g2sm 17 Geschrieben 6. September 2018 Melden Teilen Geschrieben 6. September 2018 Guten Morgen Zusammen, mal rein aus Interesse: Wie verhält es sich eigentlich, wenn Mitarbeiter in Elternzeit bzw. Mutterschutz gehen? Muss man für diese während der Zeit (greifen während desse nicht auf die Systeme zu) trotzdem Lizenziert haben? Es geht um User Cals, nicht Device ;) Weiß nicht wieso, aber die Frage hat sich mir gerade gestellt, weil rein theoretisch, sind diese ja noch im Unternehmen eingestellt. VG g2sm Zitieren Link zu diesem Kommentar
Nobbyaushb 1.471 Geschrieben 6. September 2018 Melden Teilen Geschrieben 6. September 2018 Das kommt - wie immer - drauf an. Viele Unternehmen stellen ja befristed Mitarbeiter als Ersatz ein - der braucht ja auch wieder eine Lizenz... Zitieren Link zu diesem Kommentar
g2sm 17 Geschrieben 6. September 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 6. September 2018 Huhu, das ist klar. Die Frage ist halt, müsste ich nun für diesen "Temporären" Mitarbeiter eine Lizenz kaufen, oder kann ich Ihm einfach die Lizenz zuordnen, von der Person die gerade in Elternzeit ist. Für mein Verständnis, müsste ich eine neue kaufen. VG g2sm PS.: kann mir mal wer sagen, warum ich gerade darüber Nachdenke? xD Zitieren Link zu diesem Kommentar
Beste Lösung Nobbyaushb 1.471 Geschrieben 6. September 2018 Beste Lösung Melden Teilen Geschrieben 6. September 2018 (bearbeitet) Nein, musst du nicht. Es sei denn, der neue User würde nach der Rückkehr des ursprünglichen MA im Unternehmen bleiben - Lizenzen sind ja nicht an bestimmte Personen, sondern die Anzahl von Sauerstoff-Wandlern gebunden. bearbeitet 6. September 2018 von Nobbyaushb Zitieren Link zu diesem Kommentar
g2sm 17 Geschrieben 6. September 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 6. September 2018 alles klar :) Ein Punkt weniger, der in meinen Kopf rumschwirrt. Danke :) Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 8. September 2018 Melden Teilen Geschrieben 8. September 2018 Moin, denke mal, das erklärt dann alles ...laut den aktuellen Produktbestimmungen, Seite-7: 9. Zuweisung und Neuzuweisung von Lizenzen Bevor der Kunde Software unter einer Lizenz ausführt, ist er verpflichtet, die entsprechende Lizenz einem Gerät oder Nutzer (wie jeweils zutreffend) zuzuweisen. Der Kunde kann eine Lizenz einem anderen Gerät oder Nutzer zuweisen, jedoch nicht früher als 90 Tage ab der letzten Neuzuweisung dieser Lizenz, es sei denn, die Neuzuweisung wird aufgrund (i) eines dauerhaften Hardwarefehlers oder -verlusts, (ii) der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses des Mitarbeiters oder (iii) einer vorübergehenden Umverteilung von CALs, Managementlizenzen und Nutzer- oder Geräte-ALs im Rahmen der Abwesenheit eines Mitarbeiters oder der Nichtnutzbarkeit eines außer Betrieb genommenen Geräts durchgeführt. Der Kunde muss die Software aus dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers entfernen oder den Zugriff von dem bisherigen Gerät oder dem Gerät des bisherigen Nutzers sperren. d.h.: man kann sogar diskutieren, ob "beim Gang aufs WC" das schon eine "vorübergehende Abwesenheit" ist .... smile*** Also mal sich keine Sorgen machen, aber immer schön schriftlich dokumentieren !!! VG, Franz 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
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