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Open Value Company Wide Standardisierung


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Guten Tag

 

Ev. könnt ihr mir bei folgender Frage helfen:

 

Es geht um zwei Firmen (100PC’s / 150PC’s) die ab 2017 rechtskräftig unter neuem Namen auftreten (dann juristisch verbunden).

Eine der Firmen hat einen bestehenden Open Value Company Wide Vertrag. Die andere auch Lizenzen inkl. Software Assurance (teilweise) aber keine Standardisierung.

Die Frage nun, ob die Firma ohne Open Value Company Wide ebenfalls standardisieren muss da nun juristisch verbunden oder mit Lizenzen ohne Software Assurance weiterarbeiten kann.

 

Keine Firma hat die andere aufgekauft. Man schliesst sich unter neuem Namen zusammen.

 

Im Open Value Vertrag kann unter „Definition des Unternehmensverbundes“ eingetragen werden welche Unternehmen integriert werden in einen Vertrag. Wo kann dieser eingesehen werden?

Wird ja online bestätigt.

 

Vielen Dank und Gruss

 

Jaron

 

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Hi Jaron,

 

man muss nachschauen/nachlesen, wie der OPEN-VALUE-cw angelegt wurde!
Ob angekreutzt wurde "und auch zukünftige Unternehmensteile".

Wenn ja, müsste Standardisierung durchgezogen werden, auch für die "nicht standartisierte",
aber es empfleihlt sich d
en "Fall" mit MS zubereden, wie es richtig durchgeführt wird.

 

VG, Franz

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Hallo

 

Schon mal danke für die Antwort (wobei ich das PDF nicht öffnen kann).

Microsoft habe ich auch direkt angefragt. Nach 30 Tagen dann mal nachgefragt - die zuständige Person reagiert weder auf Mail‘s, Combox Nachrichten etc....

 

In einem Open Value Vertrag gibt es folgende Möglichkeiten:

ý    Nur den Kunden

¨    Den Kunden und alle Verbundenen Unternehmen innerhalb des Definierten Gebiets des Kunden

¨    Den Kunden und die folgenden Verbundenen Unternehmen innerhalb des Definierten Gebiets des Kunden

 

¨    Den Kunden und alle Verbundenen Unternehmen des Kunden innerhalb seines Definierten Gebiets, wobei das/die folgende(n) Verbundene(n) Unternehmen ausgeschlossen ist/sind:

 

Mit verbundene Unternehmen nehme ich an es sind Unternehmen gemeint die bei Vertragsabschluss mit mind. 51% zusammen gehörten und nicht später dazugekauft wurden (oder ein merge 50/50).

„und auch zukünftige Unternehmensteile" gibt es nicht in der Auswahl (ev. bei einem EA).

 

Habt Ihr sonst noch eine Idee wie das gelöst werden kann?

 

Vielen Dank und Gruss

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Hi,

 

da es ja "Rechtsnachfolger" gibt, müssen Verträge beachtet/befolgt werden.

Wenn es so definiert wurde, dass alle dabei sind, kommt man wohl nicht aus,

es so dann auch umzusetzen.
Sogar bei 50:50 gibt es eine Regelung, wenn es "einen Inhaber" gibt.

Ich würde mich mal einfach drauf einstellen, dass es so ist.

 

Auch noch eine frage wäre, wie lange der OV-cw noch läuft,
wenn er bald endet, dann muss man weiter denken,

wie die dann anstehende Vertragsgestaltung sein soll ...

 

VG, Franz

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