testperson 1.707 Geschrieben 10. Dezember 2016 Melden Teilen Geschrieben 10. Dezember 2016 Darf ich diese Links jetzt hier noch posten ;) https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-bestaetigt-Haftung-fuer-Urheberrechtsverletzungen-auf-verlinkten-Seiten-3566919.html https://www.heise.de/newsticker/meldung/IT-Branche-besorgt-ueber-Beschluss-zur-Link-Haftung-3567613.html https://www.heise.de/newsticker/meldung/Warum-heise-online-derzeit-keine-Links-zum-LG-Hamburg-setzt-3567571.html Zitieren Link zu diesem Kommentar
MurdocX 953 Geschrieben 10. Dezember 2016 Melden Teilen Geschrieben 10. Dezember 2016 So wie ich das gelesen habe, geht es um Seiten die eine "Gewinnerzielung" betreiben. Da sollte der persönliche Blog wohl außen vor sein. Für andere Seiten hat das aber durchaus weitreichende Konsequenzen. Eine Einzelfallprüfung sehe ich bei vielen Dingen im Internet als angebrachter an. Bei vielen individuellen Konstellationen kann eine "allgemeine Rechtssprechung" nur falsch oder zu seinem Ungunsten sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar
NilsK 2.957 Geschrieben 11. Dezember 2016 Melden Teilen Geschrieben 11. Dezember 2016 Moin, So wie ich das gelesen habe, geht es um Seiten die eine "Gewinnerzielung" betreiben. Da sollte der persönliche Blog wohl außen vor sein. nein, aktuelle Kommentare gehen davon aus, dass es für eine "geschäftsmäßig" betriebene Seite eben nicht auf die Gewinnerzielungsabsicht oder gar tatsächliche Gewinne ankommt. Das war bei vergleichbaren juristischen Situationen auch schon so. Damit hat dieses Urteil eine der größten Rechtsunsicherheiten geschaffen, die es jemals in Deutschland im Internetrecht gab. Gruß, Nils Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 12. Dezember 2016 Melden Teilen Geschrieben 12. Dezember 2016 So wie ich das gelesen habe, geht es um Seiten die eine "Gewinnerzielung" betreiben. Da sollte der persönliche Blog wohl außen vor sein. Für andere Seiten hat das aber durchaus weitreichende Konsequenzen. Laut aktueller Rechtsprechung ist deine Seite in dem Moment auf Gewinnerzielung ausgerichtet, wenn du irgendeine Art von Einnahme (z.B. Googlewerbung) hast. Folglich betrifft dieses unsinnige Urteil de facto jede Webseoite. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dunkelmann 96 Geschrieben 13. Dezember 2016 Melden Teilen Geschrieben 13. Dezember 2016 Vom LG Hamburg hat doch niemand ernsthaft ein Urteil zum Nachteil der Medienindustrie erwartet :cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar
Otaku19 33 Geschrieben 16. Dezember 2016 Melden Teilen Geschrieben 16. Dezember 2016 abgesehen davon gibts doch schon haufenweise Leute die rein vom B/Vlogging leben, also da ist schon massig Geld dahinter. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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