lars-daniel 0 Geschrieben 8. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 (bearbeitet) Hallo zusammen! Dies ist leider keine Windows-Server-Frage, aber ich denke, ihr Profis habt sofort die richtige Antwort. Ich möchte meine Windows 10 Pro-Version (Retail) via Oracle VirtualBox auf einer Linux-Workstation virtualisieren. Hintergrund ist ua. die Möglichkeit, Snapshots vom aktuellen Stand zu erzeugen. Auf die VM soll dann entweder direkt über VirtualBox oder über RDP auf dem gleichen Rechner zugegriffen werden. Sehe ich das richtig, dass ich hierfür eine VDA-Lizenz benötige? Gibt's VDA-Lizenzen überhaupt für Retail-Versionen? Besten Dank für Tipps Lars-Daniel bearbeitet 8. November 2018 von lars-daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 8. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 Hallo Lars-Daniel, Willkommen in diesem Forum. VDA-1 Jahres-ABO gibt es nicht via Retail. Dazu zeichnet der Endkunde einen OPEN-VALUE-Vertrag. Lizenziert wird immer aus Sicht der zugreifenden WIN-Geräten. Jedes zugreifende WIN-Device muss eine VDA-ABO-Lizenz haben. VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
magheinz 110 Geschrieben 8. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 vor 4 Stunden schrieb lizenzdoc: Lizenziert wird immer aus Sicht der zugreifenden WIN-Geräten. Jedes zugreifende WIN-Device muss eine VDA-ABO-Lizenz haben. Was ist mit zugreifenden Nicht-WIN-Geräten? Zitieren Link zu diesem Kommentar
lars-daniel 0 Geschrieben 8. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 (bearbeitet) vor 5 Stunden schrieb lizenzdoc: VDA-1 Jahres-ABO gibt es nicht via Retail. Dazu zeichnet der Endkunde einen OPEN-VALUE-Vertrag. Lizenziert wird immer aus Sicht der zugreifenden WIN-Geräten. Jedes zugreifende WIN-Device muss eine VDA-ABO-Lizenz haben. Danke für das herzliche Willkommen. Gut, dann habe ich die Retail-Version umsonst gekauft. Hätte den Lizenzvertrag ggf. erst lesen müssen. Schockierend, wie viele Nutzer vermutlich ein Windows mit vermeintlich gültiger Lizenz in einer VM laufen haben. Kenne einige in meinem Bekanntenkreis, die ich jetzt erstmal aufwecken werde. Nachtrag: Ich sehe gerade, dass Open-Value eine Mindestmenge von 5 Stück fordert. Somit ist es für mich kostengünstiger, einen zweiten PC anzuschaffen. Schade, noch ein Stromverbraucher mehr - aber immer noch günstiger als 4 ungenutzte Lizenzen. Aber die Frage von "magheinz" interessiert mich auch (weiterhin). Dürfen Nicht-Windows-Geräte etwa gar nicht auf ein virtualisiertes Windows zugreifen? bearbeitet 8. November 2018 von lars-daniel Open-Value-Mindestmenge Zitieren Link zu diesem Kommentar
mwiederkehr 373 Geschrieben 8. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 Wird eine VDA-Lizenz nicht nur für VDI benötigt? Also "Installation auf Server" und "Zugriff durch mehrere Benutzer"? In den Lizenzbedingungen von Windows 10 steht, es sei Folgendes zu unterlassen: Zitat die Software als Serversoftware oder für kommerzielles Hosting zu verwenden, die Software zur gleichzeitigen Verwendung durch mehrere Nutzer über ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen, die Software auf einem Server zu installieren und anderen Nutzern Remotezugriff darauf zu ermöglichen oder die Software auf einem Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch Remotenutzer zu installieren; Unter "Mehrnutzungsszenarien" steht: Zitat Verwendung in einer virtualisierten Umgebung. Diese Lizenz erlaubt Ihnen die Installation von lediglich einer Instanz der Software zur Verwendung auf einem Gerät, unabhängig davon, ob es sich bei diesem Gerät um ein physisches oder virtuelles Gerät handelt. Remotezugriff. Höchstens einmal alle 90 Tage sind Sie berechtigt, einen einzelnen Nutzer, der das lizenzierte Gerät physisch verwendet, als lizenzierten Nutzer zu bestimmen. Der lizenzierte Nutzer ist berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen. Ich verstehe das so, dass ein Nutzer Windows 10 virtuell (beschränkt auf eine Instanz) auf einem Desktoprechner nutzen darf, auch per remote mit RDP (wobei RDP vom lokalen Rechner aus ja nicht mal unbedingt "remote" ist). Nicht erlaubt ist hingegen die Installation auf einem Server, zum Beispiel um MySQL zu installieren und sich die Serverlizenz zu sparen oder mehrere Benutzer remote darauf arbeiten zu lassen. Bräuchte es auch für einzelne Benutzer eine VDA-Lizenz, könnte kein Privatanwender Windows legal auf seinem Mac mit Parallels oder VMware Fusion nutzen (und das ist ja gerade das Geschäftsmodell dieser Anbieter). Zitieren Link zu diesem Kommentar
