Dr.Melzer 191 Geschrieben 8. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 vor 10 Minuten schrieb lars-daniel: Der Linux-Host wird ggf. von einer weiteren Person genutzt, die Windows-Lizenz jedoch natürlich nicht. Ich war mir nur unsicher, ob der Host ein Server (also mit server-üblichen Aufgaben) sein darf. Aber so wie ich das jetzt verstehe, darf nur das Windows nicht als Server dienen (grob vereinfacht gesagt). Dazu findet sich in der EULA unter Punkt 2.c.(iv) fogendes Verbot: " Beispielsweise erhalten Sie mit dieser Lizenz keine Rechte für folgende Handlungen und müssen daher Folgendes unterlassen: ...die Software als Serversoftware oder für kommerzielles Hosting zu verwenden, die Software zur gleichzeitigen Verwendung durch mehrere Nutzer über ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen, die Software auf einem Server zu installieren und anderen Nutzern Remotezugriff darauf zu ermöglichen oder die Software auf einem Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch Remotenutzer zu installieren; " Das bedeutez du darfst das Linux, welches als Host dient, frei geben, für andere, die virtuelle Windows Instanz aber nicht. vor 10 Minuten schrieb lars-daniel: Zwar ist LibreOffice geplant, aber wenn ich mal wieder auf Microsoft Office umsteige, würde ich natürlich eine Lizenz dafür einkaufen und alleine nutzen. Nur aus Interesse: gibt es dort diese 90-tägige-Wechselmöglichkeit auch, wie bei Windows? Office als retail Version wird po Gerät lizenziert. Das bedeutet du kaufst für das lizenzierte Gerät eine Lizenz und die dürfen dann alle Nutzen die physiach an dem Gerät sitzen nutzen. Die Remotenutzung wird über die Erlaubnis der Remotenutzung des darunter liegenden Windows eingeschränkt. Wer das Windows remote nutzen darf (lizenzierter Nutzer) darf auch das Office darauf nutzen. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
lars-daniel 0 Geschrieben 8. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb Dr.Melzer: Das bedeutez du darfst das Linux, welches als Host dient, frei geben, für andere, die virtuelle Windows Instanz aber nicht. Theoretisch dürfte ich also eine zweite Lizenz anschaffen, die ich in dem Linux-Host als zweite Instanz für einen zweiten Benutzer betreiben dürfte. Ich muss gleich mal nachlesen, ob dies nur für Retail gilt oder auch für OEM SB, ESD oder ESD/SB. Würde bei einer zweiten Lizenz etwas Geld sparen (wenn der Mitbewohner dann nochmal drauf will). Zitat Wer das Windows remote nutzen darf (lizenzierter Nutzer) darf auch das Office darauf nutzen. Also unterscheidet sich das wirklich nicht von "echter" Hardware, wenn es innerhalb von 90 Tagen immer den gleichen Benutzer gibt. Danke für die Aufklärung. Nur aus Interesse (ich habe es nicht vor): Gilt diese Regelung nur für Endkunden oder auch für Firmenkunden, die ein Retail-Lizenz angeschafft haben? bearbeitet 8. November 2018 von lars-daniel MAR entfernt, Typo korrigiert Zitieren Link zu diesem Kommentar
magheinz 110 Geschrieben 8. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 Also anders als beim Office auf dem Terminalserver? Das office muss nicht auf dem zugreifenden Gerät sondern auf dem zugegriffen Gerät Lizenziert sein? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 8. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 vor 58 Minuten schrieb lars-daniel: Theoretisch dürfte ich also eine zweite Lizenz anschaffen, die ich in dem Linux-Host als zweite Instanz für einen zweiten Benutzer betreiben dürfte. Ich muss gleich mal nachlesen, ob dies nur für Retail gilt oder auch für OEM SB, MAR, ESD oder ESD/SB. Würde bei einer zweiten Lizenz etwas Geld sparen (wenn der Mitbewohner dann nochmal drauf will). OEM/SB Lizenzen sind üblicherweise an die Hardware gebunden mit denen sie ausgeliefert werden. OEM/SB Lizenzen sind ohne die Hardware mit denen sie ausgeliefert wurde in der Regel nicht gültig. auch als gebrauchte Lizenz nicht. Alles was du bei Plattformen wie EBAY und co bekommst ist in der Regel aich gefälscht. Also eien retail im Fachhandel kaufen (Ebay udn Amazon ist kein Fachhandel!) udn du bist auf der sicheren Seite vor 58 Minuten schrieb lars-daniel: Also unterscheidet sich das wirklich nicht von "echter" Hardware, wenn es innerhalb von 90 Tagen immer den gleichen Benutzer gibt. Danke für die Aufklärung. Gerne. vor 58 Minuten schrieb lars-daniel: Nur aus Interesse (ich habe es nicht vor): Gilt diese Regelung nur für Endkunden oder auch für Firmenkunden, die ein Retail-Lizenz