smueller1975 0 Geschrieben 25. Juli 2016 Melden Teilen Geschrieben 25. Juli 2016 Hallo Allerseits, habe hier zu schon so viel gelesen aber so richtig Klug bin ich nicht daraus geworden.Folgendes Szenario:Wie vertreiben eine Kassensoftware aus Australien welche auch Microsoft Premium Partner sind. Nun sollen diese für folgende Konstellation TSpLus im Einsatz haben laut meinem Chef.Ein Kunde hat in seinem Geschäft auf seinem Rechner die Kassensoftware am Laufen und soll per TSpLus von zu Hause oder auch von anderen Orten auf den Rechner zugreifen ohne den laufenden Betrieb zu stören. Dies soll nun in Verbindung per TSpLus per RDP von denen oder über WebBrowser geschehen.Ich bin nun aber der Meinung das dies nicht nach den Microsoft Richtlinien ist und habe deshalb auch direkt Kontakt mit dem TSpLus Vertrieb in Deutschland gehabt. Muss zugeben die Aussagen des Geschäftsführer persönlich haben mich hier auch nicht überzeugt. Hier mal der Mailverkehr mit entfernten Namen: ################################################################## Ich: Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte da mal eine Frage zum Thema Lizenzrechte. Sagen wir ich habe als Beispiel einen Rechner wo TSpLus installiert ist und zu Hause eine weiteren Rechner, von dem ich per RDP auf den anderen zugreifen möchte. Ich brauche dann ja 2 Lizenzen von Ihnen und die Frage ist: „Wie viele Lizenzen brauche ich von Microsoft um deren Lizenz-Regeln einzuhalten? Brauch ich 2 oder 3 oder brauche ich CAL ?“.Grundsätzlich liest man hier zu dem Thema ja relativ viel und die nicht Server Windows Betriebssysteme sind ja ohne Terminalserver und weitere Zugriffe daher nicht angedacht / erlaubt.Es gibt ja hierzu einige Ticks welcher aber eigentlich nicht legal sind bzw. eine Grauzone.Wie sieht dies also von Ihrer Seite aus bzw. wie ist dies mit Microsoft geregelt?Ein weiterer Anbieter mit einem ähnlichen Produkt (XP Unlimited) hat ja aus diesen Gründen sein Produkt 2012 vom Markt zurückgezogen, nachdem Microsoft sich dort gemeldet hatte. Antwort: Sehr geehrter Herr Müller, prinzipiell benötigen Sie bei der Nutzung eines TSpLus Server KEINE Microsoft RDS / TS /RDP CAL´s! Die TSpLus Lizenzierung erfolgt immer per Server, mit der Edition und Useranzahl die Sie bestellen. Die TSpLus Lizenz basiert auf dem concurrent User Modell, das bedeutet das Siez.Bsp. mit einer 3 User TSpLus Lizenz auch 25 Usern Zugang zum System erlauben können, jedoch immer nur 3 Usern gleichzeitig. Zu den MS EULA Bestimmungen in Verbindung mit TSpLus finden Sie ausführliche Informationen im Anhang. Zu XP Unlimited:Dieses Unternehmen aus den Niederlanden musste zu Recht seine Produkte vom Markt nehmen nachdem Microsoft interveniert hat. XP Unlimited verwendete in seinen Programmen Teile aus dem Microsoft TS Kernel, die natürlich rechtlich geschützt sind. Nachdem MS dies festgestellt hat, war der Ausgang ziemlich klar.Gegenfrage ich: Sehr geehrter Herr xxxx, recht herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ein Frage hätte ich aber noch um es komplett richtig zu verstehen, da wie man es in vielen Foren liest ziemlich doch was komplexer ist. In der EULA steht nur was von den Windows Server Betriebssystemen und mir ging es um den Einsatz auf Windows 7, 8 oder Windows 10. Gilt also hier dasselbe ? Auf Windows 10 Home funktioniert ja eigentlich das Prinzip nicht, da man nur einen User anlegen kann.Antwort: Sehr geehrter Herr Müller, auch bei W7/8 oder W10 gilt das Gleiche, deshalb ist TSpLus ja auch auf diesen Systemen lauffähig. Bei allen Windows „Home“ Systemen ist TSpLus funktional, allerdings sollte man sich hier die Frage stellen, wenn schon ein Terminalserver Ersatz betrieben werden soll, sollte dieser ja nicht gerad auf einer Home Edition laufen. ##################################################################Kann man dies also ohne Bedenken einsetzen oder befinden wir uns in einer Grauzone oder ist es Illegal ? Im Anhang auch mal die EULA die ich durch TSpLus erhalten habe.Recht herzlichen Dank für Eure Antworten vorab.Gruß Sven ################################################################## EULA_Statement.