lars-daniel 0 Geschrieben 8. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 (bearbeitet) vor 34 Minuten schrieb mwiederkehr: und das ist ja gerade das Geschäftsmodell dieser Anbieter Ist das Geschäftsmodell nicht eher der Vertrieb der Software? Bei eBay werden ja auch hunderttausende Windows-Aktivierungsschlüssel ohne dazugehörige, tatsächlich existierende Lizenz verkauft. Zitat Ich verstehe das so, dass ein Nutzer Windows 10 virtuell (beschränkt auf eine Instanz) auf einem Desktoprechner nutzen darf, auch per remote mit RDP (wobei RDP vom lokalen Rechner aus ja nicht mal unbedingt "remote" ist). Ich habe mal gelesen, dass dies nur möglich ist, wenn der RDP-Client mindestens die gleiche Lizenz besitzt, wie der RDP-Host. bearbeitet 8. November 2018 von lars-daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar
Beste Lösung Dr.Melzer 191 Geschrieben 8. November 2018 Beste Lösung Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 vor 10 Stunden schrieb lars-daniel: Ich möchte meine Windows 10 Pro-Version (Retail) via Oracle VirtualBox auf einer Linux-Workstation virtualisieren. Hintergrund ist ua. die Möglichkeit, Snapshots vom aktuellen Stand zu erzeugen. Auf die VM soll dann entweder direkt über VirtualBox oder über RDP auf dem gleichen Rechner zugegriffen werden. Ich würde sagen, für dein Nutzungsszenario genügt die von dir gekaufte retail Lizenz. In dem EULA der Retail Version von Windows 10 Punkt 2.a steht dazu folgendes: "Unter diesem Vertrag gewähren wir Ihnen das Recht, eine Instanz der Software auf Ihrem Gerät (dem lizenzierten Gerät) zur Verwendung durch jeweils eine Person zu installieren und auszuführen," Da du die Lizenz ja nur auf einem Gerät (wenn auch virtualisiert) nutzt ( selbst wenn du per RDP von dem physischen Gerät auf die darauf laufende VM zugreifst) reicht IMHO deine Lizenz dafür aus. Als der "lizenzierte Nutzer" der Lizenz darfst du das Windows 10 auch von einem anderen Gerät aus per RDP nutzen. Dazu steht in dem EULA unter Punkt 2.d.(v): "Remotezugriff. Höchstens einmal alle 90 Tage sind Sie berechtigt, einen einzelnen Nutzer, der das lizenzierte Gerät physisch verwendet, als lizenzierten Nutzer zu bestimmen. Der lizenzierte Nutzer ist berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen. Andere Nutzer sind zu unterschiedlichen Zeiten berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen, jedoch nur von Geräten aus, für die eine separate Lizenz zur Ausführung derselben oder einer höheren Edition dieser Software besteht." Zitieren Link zu diesem Kommentar
magheinz 110 Geschrieben 8. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 vor 37 Minuten schrieb mwiederkehr: Spannend dürfte es dann mit der verwendeten Software, wie z. B. MS Office, werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lars-daniel 0 Geschrieben 8. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 (bearbeitet) vor 6 Minuten schrieb Dr.Melzer: Da du die Lizenz ja nur auf einem Gerät (wenn auch virtualisiert) nutzt ( selbst wenn du per RDP von dem physischen Gerät auf die darauf laufende VM zugreifst) reicht IMHO deine Lizenz dafür aus. Danke für deine Einschätzung. Dazu drei Fragen: Wann wird ein Server daraus? Es ist schließlich ein Linux-System, auf dem ich ggf. noch einen PostgreSQL-DB-Server und einen Medienserver installiere, auf den ggf. mein Mitbewohner noch Zugriff hat. Er bekommt aber natürlich keinen Zugriff auf die virtualisierte Windows-Installation. Darf ich auch von einem Tablet / Handy / Laptop via RDP auf die Installation zugreifen? Im Netz sind die ganzen Einschränkungen auch häufig nur in Verbindung mit TS (also Terminal Server) genannt. Das liegt ja hier gar nicht vor. Noch besser ist sogar, dass das RDP gar nicht aus dem Windows-internen RDP kommt, sondern aus VirtualBox, welches einen unabhängigen RDP-Dienst zur Verfügung stellt. Da könnte man sogar nicht weiterfragen: Sind VNC oder TeamViewer erlaubt, wenn RDP nicht erlaubt ist? Oder beschreibt das generell eher eine "nicht lokale Nutzung"? bearbeitet 8. November 2018 von lars-daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 8. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 vor 2 Minuten schrieb magheinz: Spannend dürfte es dann mit der verwendeten Software, wie z. B. MS Office, werden. Inwiefern? Zitieren Link zu diesem Kommentar
