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WLAN Störerhaftung


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Seit Mitte letzten Jahres wurde ja die Störerhaftung für öffentliche WLANs aufgehoben.

Heißt das, dass ich nun als Unternehmen ein offenes WLAN anbieten kann, ohne mich darum zu kümmern, wer online war/ist und was er gemacht hat?

Was würde passieren, wenn jemand etwas illegales (Downloads, Streaming, …) über dieses offene WLAN getätigt hat und es zu einer Anzeige oder ähnliches kommt?

Muss ich nicht nachweisen können wer online war?

 

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Gast
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