angeschafft haben? Wer der Kunde ist, ist egal. Die Rechte und EInschränkungen liegen in der gekauften Lizenz. Jeder Käufer hat mit der gleichen Lizenz dieselben Rechte. vor 58 Minuten schrieb magheinz: Also anders als beim Office auf dem Terminalserver? Das office muss nicht auf dem zugreifenden Gerät sondern auf dem zugegriffen Gerät Lizenziert sein? Office muss (ausser bei Office 365) auf dem Gerät lizenziert werden auf dem es genutzt wird. Daher muss bei TS Szenarien der zugreifende Client lizenziert werden und nciht der TS. Bei Nutzung auf Clients darf der "Hauptbenutzer" das Office (genauso wie das Windows darunter) auch remote nutzen. Grundidee ist, der Nutzer der den PC exclusiv nutzt darf das auch remote machen. Aber nur er und sonst niemend. 1 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
lars-daniel 0 Geschrieben 8. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 vor 7 Minuten schrieb Dr.Melzer: OEM/SB Lizenzen sind üblicherweise an die Hardware gebunden mit denen sie ausgeliefert werden. OEM/SB Lizenzen sind ohne die Hardware mit denen sie ausgeliefert wurde in der Regel nicht gültig. auch als gebrauchte Lizenz nicht. Alles was du bei Plattformen wie EBAY und co bekommst ist in der Regel aich gefälscht. Also eien retail im Fachhandel kaufen (Ebay udn Amazon ist kein Fachhandel!) udn du bist auf der sicheren Seite Das mit eBay und Amazon kann ich definitiv bestätigen. Dort werden nur Aktivierungsschlüssel und keine Lizenzen vertrieben. Allerdings dürfen SB-Lizenzen selbst mit COA verkauft und genutzt werden, Microsoft listet diese explizit auf: https://www.microsoft.com/de-de/aktionen/piraterie/sicheres-einkaufen Zitat Zulässig ist hingegen der Weiterverkauf von: Retail-Versionen (auch Full Package Product, kurz FPP genannt; dies sind Einzelhandelsversionen), bestehend aus einem Datenträger und einem dazugehörigen COA; System-Builder-Versionen bestehend aus System-Builder-Datenträger (DVD) und einer dazugehörigen System-Builder-COA. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 8. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 vor 17 Minuten schrieb lars-daniel: Das mit eBay und Amazon kann ich definitiv bestätigen. Dort werden nur Aktivierungsschlüssel und keine Lizenzen vertrieben. Allerdings dürfen SB-Lizenzen selbst mit COA verkauft und genutzt werden, Microsoft listet diese explizit auf: https://www.microsoft.com/de-de/aktionen/piraterie/sicheres-einkaufen Wo genau unter dem Link steht dass es legal wäre? Ich sehe da: "3. Verkauf von Microsft COAs zusammen mit nicht zugehörigen PCs/Datenträgern ist per se ILLEGAL!" Illegal! nicht legal! Der Punkt ist, dass du nur mit dem original Installationsdatenträger zusammen eine Lizenz hast. Bei OEM Rechnern ist das in der Regel die Festplatte des Rechners, denn da ist das Installationsimage auf einer versteckten Restore Partition mit drauf. Ohne diese original Partition mit dem Image (welche der original Installationsdatenträger ist) hast du keien Lizenz. Mir ist bewusst, dass heir gheren diskutiertz wird was legal und was illegal ist, aber du kannst davon ausgehen, dass so gut wie alles was du auf dem Gebrauchtmarkt bekommst auf irgendeine Art illegal ist. Wie gesagt, wenn du sicher sein willst (und den EIndruck machst du mir, da du hier ja so genau nachfragst) keuf eine Retail Lizenz im Fachhandel. Das Risiko, dass du sonst Geld ausgibst und eine Installation hast die sich nicht aktivieren lässt wäre mir zu hoch. PS: gebrauchte Retail und SB Varianten mit den dazugehörigen original Installationsdatenträgern kannst du gebraucht kaufen udn nutzen. Was ich oben geschrieben habe gilt für OEM Lizenzen. Nur auch die meisten "original Datenträger" die du auf irgendwelchen portalen bekommst sind auch Fälschungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lars-daniel 0 Geschrieben 8. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 (bearbeitet) vor 3 Minuten schrieb Dr.Melzer: Ich sehe da: "3. Verkauf von Microsft COAs zusammen mit nicht zugehörigen PCs/Datenträgern ist per se ILLEGAL!" Illegal! nicht legal! Zulässig ist hingegen der Weiterverkauf von ... vor 3 Minuten schrieb Dr.Melzer: Wie gesagt, wenn du sicher sein willst (und den EIndruck machst du mir, da du hier ja so genau nachfragst) keuf eine Retail Lizenz im Fachhandel. Das Risiko, dass du sonst Geld ausgibst und eine Installation hast die sich nicht aktivieren lässt wäre mir zu hoch. Habe ich ja auch getan. Will keinen Ärger, wenn das hier Offtopic wird. Lieber in einem anderen Thread weiter. Vielen Dank nochmal für eure gute, unverbindliche Beratung. bearbeitet 8. November 2018 von lars-daniel Offtopic-Angst Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 8. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 Gerade eben schrieb lars-daniel: Zulässig ist hingegen der Weiterverkauf von ... Ja schon, hab ich oben schon ergänzt. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
