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Exchange 2010 - Benutzer soll in seinem eigenem Postfach nicht mehr löschen dürfen!


Blase
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Hallo in die Runde,

 

gegeben ist ein Exchange 2010 mit aktuellem Patchstand in einer 2008 R2 Domäne.

 

Ein Benutzer wird in einigen Wochen das Unternehmen verlassen - bis dahin wird er aber noch weitestgehend "normal" seinem Tagesablauf nachkommen.

 

Speziell wird er also E-Mails bekommen, beantworten und schreiben.

 

Was allerdings nicht (mehr) im konkreten Fall gewünscht ist, ist, dass der Benutzer irgendwelche Mails löschen darf. Kontakte oder Termine wären hier eher sekundär - es geht nur um die Mails.

 

Kann man das umsetzen - für ein "eigenes" Postfach? Was wäre zu tun?

 

Freue mich über Feedback.

 

Gruß

Björn

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Das geht nicht! Bzw. nicht so, wie man sich das evtl. vorstellt. Du kannst die Mailbox aber in Litigation Hold setzen. Dann kann der Nutzer zwar rumlöschen, aber es bleibt trotzdem erhalten. Der Nutzer siehts nur nicht mehr.

https://technet.microsoft.com/en-us/library/ee861123(v=exchg.141).aspx?f=255&MSPPError=-2147217396 Dafür brauchst du allerdings für diesen User eine Enterprise CAL afair.

bearbeitet von NorbertFe
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Hallo Norbert,

 

hab vielen Dank für deine Hilfestellung.

 

Ich habe mich da kurz reingelesen und es erst einmal für dieses Postfach aktiviert. Auch habe ich die Richtlinie bezüglich gelöschte Objekte tatsächlich löschen nach hinten hin verlängert (vom Standard 14 Tage auf 60 Tage).

 

Mir ist zwar noch nicht ganz klar, wie ich dann die vom Benutzer gelöschten Objekte (so er es denn überhaupt tut) wieder im Postfach "normal" zugänglich mache, nachdem er dann nicht mehr da sein sollte, aber das schaue ich mir auch noch an.

 

Nochmals vielen Dank!

 

Gruß

Björn

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Moin Norbert,

 

also wenn du es so ausdrückst, dass ich ungeachtet einer Lizenzfrage das erst einmal umstelle - dann wohl klares "ja", habe ich ignoriert. Mir war es wichtig, dass ich "unbürokratisch" erst einmal die gestellten Anforderungen erfülle zu einem Zeitpunkt, an welchem sie "wichtig" waren.

 

Heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass es dabei bleibt, bzw. hier nichts weiter passiert. Ich werde mich ohnehin tiefer in das Thema einlesen und darüber mit der Geschäftsführung sprechen. Wenn hier eine erweiterte Lizenz nötig ist, wird das auch besprochen und entsprechend umgesetzt. Oberste Prämisse war es wie geschrieben, hier nicht einige möglicherweise entscheidende Tage aufgrund von Lizenz Fragen (die man auch noch anschließend klären kann) ins Land ziehen zu lassen. Ich hoffe, dass das wenigstens halbwegs "verständlich" ist.

 

Ich hätte noch eine Frage - wenn du mir noch helfen magst ;)

 

Mir ist noch nicht so ganz verständlich, wo der Unterschied zum angesprochenem Litigation Hold und zur ganz normalen "Aufbewahrungszeit für gelöschte Elemente" liegt. Zumindest funktioniert bei oberflächlicher Betrachtung beides recht ähnlich, oder? In beiden Fällen löscht der Benutzer, für ihn sind die Mails weg, aber tatsächlich sind sie noch vorhanden und können wieder hergestellt werden. Würde letzteres - eine ausreichend bemessene eingestellte Zeit vorausgesetzt - nicht auch die Anforderungen erfüllen?

 

Gruß

Björn

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also wenn du es so ausdrückst, dass ich ungeachtet einer Lizenzfrage das erst einmal umstelle - dann wohl klares "ja", habe ich ignoriert. Mir war es wichtig, dass ich "unbürokratisch" erst einmal die gestellten Anforderungen erfülle zu einem Zeitpunkt, an welchem sie "wichtig" waren.

Du bist wahrscheinlich auch jemand, der in den Laden geht etwas mitnimmt und nach der Hochzeitsfeier den Anzug wieder zurückbringt?

 

 

 

Mir ist noch nicht so ganz verständlich, wo der Unterschied zum angesprochenem Litigation Hold und zur ganz normalen "Aufbewahrungszeit für gelöschte Elemente" liegt.

 

Zumindest funktioniert bei oberflächlicher Betrachtung beides recht ähnlich, oder?

 

Nö, als User kann ich den Dumpster natürlich jederzeit leeren und dann ist es weg.

 

Bye

Norbert

bearbeitet von NorbertFe
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So oder so, klar habt ihr Recht - das steht außer Frage!

 

Die Anforderung war/ist halt zeitkritisch und ich wollte/konnte diesbezüglich kein Risiko eingehen (und habe entsprechend die korrekte Reihenfolge vertausch). Dass ihr die Entscheidung dennoch nicht gutheißen könnt, ist mir bewusst.

 

Danke Norbert für die Hilfestellung! Auch für die Anmerkung, dass der Benutzer die gelöschten Objekte trotzdem komplett weg bekommen könnte, egal wie die "Vorhaltezeit" am Server konfiguriert ist.

 

Gruß

Björn

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