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar
zahni 554 Geschrieben 25. Juli 2016 Melden Teilen Geschrieben 25. Juli 2016 (bearbeitet) Hallo und willkommen im Forum, suche mal nach Thinstuff im Forum. Das muss man nicht wiederholen. Merke: Der Verkauf von Radarwarnern ist erlaubt, die Benutzung nicht. bearbeitet 25. Juli 2016 von zahni Zitieren Link zu diesem Kommentar
testperson 1.707 Geschrieben 25. Juli 2016 Melden Teilen Geschrieben 25. Juli 2016 Merke: Der Verkauf von Radarwarnern ist erlaubt, die Benutzung nicht. Das gilt so aber auch nur für den Fahrer. Der Beifahrer darf damit tun und lassen was er will ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
schlingo 36 Geschrieben 25. Juli 2016 Melden Teilen Geschrieben 25. Juli 2016 Das gilt so aber auch nur für den Fahrer. Der Beifahrer darf damit tun und lassen was er will Hallo ähm, nein, nicht ganz. Der Beifahrer darf Radarwarner nutzen und auch nach Blitzerstandorten suchen. Er darf den Fahrer jedoch nicht vor Blitzern warnen. Quelle: Die rechtliche Lage vom Radarwarner in Deutschland Gruß Ingo Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.061 Geschrieben 25. Juli 2016 Melden Teilen Geschrieben 25. Juli 2016 Back to Topic: In den PURs steht folgende Passage: Desktopbetriebssysteme ... 4. Die Remoteverwendung ist für den Hauptnutzer des Lizenzierten Geräts sowie für jeden anderen Nutzer von einem anderen Lizenzierten Gerät oder einem Lizenzierten Gerät mit Windows VDA gestattet. 5. Nur ein Nutzer ist jeweils berechtigt, auf die Software zuzugreifen und sie zu verwenden. Insofern ist also das Aushebeln technisch vielleicht möglich, aber bei Clientsystemen nicht mal per CALs zu legitimieren. Also such dir aus, ob dir das Risiko das wert ist. :) Bye Norbert Zitieren Link zu diesem Kommentar
smueller1975 0 Geschrieben 26. Juli 2016 Autor Melden Teilen Geschrieben 26. Juli 2016 Recht herzlichen Dank für die Antworten. Nun weis ich definitiv: "Nie mit Radarwarner-Gerät auf Beifahrersitz sitzen und parallel mit dem Fahrer sprechen" ;-)Jetzt im Ernst: "Danke schön, Ihr habt meine Bedenken zu 100% Unterstützt und ich werden dies meinem Chef so mitteilen."Danke Sven Zitieren Link zu diesem Kommentar
testperson 1.707 Geschrieben 26. Juli 2016 Melden Teilen Geschrieben 26. Juli 2016 "Nie mit Radarwarner-Gerät auf Beifahrersitz sitzen und parallel mit dem Fahrer sprechen" ;-) Und schon gar nicht wenn du im Bus unterwegs bist! Da hängen dann auch noch Schilder, die dir ein Gespräch während der Fahrt mit dem Fahrer untersagen :D Zitieren Link zu diesem Kommentar
Esta 114 Geschrieben 2. August 2016 Melden Teilen Geschrieben 2. August 2016 Off-Topic: Und schon gar nicht wenn du im Bus unterwegs bist! Da hängen dann auch noch Schilder, die dir ein Gespräch während der Fahrt mit dem Fahrer untersagen :D Außer der Bus schwimmt im Wasser, dann wird der Busfahrer zum Kapitän und Kapitäne dürfen angesprochen werden. ;) https://www.schiffsnews.de/hamburger-schwimmbus-startet-am-dienstag.html Zitieren Link zu diesem Kommentar
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