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  • 2 Wochen später...

Moin,

vor 48 Minuten schrieb Sunny61:

Aber wie man so schön oft sagt, alles was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt. :)

Vorsicht mit solchen juristischen Bruchstücken. Das genannte Prinzip gilt nur in ganz bestimmten Situationen, aber bei weitem nicht immer. Gerade im Vertrags-/Lizenzrecht kann man davon nicht ausgehen.

 

Gruß, Nils

 

 

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vor 1 Stunde schrieb zahni:

Da hier eine "digitale Lizenz" vergeben wird, die irgendwie mit der  Hardware verdongelt ist, könnte Microsoft  dies auch technisch verhindern. Ein fach keine neuen Lizenzen generieren.

Wollen sie aber wohl (noch?) nicht.

Egal was geht und was (in deiner Annahme) gewollt ist, es zählt nur das was auch erlaubt ist.

 

Nur weil der Nachbar seine Wohnung nicht zusperrt wirst du nicht straffrei ausgehen, wenn du rein gehst und etwas klaust. Das Argument "wenn er nicht gewollt hätte, dass etwas gelaut wird hätte er doch zugesperrt" dürfte einen Richter wenig beeindrucken... ;-)

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