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Windows 10 virtualisiert


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Geschrieben

Hallo, ich plane auf einem ESX Server 12x Windows 10 zu installieren.

Ich war davon ausgegangen, dass es reicht, 12x eine Vollversion (zb OEM) zu kaufen.

 

Aber so einfach scheint das nicht zu sein. Denn heißt es von Microsoft direkt ich benötige VDA (Virtuell Desktop Access)

Ist dem so ?

 

Die WIndows 10 Installation werden prinzipiell nicht von Benutzern genutzt, sondern auf den virtuellen Maschinen laufen nur kleine Applikationen.

Es greift sogesehen auch niemand darauf zu.

 

Was genau muss ich jetzt beim Distributor anfragen ?

Soweit ich das blicke benötige ich NUR VDA Lizenzen oder ? 

Geschrieben

Ja das habe ich auch schon überlegt - ,,, aber es bleibt die Frage was ich für die Virtualsierung wirklich benötige ?
12 x OEM oder Systembuilder Lizenzen   plus Microsoft®WINE3perDVC Sngl Upgrade/SoftwareAssurancePack  ... dann kosten mich die 12 virtuellen Windows Lizenzen fast 5000 Euro

 

Das kann doch nicht stimmen oder ?

Geschrieben (bearbeitet)

Hi,

Da hat magheinz voll Recht:
Quelle: https://www.microsoft.com/en-us/Useterms/Retail/Windows/10/UseTerms_Retail_Windows_10_German.htm

die EULA = SoftwareTerms von WIN 10 Pro schreiben dies eindeutig!

 

2.c.(v)     die Software als Serversoftware oder für kommerzielles Hosting zu verwenden, die Software zur gleichzeitigen Verwendung durch mehrere Nutzer über ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen, die Software auf einem Server zu installieren und anderen Nutzern Remotezugriff darauf zu ermöglichen oder die Software auf einem Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch Remotenutzer zu installieren;

 

Von einem Kunden habe ich mal mitbekommen, dass er das "Blech" mit DataCenter Lizenziert, dann in den VM das WIN-SVR-Image auf das WIN-OS reduziert und
somit eine solide und einfach Lösung gestaltet hat. Lizenzrechtlich voll sauber .

 

VG, Franz
 

bearbeitet von lizenzdoc
Geschrieben

Moin,

 

das ist sogar üblich. Viele VDI-Umgebungen laufen aufgrund der Lizenzbedingungen in Wirklichkeit mit einem Server-OS.

 

Da es hier noch nicht mal um die Desktop-Nutzung geht, würde ich mir den Umstand mit der Client-Lizenzierung (und den möglichen Implikationen, dass das vielleicht nicht mal ein zulässiges Szenario ist) gar nicht erst antun.

 

Gruß, Nils

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