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Spamfilter, rechtliche Grundlagen etc


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Also ich hatte in der Datenschutzschulung folgende Infos bekommen - keine Garantie...

 

Private Emails im Unternehmen untersagen

Zusätzlich muss dieses Verbot aber auch durchgesetzt werden, also ein Verbot aussprechen und anschließend es akzeptieren ist laut Datenschutzbeaufttagten nicht tragbar

 

Falls die private Nutzung nicht untersagt ist müssten die Logs und Prüfungen mit mind einen Zeugen geprüft werden, dazu müsste der Vorgang (schriftlich ) protokolliert werden.

 

:) Ein Thema in das der Datenschutzbeauftragte eingebunden werden muss.

bearbeitet von PowerShellAdmin
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Hab schon mit einem Anwalt geredet.

Ist wohl alles noch niemals höchstrichterlich entschieden worden.

Ablehnen tun wir ja. Alles before Queue. Für Dienstliches auch kein Problem, bei privaten E-Mails aber wohl nicht so eindeutig wie ich dachte.

 

Das einzig rechtsichere scheint das taggen im header zu sein. Dann kann der User selber entscheiden.

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