lizenzdoc 207 Geschrieben 12. Januar 2018 Melden Teilen Geschrieben 12. Januar 2018 Hi,ist doch eine nette Geste von MS, oder? https://www.heise.de/newsticker/meldung/Windows-10-Upgrade-Moeglichkeit-noch-einmal-verlaengert-3938263.html VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
kongkong85 0 Geschrieben 24. Januar 2018 Melden Teilen Geschrieben 24. Januar 2018 ich habe irgendwo gelesen dass es weiterhin Möglichkeit gibt. Einfach mit dem USB-Stick mit dem 3GB Win10 Upgrade Image (Win10_1709_German_x64.iso) vom früher ungraden. Win10 Upgrade als Clean Install ohne Übernahme von Programmen und Daten gewählt. Lizenz wurde erkannt und übernommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sunny61 807 Geschrieben 24. Januar 2018 Melden Teilen Geschrieben 24. Januar 2018 Die technische Möglichkeit gab es vorher immer noch, nur war es nicht mehr offiziell erlaubt. Aber wie man so schön oft sagt, alles was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt. :) Zitieren Link zu diesem Kommentar
NilsK 2.957 Geschrieben 24. Januar 2018 Melden Teilen Geschrieben 24. Januar 2018 Moin, vor 48 Minuten schrieb Sunny61: Aber wie man so schön oft sagt, alles was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt. :) Vorsicht mit solchen juristischen Bruchstücken. Das genannte Prinzip gilt nur in ganz bestimmten Situationen, aber bei weitem nicht immer. Gerade im Vertrags-/Lizenzrecht kann man davon nicht ausgehen. Gruß, Nils Zitieren Link zu diesem Kommentar
zahni 554 Geschrieben 24. Januar 2018 Melden Teilen Geschrieben 24. Januar 2018 Da hier eine "digitale Lizenz" vergeben wird, die irgendwie mit der Hardware verdongelt ist, könnte Microsoft dies auch technisch verhindern. Ein fach keine neuen Lizenzen generieren. Wollen sie aber wohl (noch?) nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Sunny61 807 Geschrieben 24. Januar 2018 Melden Teilen Geschrieben 24. Januar 2018 vor 2 Stunden schrieb NilsK: Moin, Vorsicht mit solchen juristischen Bruchstücken. Das genannte Prinzip gilt nur in ganz bestimmten Situationen, aber bei weitem nicht immer. Gerade im Vertrags-/Lizenzrecht kann man davon nicht ausgehen. Juristische Bruchstücke, netter Ausdruck. :) Ich weiß was Du meinst. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 24. Januar 2018 Melden Teilen Geschrieben 24. Januar 2018 vor 1 Stunde schrieb zahni: Da hier eine "digitale Lizenz" vergeben wird, die irgendwie mit der Hardware verdongelt ist, könnte Microsoft dies auch technisch verhindern. Ein fach keine neuen Lizenzen generieren. Wollen sie aber wohl (noch?) nicht. Egal was geht und was (in deiner Annahme) gewollt ist, es zählt nur das was auch erlaubt ist. Nur weil der Nachbar seine Wohnung nicht zusperrt wirst du nicht straffrei ausgehen, wenn du rein gehst und etwas klaust. Das Argument "wenn er nicht gewollt hätte, dass etwas gelaut wird hätte er doch zugesperrt" dürfte einen Richter wenig beeindrucken... ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar
zahni 554 Geschrieben 24. Januar 2018 Melden Teilen Geschrieben 24. Januar 2018 Schon klar. Das wird den Home-Bastler aber kaum interessieren. Die Katzen von den Nachbarn laufen auch immer auf meinem Grundstück rum, obwohl da deutlich ein Schild steht ;-) Zitieren Link zu diesem Kommentar
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