lars-daniel 0 Geschrieben 8. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 Gerade eben schrieb Dr.Melzer: Ja schon, hab ich oben schon ergänzt. Irgendwie ärgert mich die Forumsoftware. Ich aktualisiere nach einer Änderungsmitteilung, aber dann ist keine Aktualisierung da. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 8. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 Gerade eben schrieb lars-daniel: Irgendwie ärgert mich die Forumsoftware. Ich aktualisiere nach einer Änderungsmitteilung, aber dann ist keine Aktualisierung da. Weil ich in dem bestehenden Beitrag eränzt habe. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
lars-daniel 0 Geschrieben 8. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 Das Ganze ist übrigens recht interessant: Microsoft kann lizenzrechtlich eigentlich nicht gegen COAs und Co. vorgehen, da die Lizenzen ja bereits in den Verkehr gebracht wurden; daher gehen sie über Markenschutz und hier haben sie natürlich recht. OEM mit Hersteller-Aufdruck, z. B. Recovery von DELL: Finger weg. Auf einer Website stand jedoch explizit, dass OEM-SB erlaubt ist, wenn kein Hersteller drauf steht. Anscheinend gibt es als also OEM-SB mit und ohne Herstelleraufdruck und SB (normal über den Handel beziehbar). Achja und es gibt dann natürlich noch DSP. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Nobbyaushb 1.475 Geschrieben 8. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 Sollten wir nicht mal @lizenzdoc fragen? Der Franz kann das bestimmt zuverlässig beantworten. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
lars-daniel 0 Geschrieben 8. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 Darf ich noch ein Gedankenspiel anschließen? Sorry, aber ich bin jetzt gerade irgendwie voll an der Thematik interessiert. Wenn euch das so verrückt ist, einfach ignorieren. Nehmen wir an, ich installiere meine Retail-Lizenz in eine eigene Partition und setze den Bootloader so, dass ein Dual-Boot zwischen Linux und Windows möglich ist. Nun kann man mit VirtualBox ja Partitionen einbinden und so das Windows von der Partition in der VM booten. Habe ich vor Jahren schon mal probiert, das funktioniert wirklich (machte anfangs etwas Probleme mit Treibern und Controllern). Lasst uns die Prämisse annehmen, dass die VM so aufgesetzt werden kann, dann keine erneute Aktivierung notwendig ist. Dürfte dann innerhalb der 90 Tage ein anderer Benutzer ins "echte" Windows booten als der, welcher als Hauptbenutzer für die Virtualisierung festgelegt wurde oder gibt es immer nur einen Hauptbenutzer? Ein gleichzeitiges ausführen von VM und normalen Windows ist ja nicht möglich, also wird die Lizenz also nie mehrmals gleichzeitig verwendet. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 8. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 vor 17 Minuten schrieb lars-daniel: Nehmen wir an, ich installiere meine Retail-Lizenz in eine eigene Partition und setze den Bootloader so, dass ein Dual-Boot zwischen Linux und Windows möglich ist. Nun kann man mit VirtualBox ja Partitionen einbinden und so das Windows von der Partition in der VM booten. Habe ich vor Jahren schon mal probiert, das funktioniert wirklich (machte anfangs etwas Probleme mit Treibern und Controllern). Lasst uns die Prämisse annehmen, dass die VM so aufgesetzt werden kann, dann keine erneute Aktivierung notwendig ist. Du hast eine Installation in einer physischen Partition auf der Festplatte, welche du per Dual Boot, anstelle des Lininx booten kannst. Richrtig? Zitieren Link zu diesem Kommentar
lars-daniel 0 Geschrieben 8. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 8. November 2018 vor 1 Minute schrieb Dr.Melzer: Du hast eine Installation in einer physischen Partition auf der Festplatte, welche du per Dual Boot, anstelle des Lininx booten kannst. Richrtig? (Im Rahmen des Gedankenspiels) Ja. Ich kann entweder Windows direkt booten und ich kann Windows in der VM booten. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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