Hippo 11 Geschrieben 2. Januar 2018 Melden Teilen Geschrieben 2. Januar 2018 Seit Mitte letzten Jahres wurde ja die Störerhaftung für öffentliche WLANs aufgehoben. Heißt das, dass ich nun als Unternehmen ein offenes WLAN anbieten kann, ohne mich darum zu kümmern, wer online war/ist und was er gemacht hat? Was würde passieren, wenn jemand etwas illegales (Downloads, Streaming, …) über dieses offene WLAN getätigt hat und es zu einer Anzeige oder ähnliches kommt? Muss ich nicht nachweisen können wer online war? Link zu diesem Kommentar
NilsK 2.957 Geschrieben 2. Januar 2018 Melden Teilen Geschrieben 2. Januar 2018 Moin, https://www.heise.de/newsticker/meldung/Analyse-Endlich-offenes-WLAN-3861616.html Viel mehr können wir dazu nicht sagen, für Details wäre eine Rechtsberatung erforderlich. Gruß, Nils Link zu diesem Kommentar
Hippo 11 Geschrieben 2. Januar 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 2. Januar 2018 Vielen Dank für den Link. Da steht alles drin was ich benötige. Link zu diesem Kommentar
Damian 1.550 Geschrieben 2. Januar 2018 Melden Teilen Geschrieben 2. Januar 2018 Prima, dann schließe ich hier ab. :) Damian Link zu diesem Kommentar
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