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Desktop-Virtualisierung unter Linux-Workstation


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vor 1 Minute schrieb Dr.Melzer:

Und die VM bootet das Windows aus der Partition die auf der Festplatte ist? Du hast keine eigene virtuelle Windows Installation drauf?

Genau. Sowohl das "echte Windows", als auch das "virtuelle Windows" bootet von der gleichen Partition, auf der gleichen Platte. Das funktionierte schon unter Windows XP und Windows 7.

Ach, der Absatz hier ist auch interessant:

Zitat

Remotezugriff. Höchstens einmal alle 90 Tage sind Sie berechtigt, einen einzelnen Nutzer, der das lizenzierte Gerät physisch verwendet, als lizenzierten Nutzer zu bestimmen. Der lizenzierte Nutzer ist berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen. Andere Nutzer sind zu unterschiedlichen Zeiten berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen, jedoch nur von Geräten aus, für die eine separate Lizenz zur Ausführung derselben oder einer höheren Edition dieser Software besteht.

Also dürften Andere DOCH innerhalb der 90 Tage auf das Gerät zugreifen, wenn sie ebenfalls Windows 10 Pro verwenden? Ich verstehe echt nix mehr.

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vor 1 Minute schrieb lars-daniel:

Genau. Sowohl das "echte Windows", als auch das "virtuelle Windows" bootet von der gleichen Partition, auf der gleichen Platte. Das funktionierte schon unter Windows XP und Windows 7.

Ok habe ich verstanden. Wollt esicher gehen, dass wir über das gleiche reden. :-)

 

In der EULA unter Punkt 2.a steht dazu folgendes:

 

" Unter diesem Vertrag gewähren wir Ihnen das Recht, eine Instanz der Software auf Ihrem Gerät (dem lizenzierten Gerät) zur Verwendung durch jeweils eine Person zu installieren und auszuführen, solange Sie alle Bestimmungen dieses Vertrags einhalten. "

 

In deinem Szenario hast du EINE Installation (die entweder per Bootmanager oder per VM gebootet werden kann) auf DEINEM (lizenzierten) Gerät. Ich sehe da keinen Regelverstoß.

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vor 17 Stunden schrieb lars-daniel:

Remotezugriff. Höchstens einmal alle 90 Tage sind Sie berechtigt, einen einzelnen Nutzer, der das lizenzierte Gerät physisch verwendet, als lizenzierten Nutzer zu bestimmen. Der lizenzierte Nutzer ist berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen. Andere Nutzer sind zu unterschiedlichen Zeiten berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen, jedoch nur von Geräten aus, für die eine separate Lizenz zur Ausführung derselben oder einer höheren Edition dieser Software besteht.

Also dürften Andere DOCH innerhalb der 90 Tage auf das Gerät zugreifen, wenn sie ebenfalls Windows 10 Pro verwenden? Ich verstehe echt nix mehr.

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vor 7 Stunden schrieb lars-daniel:

Also dürften Andere DOCH innerhalb der 90 Tage auf das Gerät zugreifen, wenn sie ebenfalls Windows 10 Pro verwenden?

Die 90 Tage Regel gilt für den Benutzer, der das Gerät auch PHYSISCH (nicht remote) benutzt. Der darf auf "sein" Windowes auf "seinem" Gerät immer auch remote zugreifen.

 

Alle anderen die per Remote darauf zugreifen wenn sie eine dies von einem Gerät aus machen auf dem mindestens die gleiche Windows Version, oder eine höherwertige, lizenziert ist.

 

Logisch?

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vor 6 Stunden schrieb Dr.Melzer:

Logisch?

Nein, ich habe es genau andersherum verstanden. Jetzt bin ich komplett durcheinander. Dann klappt es doch per Remote von Linux nicht, da überhaupt keine Windows-Version lizenziert ist. Oder darf der ausgewählte "Hauptbenutzer" dies trotzdem? Falls ein Office auf dem Windows installiert ist, darf dies aber nur vom "Hauptbenutzer" und nicht von den anderen Remote-Benutzern genutzt werden. Oder gibt es dort auch so eine Regel, dass sie bereits ein Office installiert haben müssen?

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Also darf ich zusammenfassen?

  1. Es darf höchstens alle 90 Tage ein Benutzer ausgewählt werden, der das Gerät physisch verwendet.
  2. Der ausgwählte Benutzer darf dann von egal welchem Gerät mit egal welcher dort vorhandenen Lizenz auf den Rechner per Remotezugriffstechnologie zugreifen.
  3. Andere als der ausgewählte Benutzer dürfen physisch den Rechner in dieser Zeit NICHT verwenden.
  4. Andere als der ausgewählten Nutzer dürfen jederzeit (nur nicht gleichzeitig) auf den Rechner per Remotezugriffstechnologie zugreifen, aber nur dann, wenn sie die gleiche oder eine höhe Edition der Software besitzen.
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vor 46 Minuten schrieb lars-daniel:
  1. Es darf höchstens alle 90 Tage ein Benutzer ausgewählt werden, der das Gerät physisch verwendet.

