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Einführung Betriebsrates


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Hi,

bei uns soll ein Betriebsrat eingeführt werden. Da ich z.Z. die IT alleine stemmen muss, stehe ich natürlich vor 1000 Fragen.

 

Habe ich eine Bringschuld oder hat der Betriebsrat eine Holschuld?

Wir haben ja vorhandene Systeme wo personenbezogene Daten Verarbeitet werden. (Zeiterfassung, ERP, Outlook, etc.)

 

In wie weit kann der BR mich ausbremsen, wenn ich z.B. neue Server oder andere Hardware anschaffen will / muss?

Wie schaut es aus bei Betreissystemupdates? (Win7 auf Win10)

 

Daten über die PCs werden einzig aus Support- und Lizenzgründen erfasst. Wer hat welche Software drauf und welche Hardwareausstattung liegt vor.

Wer wann was auf den Rechner anstellt wir nicht expliziet gespeichert.

 

Zugriff auf Dateien:

Muss ich jetzt bei jeder Änderung im NTFS den BR Fragen oder nur wenn es um personenbezogene Daten geht?

Die Anweisungen kommen z.Z. von leitenden Angestellen.

 

Wäre über Imput von euch dankbar.

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Der Betriebsrat hat erst mal mit personenbezogenen Daten nichts zu tun. Dafür gibt es einen Datenschutzbeauftragten.  Wenn ihr genug Leute für einen BR seit, müsste es auch für einen DS-Beauftragten reichen.

 

Der BR hat z.B. ein Mitwirkungsrecht wenns ich z.B. Arbeitsabläufe ändern.

 

Das Beste  ist es schnellst möglich zu entsprechenden Betriebsvereinbarungen zu kommen.

Bei Mitbestimmungspflichtigen Dingen wird sich der BR dann schon melden.

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vor 2 Stunden schrieb lefg:

Was sollte ein Betriebsrat/der Betriebsrat mit der EDV zu tun haben?

Hallo :)

Zitat

Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
[...]
Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen

[...]

Quelle: § 87 BetrVG

 

Gruß Ingo

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vor 59 Minuten schrieb lefg:

Das Mitbestimmen des Betriebsrates mag schon richtig sein, aber er bestimmt nicht über die EDV. Der Admin bekommt weiter seine Weisungen von der Betriebsleitung.

Bei uns scheitern manche IT-Verfahren einfach weil der PR, der ITSiBe/DSB nicht zustimmt. Bei zweiteres kommt dann:"ich weise an xyz nicht zu machen". Das kann nach derzeitiger Hauspolitik nur der Präsident überstimmen. 

Das dieser mal den PR überstimmt hat ist noch nicht vorgekommen.

Die Frage, was passiert wenn BR oder SiBe/DSB und der Vorgesetzt nicht einer Meinung sind, ist noch nicht ausprobiert worden. 

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vor 11 Stunden schrieb magheinz:

Bei uns scheitern manche IT-Verfahren einfach weil der PR, der ITSiBe/DSB nicht zustimmt. Bei zweiteres kommt dann:"ich weise an xyz nicht zu machen". Das kann nach derzeitiger Hauspolitik nur der Präsident überstimmen. 

Das dieser mal den PR überstimmt hat ist noch nicht vorgekommen.

Die Frage, was passiert wenn BR oder SiBe/DSB und der Vorgesetzt nicht einer Meinung sind, ist noch nicht ausprobiert worden. 

Ob das dass Thema/Sorge des TO ist?

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Moin,

 

kurz gesagt: Solange der TO kein leitender Angestellter ist, hat er nichts zu "befürchten". Die Mitbestimmung übt der Betriebsrat gegenüber der Unternehmensleitung aus, nicht gegenüber einzelnen Mitarbeitern. Einzelne Mitarbeiter sind dem Betriebsrat gegenüber auch nicht verantwortlich.

 

Ich würde erst mal abwarten. Ein Betriebsrat muss nicht per se etwas Schlechtes sein, und sobald er sich und seine Arbeitsweise gefunden hat, wird man mit ihm klarkommen.

 

Gruß, Nils

 

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Vielen Dank für die Infos.

Natrülich ist das war ihr hier schreibt keine Rechtsberatung. Die will ich auch nicht. :-)

 

Da ja einige von euch auch einen BR in ihrem Unternehmen haben, würde mich interessieren ob ihr meldet müsst. Software XY speichert nach dem Update z.B. auch die Zeiten in der der Userser eingelogt war, oder warten bis der BR mal wieder fragt. Wie handhabt ihr das?

 

Ich und das Unternehmen verfolgen in keinsterweise die Überwachung der Mitarbeiter. Es werden natürlich "Bewegunsdaten" gespreichert, diese ziehe ich aber außschließlich zur Fehleranalyse oder zur instandhaltung der EDV Anlage hinzu.

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