Talke 0 Geschrieben 18. Dezember 2017 Melden Teilen Geschrieben 18. Dezember 2017 Hallo liebe Nutzer, ich würde dieses Thema noch einmal gerne aufgreifen, da wir hier bei uns in der Firma gerade die Fragestellung haben. Der Kunde möchte von uns eine dedizierte Hardware-Umgebung mieten, hierzu können wir ihm die physikalischen Ressourcen klar bennen. Wir sollen aber für den Betrieb der Hardware (hinsichtlich Störungsmanagement) verantwortlich sein. Wo bekomme ich diese Infos her? Wahrscheinlich die entsprechende EULA des Betriebssystems. Aber wonach muss ich in diesen Dokumenten suchen? Vielen Dank schon mal im Voraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 18. Dezember 2017 Melden Teilen Geschrieben 18. Dezember 2017 Hallo und willkommen in unserem Forum. Ich habe deine Frage von dem thread in dem du sie ursprünglich gestellt hast (http://www.mcseboard.de/topic/211583-lizenzen-für-mietserver) abgetrennt. Das "kapern" fremder Threads ist wenig hilfreich, da sich diene Problemstellung von der anderen doch unterscheidet. Die Frage ist wie das Vertragsverhältnis zwischen euch und eurem Kunden ist. Was ist der Auftrag des Kunden an euch und für was bekommt ihr Geld bezahlt? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Talke 0 Geschrieben 19. Dezember 2017 Autor Melden Teilen Geschrieben 19. Dezember 2017 (bearbeitet) Moin Dr. Melzer, vielen Dank, dachte die Thematik wäre ähnlich, wenn nicht sogar identisch. :) Folgende Gedanken verfolgen wir gerade: 1. Der Kunde kauft bzw. least eine neue Hardwareumgebung bestehend aus 9 Servern (2 Linux Cluster und ein Microsoft Cluster) und stellt die im klassischen Housing bei uns unter. Also liegt das Eigentumsrecht beim Kunden Hier ist die Lizensierung relativ klar, er kann vorhandene Microsoft Lizenzen von Hardware A auf Hardware B umziehen 2. Die Hardware wird von uns als Hoster gekauft und dem Kunden als dedizierte Umgebung monatlich oder quartalsweise vermietet. Die Vermietung bezieht sich lediglich auf die Hardware und nicht auf Hypervisor oder Betriebssystemen. Die Hardware wird dem Kunden auch klar kommuniziert was er mieten würde. Und hier wird es nicht ganz so eindeutig. Von einigen Lieferanten, aber auch SPLA Aggregatoren habe ich gehört, dass es kein Problem ist gekaufte Lizenzen von Hardware A (gekauft) auf Hardware B (dediziert gemietet) zu übertragen. Die zu lizensierende Hardware steht fest, allerdings ist das Eigentumsverhältnis nicht beim Kunden. Wir möchten dem Kunden eine modulare Lösung für die nächsten 3 Jahre aufzeigen, in der er nach auslaufen seiner vorhandenen Maintenance bzw. (im Falle von Microsoft) bei einem Releasewechsel von Windows Server von Open License (ohne SA) auf SPLA zu wechselt, dabei steht ihm innerhalb der Produkte frei SPLA oder Open License zu lizensieren. Der Kunde möchte nicht alles was er teilweise vor 4 Monaten noch investiert hat jetzt vollständig über Bord werfen. Lange Rede kurzer Sinn: Darf ein physikalischer Server, von dem man nicht Eigentümer ist (da gemietet) mit vorhandenen Lizenzen (natürlich wird ein physikalischer Server ersetzt) betrieben werden? Oder ist man hier zwingend bei SPLA? Vielen Dank schon mal. bearbeitet 19. Dezember 2017 von Talke Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 19. Dezember 2017 Melden Teilen Geschrieben 19. Dezember 2017 Darf ein physikalischer Server, von dem man nicht Eigentümer ist (da gemietet) mit vorhandenen Lizenzen (natürlich wird ein physikalischer Server ersetzt) betrieben werden? Für aktuelle Serverbetriebssysteme ist es IMHO nicht notwendig, dass der Lizenznehmer auch Eigentümer der lizenzierten Server ist. Der dafür relevanten Passagen aus den aktuellen Product Terms (Dezember 2017) lauten Server/CAL Serverlizenzen (pro Instanz) Der Kunde ist berechtigt, für jede erworbene Serverlizenz eine Ausgeführte Instanz der Serversoftware entweder in einer Physischen OSE oder in einer Virtuellen OSEauf einem Lizenzierten Server auszuführen. und Pro Core/CAL Serverlizenzen (pro Core) Der Kunde darf die Serversoftware auf einem Lizenzierten Server nutzen, sofern er eine ausreichende Anzahl von Serverlizenzen erwirbt (siehe unten). Die Formulierung "auf einem Lizenzierten Server nutzen" inkludiert IMHO auch Geräte die nicht im Eigentum des Lizenznehmers sind. Zum Vergleich dazu die entsprechende Formulierung aus dem Produktnutzungsrechten vom Januar 2012: Zuweisen der Lizenz zu einem Server Bevor Sie eine Instanz der Serversoftware unter einer Serverlizenz ausführen, müssen Sie diese Lizenz einem Ihrer Server zuweisen. Hier sagt die Formulierung "einem Ihrer Server " IMHO eindeutig, dass der Server im Eigentum des Lizenznehmers sein muss. Das wurde aber inzwischen geändert. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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