli 2016 Hallo Zusammen, ich habe mich heute angemeldet, weil ich ein wenig verzweifelt bin, was folg. Anforderung an unsere IT-Abteilung angeht. Das Thema Microsoft Lizensierung habe ich von einem Kollegen übernommen, der leider schwer erkrankt ist. Er hatte hier das KnowHow und ich bin relativ frisch in das Thema reingerutscht. zur Situation: Wir haben all unsere Clients mit VMware View 6.2. virtualisiert (Linked Clones) und nutzen Igel ThinClients sowie Notebooks für "mobile Mitarbeiter". In den VMs der Nutzer läuft ein Windows 7 Enterprise. Wir sind wie folgt. Lizensiert: Windows Open Value und SA VDA Windows Server User CALs Exchange Server Standard CAL Office Standard Anforderung an die IT: Es gibt eine externe Dienstleisterin, die Sekretariats-Aufgaben übernehmen soll. E-Mail Versand für Vertriebler, Besuchsberichte schreiben, korrekturlesen, etc. Der Leiter Vertrieb möchte für diese externe Dienstleisterin nun also eine VM inkl. Office Standard. Zugriff auf die VM erfolgt über Horizon View Client, zur 2-Faktor Authentifizierung wird ein RSA SecureID Token verwendet. Meine Frage an das Forum: Wie verhält sich hier das Microsoft Lizenzrecht? Kann ich der Dienstleisterin mit der ein Dienstleistungsvertrag gegen Bezahlung abgeschlossen wurde eine VM inkl. Office zur Verfügung stellen? Ich danke euch schon mal die Hilfe. Mit freundlichem Gruß Marc Zitieren Link zu diesem Kommentar
daabm 1.366 Geschrieben 7. Juli 2016 Melden Teilen Geschrieben 7. Juli 2016 Die Frage wirst hier vmtl. nicht beantwortet bekommen - MS-Lizenzierung ist ein komplexes Thema. So komplex, dass es sogar mehrtägige Schulungen dazu gibt... Mein Tip: Wende Dich an Euren MS-Partner. Und lass Dir alles schriftlich (wenn möglich rechtssicher) bestätigen, was der sagt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
einfachmarc 0 Geschrieben 7. Juli 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 7. Juli 2016 Ich habe leider mit solch einer Antwort gerechnet. Hab aber ich hoffe noch auf jemanden der ggf. eine ähnliche Konstelation kennt und Erfahrungen hat. Ich denke ich werde wohl mal über eine MS-Lizenzrecht Schulung nachdenken müssen Zitieren Link zu diesem Kommentar
zahni 554 Geschrieben 7. Juli 2016 Melden Teilen Geschrieben 7. Juli 2016 Nicht verbundene Unternehmen haben prinzipiell die Pflicht Lizenzen beizustellen. Die beabsichtigte Verfahrensweise wäre eine Art Vermietung, die bei den Lizenzen aber ausgeschlossen ist. Stellt alles nur meine Meinung dar ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
Doso 77 Geschrieben 19. Juli 2016 Melden Teilen Geschrieben 19. Juli 2016 Schriftlich ist wichtig, da sich da auch die "Experten" da teilweise nicht sicher wird wenn es etwas komplexer wird. Wir haben da auch schon total unterschiedliche Aussagen von verschiedenen Leuten gehört. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 20. Juli 2016 Melden Teilen Geschrieben 20. Juli 2016 Hallo einfachmarc, schön dass du uns gefunden hast. :-) Erstmal habe ich deinen Thread in das Subforum für Microsoft Lizenzen verschoben. Dort ist er besser aufgehoben. Das von Zahni vermutete Szenario mit der "Art" Vermietung sehe ich nicht, denn der externe Dienstleister nutzt die Rechner ja als Werkzeug um seien vertraglichen Aufgaben (Büroarbeiten) zu erfüllen. Vermietung wäre es nur, wenn für die Zurverfügungstellung des Systems Geld bezahlt wird. Im Prinzip ist das doch nichts anderes, als ob der Mitarbeiter des Dienstleisters bei euch im Büro sitzen würde und dort einen physischen PC zur Verfügung gestellt bekommt. Da sind wir uns wohl einig, dass die Lizenzen von eurem Unternehmen kommen. Für Windows findet sich in den Produktbestimmungen dazu folgendes: Desktopbetriebssysteme Gerätelizenz Der Kunde ist je erworbener Lizenzberechtigt, eine Kopie der Software auf einem Lizenzierten Gerätoder innerhalb eines lokalen virtuellen Hardwaresystems auf einem Lizenzierten Gerätzu installieren. Der Kunde ist berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren zu verwenden. Die lokale Nutzung ist für jeden Nutzer gestattet. Die Remoteverwendung ist für den Hauptnutzerdes Lizenzierten Gerätssowie für jeden anderen Nutzer von einem anderen Lizenzierten Gerätoder einem Lizenzierten Gerätmit Windows VDA gestattet. Nur ein Nutzer ist jeweils berechtigt, auf die Software zuzugreifen und sie zu verwenden. Der Kunde ist berechtigt, bis zu 20 andere Geräte mit dem Lizenzierten Gerätzu verbinden, um Dateifreigabe-, Datei-, Druck-, Internetinformationsdienste, Dienste für die gemeinsame Nutzung der Internetverbindung und Telefoniedienste zu verwenden. Für KMS-Aktivierung oder eine ähnliche Technologie ist eine unbegrenzte Anzahl von Verbindungen zulässig. Wenn es ein Physischer Rechner bei euch im Büro wäre dürfte der externe Dienstleister ihn einfach nutzen und die Lizenzen müssen von euch kommen. Da der Dienstleister aber Remote zugreift darf er dies nur mit einem Gerät machen, welches mit dem gleichen BS wie dem bereitgestellten lizenziert ist. Alternativ geht das auch mit einer VDA Lizenz. So würde ich das sehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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