lars-daniel 0 Geschrieben 8. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 vor 2 Minuten schrieb magheinz: Spannend dürfte es dann mit der verwendeten Software, wie z. B. MS Office, werden. Ich mache mir jetzt sicher Feinde, aber wieso unterscheidet sich ein virtuelles System, welches von nur einer Person genutzt wird, rechtlich so stark von einem bare-metal System, welches auch nur von einer Person genutzt wird? Okay, rechtlich ist das falsche Wort, eher lizenzrechtlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 8. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 Gerade eben schrieb lars-daniel: Wann wird ein Server daraus? Es ist schließlich ein Linux-System, auf dem ich ggf. noch einen PostgreSQL-DB-Server und einen Medienserver installiere, auf den ggf. mein Mitbewohner noch Zugriff hat. Er bekommt aber natürlich keinen Zugriff auf die virtualisierte Windows-Installation. Worauf zielt die Frage ab? Gerade eben schrieb lars-daniel: Darf ich auch von einem Tablet / Handy / Laptop via RDP auf die Installation zugreifen? Ja. dazu meien Ergänzung in meinem Post zum Theme "Remotezugriff". Gerade eben schrieb lars-daniel: Im Netz sind die ganzen Einschränkungen auch häufig nur in Verbindung mit TS (also Terminal Server) genannt. Das liegt ja hier gar nicht vor. Noch besser ist sogar, dass das RDP gar nicht aus dem Windows-internen RDP kommt, sondern aus VirtualBox, welches einen unabhängigen RDP-Dienst zur Verfügung stellt. Da könnte man sogar nicht weiterfragen: Sind VNC oder TeamViewer erlaubt, wenn RDP nicht erlaubt ist? Da der Fernzugriff durch dich als "lizenzierten Nutzer" erlaubt ist, ist es egal welche Technologie (RDP, VNC, etc) du dafür nutzt. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
lars-daniel 0 Geschrieben 8. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 vor 2 Minuten schrieb Dr.Melzer: Inwiefern? Office muss getrennt lizenziert werden für die Nutzung in einer Virtualisierung (habe ich als Newbie gestern gelesen, ob das noch so stimmt, weiß ich leider nicht). Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 8. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 vor 2 Minuten schrieb lars-daniel: Ich mache mir jetzt sicher Feinde, aber wieso unterscheidet sich ein virtuelles System, welches von nur einer Person genutzt wird, rechtlich so stark von einem bare-metal System, welches auch nur von einer Person genutzt wird? Okay, rechtlich ist das falsche Wort, eher lizenzrechtlich. Es unterscheidet sich nicht nennenswert, zumindestaus Lizenzsicht. vor 1 Minute schrieb lars-daniel: Office muss getrennt lizenziert werden für die Nutzung in einer Virtualisierung (habe ich als Newbie gestern gelesen, ob das noch so stimmt, weiß ich leider nicht). Nicht wenn du es auf einem Gerät dass nur von dir genutzt wird lizenztierst. Also du brauchst zusätzlich zu der Windows Lizenz eine Office Lizenz, was du da beschreibst hat aber nichts mit dem zu tun, für das du eine Volumenlizenz für Servernutzung benötigst. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
lars-daniel 0 Geschrieben 8. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 vor 3 Minuten schrieb Dr.Melzer: Worauf zielt die Frage ab? Der Linux-Host wird ggf. von einer weiteren Person genutzt, die Windows-Lizenz jedoch natürlich nicht. Ich war mir nur unsicher, ob der Host ein Server (also mit server-üblichen Aufgaben) sein darf. Aber so wie ich das jetzt verstehe, darf nur das Windows nicht als Server dienen (grob vereinfacht gesagt). vor 5 Minuten schrieb Dr.Melzer: Es unterscheidet sich nicht nennenswert, zumindestaus Lizenzsicht. Nicht wenn du es auf einem Gerät dass nur von dir genutzt wird lizenztierst. Also du brauchst zusätzlich zu der Windows Lizenz eine Office Lizenz, was du da beschreibst hat aber nichts mit dem zu tun, für das du eine Volumenlizenz für Servernutzung benötigst. Zwar ist LibreOffice geplant, aber wenn ich mal wieder auf Microsoft Office umsteige, würde ich natürlich eine Lizenz dafür einkaufen und alleine nutzen. Nur aus Interesse: gibt es dort diese 90-tägige-Wechselmöglichkeit auch, wie bei Windows? Zitieren Link zu diesem Kommentar
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