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Juristisch nicht verbunden


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hi,
 

ja, da sprichst Du wieder den "wunden Punkt" bei Microsoft an, da hierzu kein einziges Wort im Vertrag geschrieben wird.
Da ja über die Mutter-A Tochter-B zu Tochter-C als verbunden gilt,
sollte ein Einkaufskonto erlaubt sein. Am besten auch gleich bei der Mutter-A!
Dazu würde ich mal gerne einen richtigen Vertragsprofi von MS aus Irland hören!

Somit "sollte" dann eine Lizenzübertragung in der 1. Stufe zu B erlaubt sein ... sollte.

 

So was müsste mal gerichtlich final geklärt werden.... da wir hier keine Rechtsberatung machen, muss es somit eine "Grauzone" bleiben.

das "wahre Leben" sieht halt anders aus....da werden die Lizenzen über zig Töchter hin und her verschoben.

 

VG, Franz



 

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Hi,
Was sagt den der betreuen LSP (LAR) dazu?

der hat doch sicherlich einen Guten Draht zu MS.

Außerdem darf deren Lizenz-Administration direkte Fragen an MS-Irland dazu stellen.

Sollen die doch mal, dann habt ihr eine direkte und saubere schriftliche Aussage vom Vertraggeber.

 

Aber dann auch Feedback dazu hier im Forum, damit wir was dazulernen :)

 

 

VG, Franz

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vor 1 Stunde schrieb Jaron:

Firma B hat eigenen MPSA Vertrag und wollte das Einkaufskonto nicht bei der Mutter (Firma A, auch eigenen MPSA in anderem Land) haben. Wieso auch immer.

Firma C (gleiches Land wie Firma B) kann nun im MPSA der Firma B kein Einkaufskonto eröffnen da nicht direkt juristisch verbunden.

Firma B darf keien Lizenezn aus dem Vertrag von Firma C nutzen und Firma C keine Lizenzen aus einem Vertrag von Firma B, da weder Firma B zu mehr als 50% an Firma C beteiligt ist, noch umgekehrt.

 

Firma B udn Firma C dürfen aber Lizenzen aus dem Vertrag mit Firma A nutzen, da  Firma A an beiden Firmen it mehr als 50% beteiligt ist.

 

Logisch?

 

 

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Hallo

 

Wenn Du das so schreibst erscheint es schon logisch. Kannst Du mir aber folgenden Satz erklären?

Als verbundene Unternehmen gelten alle juristischen Personen, die dem Kunden gehören (Tochtergesellschaften), denen der Kunde gehört (Mutterge­sellschaften) oder die mit mindestens 50 Prozent der Anteile demselben Eigentümer wie der Kunde gehören (Schwesterge­sellschaften).

 

Ok habe ich so in den Product Terms nicht gefunden aber wäre das kein Widerspruch zu Deinen Bestätigungen?

 

Danke

 

und wieso wird so ein Käse dann in MPSA Handbüchern aufgeführt?

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Hallo

Noch ein Zusatz:

Habe im Business Center den aktuellen Microsoft Produkt- und Servicevertrag runtergeladen. Da steht folgendes:

 

„Verbundenes Unternehmen“ ist, außer im Fall von abweichenden Definitionen in den Bestimmungen des Einkaufskontotyps, jede juristische Person, die einer Partei gehört (Tochtergesellschaft), der eine Partei gehört (Muttergesellschaft) oder die dem gleichen Eigentümer gehört wie eine Partei (Schwestergesellschaft). „Gehören“ bedeutet im Sinne dieser Definition die Kontrolle über mehr als 50 % der Anteile an einem Unternehmen.

 

Diesmal ein offizielles Dokument resp. der Vertrag zwischen MS und dem Kunden. Nun „gehören“ beide Schwerstern zu 100% der gleichen Mutter.

Gilt nun in unserem Fall Firma B und Firma C nicht als verbundenes Unternehmen und Firma C kann sich an den eigenen MPSA der Firma B anhängen?

 

Oder gibt es einen offiziellen Wortlaut der dem widerspricht?

 

Danke

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Hi,

man sieht, ein heikles Thema und Ms lässt alles im Dunklen.

Back to basic:

stellt Euch eine Uhr vor (eine analoge!)
Mutter-A steht auf der 12
Tochter-B auf der 9
Tochter-C auf der 3
zieht einfach jetzt gedanklich einen Bogen von 9 über die 12 zur 3.

Dann erkennt Ihr alle die verbundenen Unternehmen. B und C haben halt keine direkte "Verbundenheit"
da keine gegenseitige Beherrschung möglich ist, da ja Mutter-A mehr als 50% hält ...
Die Lösung für diesen Konstrukt um sicherlich legal zu bleiben:

Mutter-A hat einen eigenen MPSA>B und C dürfen ja da drin ein eigenes EK-Konto installieren.

Mutter-A eröffnet ein zusätzliches EK-Konto beim jeweiligen MPSA von B und C.

Als direkt verbundenes U. darf nun B und C über dieses EK-Konto beim jeweiligen MPSA von B und C

über das EK-Konto der Mutter-A einkaufen, da dies ja verbunden U. machen dürfen.
und dran denken, wenn Lizenzen nicht mehr benötigt werden,
zurück zur Mutter geben, die darf dann an den jeweils anderen wieder unterlizenzieren,

 

Habe ich was übersehen?

 

VG, Franz

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Hallo

 

Eine gute Lösung. Nur wenn Die Mutter gar kein MPSA hat funktioniert dies nicht mehr und Firma C müsste im Open einkaufen (oder nach kurzer Zeit aus dem MPSA fliegen).

 

Nun habe ich aber eine Bestätigung vom LSP Vertragsspezialist erhalten.

 

Dieser Auszug aus dem Produkt- uns Servicevertrag (gegengezeichnet von Microsoft) ist verbindlich:

oder die dem gleichen Eigentümer gehört wie eine Partei (Schwestergesellschaft

Somit (gem. LSP) können sich zwei Schwestern die nicht verbunden sind verknüpfen.

 

Fehlt noch ein Statement von Microsoft. Dies werde ich nicht erhalten da dies kein Cloud First Thema ist und wir seit dem Azure/O365 Hype nicht mehr betreut werden.

(..und sind kein kleines Systemhaus..)

 

Dein Vorschlag Franz macht Sinn. Nur eben ohne MPSA der Mutter bleibt es eine Grauzone…

 

Vielen Dank für das Know-How, dass Ihr unentgeltlich zur Verfügung stellt.

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@Dr. Melzer: Firma B möchte keine Lizenzen aus dem Vertrag der Firma C nutzen. Firma C möchte sich mit einem Einkaufskonto an den MPSA der Firma B hängen.

Eigener Lizenznehmer. Eigene Bestellung nur halt im MPSA der Schwester.

 

Wieso sollte dann dieser Text nicht verbindlich sein? oder die dem gleichen Eigentümer gehört wie eine Partei (Schwestergesellschaft). Ist das nicht klar formuliert?

 

Gruss

 

 

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