Falsch! Physisch darf jeder der vor dem Gerät sitzt das Gerät nutzen. Das kann eh immer nur einer zeitgeleich. Da gibt es auch keien 90 Tage Frist. Stell dir ein Internetcafe vor in dem du minutenweise an einem Rechner sitzen kannst. Das ist erlaubt. Physisch.

 

vor 46 Minuten schrieb lars-daniel:
  1. Der ausgwählte Benutzer darf dann von egal welchem Gerät mit egal welcher dort vorhandenen Lizenz auf den Rechner per Remotezugriffstechnologie zugreifen.

Richtig. Der "lizenzierte Benutzer" (der der Nutzer für den der Rechner bestimmt ist) darf jederzeit darauf von jedem Gerät remote zugreifen. 

vor 46 Minuten schrieb lars-daniel:
  1. Andere als der ausgewählte Benutzer dürfen physisch den Rechner in dieser Zeit NICHT verwenden.

Falsch. Physisch darf jeder Nutzer den Rechner nutzen.

vor 46 Minuten schrieb lars-daniel:
  1. Andere als der ausgewählten Nutzer dürfen jederzeit (nur nicht gleichzeitig) auf den Rechner per Remotezugriffstechnologie zugreifen, aber nur dann, wenn sie die gleiche oder eine höhe Edition der Software besitzen.

richtig

 

Der "lizenzierte Benutzer" du nennst ihn "Ausgewählten Benutzer"in Verbindung mit der 90 Tage Frist ist nur für den Remotezugriff relevant.

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vor 3 Stunden schrieb Dr.Melzer:

falsch | richtig

Erneut: vielen Dank. Ich fasse dann nochmal zusammen (quasi für die History):

  1. Es darf eine beliebige Zahl an Nutzern am selben physischen Gerät dieselbe Windows-Lizenz verwenden (natürlich nicht gleichzeitig).
  2. Es darf höchstens alle 90 Tage ein Benutzer ausgewählt werden, der dann als "lizenzierter Benutzer" von einem Gerät seiner Wahl (z. B. MacOS, Linux, uralt-Windows) mit egal welcher dort vorhandenen Lizenz auf den Rechner per Remotezugriffstechnologie zugreifen.
  3. Weitere Nutzer dürfen uneingeschränkt (natürlich nur nicht gleichzeitig) auf diese Lizenz per Remotezugriffstechnologie zugreifen, wenn sie für den Zugriff die gleiche oder eine höhe Edition der Software verwenden.
bearbeitet von lars-daniel
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vor 10 Minuten schrieb mwiederkehr:

Wenn Du auch lokal mit dem Windows arbeitest, wurde es ja nicht "ausschliesslich zur Verwendung durch Remotenutzer" installiert. Die Klausel zielt meines Erachtens auf VDI-Szenarien, bei denen niemals jemand lokal arbeitet.

Nach dem Begriff lokal unterscheid  Microsoft offenbar nicht. Die sprechen ja immer von remote und vom Einsatz von Remotedesktoptechnologien. Mein Windows läuft ja auf einem virtuellen Gerät - also rein lizenzrechtlich auf einem vollkommenden anderen Gerät. Zwar ist das natürlich dasselbe physische Gerät, aber ich greife über ein virtuelles Netzwerk via Remotedesktoptechnologien auf das virtuelle Geräte zu. Ich arbeite ja quasi nie an der virtuellen Maschine.

 

Alternative ist natürlich, dass ich die GUI von VirtualBox verwende, um mir den Inhalt der VM anzuschauen. Dann sitze ich ja am physischen Gerät und gucke direkt (ohne Remotedesktoptechnologie) in das virtuelle Gerät. Quasi in einem virtuellen Monitor.

bearbeitet von lars-daniel
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vor 3 Stunden schrieb lars-daniel:

Mein Windows läuft ja auf einem virtuellen Gerät - also rein lizenzrechtlich auf einem vollkommenden anderen Gerät. Zwar ist das natürlich dasselbe physische Gerät, aber ich greife über ein virtuelles Netzwerk via Remotedesktoptechnologien auf das virtuelle Geräte zu. Ich arbeite ja quasi nie an der virtuellen Maschine.

Ich würde sagen, dass du da einen Denkfehler hast. Lizenziert ist ja immer das Blech (Gerät). Dabei ist unabhängig ob die Installation darauf lokal auf der Platte ist, oder in einer VM. Die Lizenz liegt auf dem Blech. An diesem Blech (Gerät) darf jeder der physich an dem Teil sitzt das dafür lizenzierte Windows nutzen. Das kann ja immer nur einer sein, weil es das Blech, mit Tastatur, Maus und Monitor,  nur einmal gibt. Remote könnten das mehrere gleichzeitig sein.

 

Selbst wenn du, auf dem lizenzierten Gerät, per RDP auf deine VM zugreifst, greifst du immer noch von dem lizenzierten Gerät aus zu.

 

Abgesehen davon greifst du doch von einem Gerät zu, welches ja die gleiche (in dem Fall sogar dieselbe) Windows Version lizenziert hat auf die du zugreufst. Und dann brauchst du keine weitere Lizenz.

 

Logisch?

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