mo301080 0 Geschrieben 9. November 2017 Melden Teilen Geschrieben 9. November 2017 Hallo, wir haben folgende Konstellation. Die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen A sind wie folgt. Unternehmen B besitzt 50% Unternehmen C besitzt 50% Unternehmen B und C haben untereinander keine Beteiligungen. Das Unternehmen A soll dem Unternehmen B und Unternehmen C Server incl. Benutzer- bzw. Serverlizenzen zur Verfügung stellt. Konkrete es solle eine Virtuelle Umgebung mit 5 physischen Server betrieben werden. Hier sollen MS Windowsserver 2016 Datacenter mit RDS betrieben werden. Zusätzlich sollen 150 RDS Cals für Unternehmen B und 170 RDS Cals für Unternehmen C zur Verfügung gestellt werden. Wir hätten hierzu Volumenslizenzen erworben. Die Lizenzen soll wenn möglich über Unternehmen A gekauft werden. Ist dies möglich? Danke. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 9. November 2017 Melden Teilen Geschrieben 9. November 2017 Hallo, wir haben folgende Konstellation. Die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen A sind wie folgt. Unternehmen B besitzt 50% Unternehmen C besitzt 50% Unternehmen B und C haben untereinander keine Beteiligungen. Das Unternehmen A soll dem Unternehmen B und Unternehmen C Server incl. Benutzer- bzw. Serverlizenzen zur Verfügung stellt. Konkrete es solle eine Virtuelle Umgebung mit 5 physischen Server betrieben werden. Hier sollen MS Windowsserver 2016 Datacenter mit RDS betrieben werden. Zusätzlich sollen 150 RDS Cals für Unternehmen B und 170 RDS Cals für Unternehmen C zur Verfügung gestellt werden. Wir hätten hierzu Volumenslizenzen erworben. Die Lizenzen soll wenn möglich über Unternehmen A gekauft werden. Ist dies möglich? Die kurze Antwort: Nein es ist nicht möglich! Die ausführlichere Antwort: Lizenzen darf nur der Lizenznehmer, oder ein Verbundenes Unternehmen nutzen. Ein Verbundenes Unterhemen ist ein Unternehmen an dem der Lizenznehmer MEHR als 50% Beteiligung hat. Das ist in deinem Szenario nicht der Fall. Unternehmen A hat gar keine Beteiligung an den beiden anderen Unternehmen. Hintergrund ist, dass der Lizenznehmer im Vertrag bestimmten Regeln zur Nutzung der Lizenzen zugestimmt hat. Wenn er die Lizenzen an ein anderes Unternehmen zur Nutzung weiter gibt, muss er in der Lage sein das Unternehmen an welches er die Lizenzen zur Nutzung weitergibt zur Einhaltung dieser regeln zu zwingen. Dies geht nur wenn die Beteiligung mehr als 50% beträgt. Welches Ziel soll denn mit dem von dir beschriebenen Konstrukt erreicht werden? Zitieren Link zu diesem Kommentar
testperson 1.676 Geschrieben 9. November 2017 Melden Teilen Geschrieben 9. November 2017 Hi, könnte A nicht als Service Provider agieren und somit mittels SPLA lizenzieren? Gruß Jan Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 9. November 2017 Melden Teilen Geschrieben 9. November 2017 Hi Mo301080,haben Unternehmen B und C den selben Inhaber?VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
mo301080 0 Geschrieben 10. November 2017 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. November 2017 @LizenzDoc: Es sind nicht die selben Inhaber. B und C sind unabhängig Unternehmen, die im Bereich IT zusammenarbeiten. @Dr. Melzer: Wir wollen die Hardware im Unternehmen A zentralisieren und damit einfach Resourcen sparen. Wie ist es wenn die Lizenz vom Unternehmen B und C jeweils gekauft werden und auf der Hardware genutzt werden? @Testperson: SPLA ist m. E. einfach zu teuer, wir würden Volumenslizenzen ohne Softwareassurance kaufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Nobbyaushb 1.471 Geschrieben 10. November 2017 Melden Teilen Geschrieben 10. November 2017 @Testperson: SPLA ist m. E. einfach zu teuer, wir würden Volumenslizenzen ohne Softwareassurance kaufen. Ohne SA ist meistens eine Milchmädchenrechnung, für bestimmte Sachen ist das sogar zwingend Voraussetzung (z.B. W10 als VM) ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 10. November 2017 Melden Teilen Geschrieben 10. November 2017 Hi,in der Konstellation kommt Ihr nicht am SPLA (Hosting-Thema) vorbei.Unternehmen-A muss als Hoster auch noch zusätzlich Microsoft-Partner sein (jährlicher Partner-Beitrag)dann benötigt er den SPLA-Vertrag und stellt B + C die monatlichen Miet-Nutzungsrechte zur Verfügung. VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
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