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"Überschreibt" Windows 10 E3/E5 via CSP eine OEM-Lizenz?


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Hallo zusammen,

 

aktuell stehe ich vor einer kniffligen Frage. Ein Kunde möchte ein Notebook bei mir mieten, aber das auf monatlicher Basis! Nun habe ich ein Dokument gefunden: Lease Agreement for Microsoft Software Products. Dort steht, ich muss für Windows 10 OEM auf dem Notebook keine Rental Rights mehr kaufen, sondern das Lease Agreement gilt. Aber da steht auch: mindestens 3 Jahre Leasing ("(ii) have a term of at least three years"). Also nichts mit monatlich vermieten.

 

Nun kann ich ja über CSP auch ein Windows 10 E3/E5 als User-Lizenz auf monatlicher Basis buchen. Die Frage ist dann aber: was greift nun? Bzw. es widerspricht sich ja irgendwie. Das qualifizierende Betriebssystem verlangt eine 3-Jahre-Miete, die E3/E5 kann ich aber flexibel- zu und abbestellen.

 

Kann mir jemand sagen wie das zu sehen ist, bzw. wie ich das Gerät nun monatlich an den Kunden vermieten kann?

 

Vielen Dank schonmal. :)

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Hi,
willkommen im Forum, schön, dass Du uns gefunden hast!

 

unter:http://www.microsoftvolumelicensing.com/DocumentSearch.aspx?mode=1

 

Findet man die aktuellen und einzig vertragsrelevanten Produktbestimmungen auch für CSP.

Ab Seite-41 findet man das Thema Windows-PC-OS und da auch WIN E3/5 via CSP.

Du benötigst mind. ein WIN-7-Pro OEM od. Systembuilder Voll-Lizenz für das NB.
Dann darf man WIN E3/5 mieten.
Ev. Einschrankungen des CSP kann man dort sauber nachlesen.
...kein Re-Image-Recht, kein Downgrade, etc.
Sich auch mal anschauen, ob nicht gleich Microsoft-365 E3/5  als Komplettpaket sinnvoll wäre!

VG, Franz

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Hallo Franz,

 

vielen Dank für Dein Feedback. Das heißt vom Gedankengang her vermiete ich eigentlich den E3/E5 und gar nicht die OEM. Die ist sozusagen nur die Grundlage, aber nicht das vermietete Betriebssystem, da ja Enterprise sozusagen dadrüber ist. Habe ich das richtig verstanden?

 

Der Hinweis mit Microsoft 365 ist gut, dann hätte ich quasi ein Rundum-sorglos-Paket auf dem Book. ;)

 

Viele Grüße

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