oriehle 0 Geschrieben 27. Juni 2018 Melden Teilen Geschrieben 27. Juni 2018 Hallo, ich habe von unserem Systemhaus die Information bekommen, dass das Re-Imaging Recht und die Verwendung eines Volumen-Lizenz-Key in Verbindung mit KMS-Dienst nur erlaubt ist, wenn alle 2016 Serverlizenzen über einen VL-Vertrag erworben wurden. Die Mischung aus VL und OEM wie für Desktopsysteme oder Office sei für Serverlizenzen nicht gestattet. Ich konnte dies in dieser Form aber in keinem Microsoft-Dokument so finden. Kann das jemand bestätigen? Konkret geht es darum, dass wir für zwei ESX-Host jeweils eine 2016 Datacenter Lizenz einkaufen wollen, aber aus Kostengründen würde ich gerne nur eine Volumen-Lizenz erwerben und für den zweiten Server eine OEM/SB Lizenz. Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 27. Juni 2018 Melden Teilen Geschrieben 27. Juni 2018 Hi,das sollte Dein Systemhaus aber wirklich "besser wissen" ! SERVER-POOL >>> ROK-, OEM-SB-Lizenzen dürfen lauft OPEN / SELECT(+) /MPSA /EA Vertrag schon seit sehr langer Zeit mit dem ISO + Key aus einem VL re-imaged werden.(re-image-rechte sind nur in den VL-Verträgen und nicht in den Produktbestimmungen behandelt/geregelt) Bei kleinem OPEN-Vertrag muss 1 Lizenz über den VL gekauft werden. (Da MS keine Auskunft gibt, bitte immer die VL-Lizenz mit der höchsten CORE-Anzahl aus der NON-VL Server-Lizenz kaufen, dann gibt es beim Audit auch keine Diskussionen...) Bei den großen Verträgen muss man nur über den aktiven Server-Pool verfügen( d.h. also ...noch nicht mal 1 Lizenz kaufen...) Diese re-image-fakten kennt sogar MS und es wurde bei keinem Audit bemängelt !Mal sich Gedanken machen, wo euer Systemhaus noch weiteres "anders" lizenzrechtlich beschreibt/beschrieben hat. VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
oriehle 0 Geschrieben 28. Juni 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 28. Juni 2018 Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. So hatte ich das auch verstanden und bin froh, dass meine Auffassung nochmals so bestätigt wurde. Allerdings könnte es doch einen Grund geben, dass wir ausschließlich über VL-Verträge lizenzieren müssen: Unser Unternehmen (130 Mitarbeiter) setzt sich aus zwei Firmen zusammen. Die beiden Firmen gehören zu 100% dem gleichen Besitzer und befinden sich auch am selben Standort (Deutschland). Die Firmen sind wirtschaftlich eng miteinander verbunden. Es handelt sich also vermutlich um "Eng verbundene Unternehmen (Schwesterunternehmen)" im Sinne der Microsoft-Lizenzbestimmungen. Alle Mitarbeiter aus beiden Firmen nutzen die selbe IT-Infrastruktur, die selben Serber und Dienste und es gibt auch nur eine Domäne im AD. Habe ich das aus den Lizenzbestimmungen richtig gelesen, dass die Server-Lizenzen von einer Firma gekauft und auf diese lizenziert werden müssen und diese dann an die andere Firmenhäfte unterlizenziert werden muss. Und weiter, dass eine solche Unterlizenzierung nur mit den VL-Verträgen nicht jedoch mit OEM/SB Lizenzen möglich ist? Und falls dem so ist, gilt dies dann auch für die CALs? Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 28. Juni 2018 Melden Teilen Geschrieben 28. Juni 2018 Hi, über 50% gilt als "beherrschend" = verbundene Unternehmen. Dies gilt auch bei dem gleichen Besitzer/Inhaber! D.h. man darf die gekauften Lizenzen gemeinsam nutzen, egal wer sie kauft. VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
oriehle 0 Geschrieben 28. Juni 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 28. Juni 2018 ... auch OEM/SB Lizenzen? Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 28. Juni 2018 Melden Teilen Geschrieben 28. Juni 2018 Hi, das gilt auch für ROK-, OEM und SB-Lizenzen, inkl. natürlich auch deren CALs VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
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