lars-daniel 0 Geschrieben 10. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. November 2018 vor 5 Minuten schrieb NorbertFe: Naja wie schon geschrieben: Eine Aktivierung ist nicht mit einer Lizenz gleichzusetzen. ;) Aber Microsoft wird die Anleitung zur Mitnahme einer Aktivierung bei Hardwarewechsel via Microsoft-Konto verfasst haben, wenn damit kein Lizenzübergang vonstatten geht? Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.034 Geschrieben 10. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 10. November 2018 Da gehts aber um Hardwäre-Änderungen und nicht um Hardwarewechsel, oder? ;) 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
lars-daniel 0 Geschrieben 10. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 10. November 2018 vor 15 Minuten schrieb NorbertFe: Da gehts aber um Hardwäre-Änderungen und nicht um Hardwarewechsel, oder? ;) Da hast du 100% recht. Offen bleibt, was möglicherweise bedeutet Zitieren Link zu diesem Kommentar
NorbertFe 2.034 Geschrieben 10. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 10. November 2018 Na genau das. Nur weil es diesen Artikel gibt, heißt das ja nicht, dass das ein BEstandteil der Lizenzbestimmungen ist. ;) 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 11. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 11. November 2018 vor 19 Stunden schrieb lars-daniel: Nein nein, nur ich finde den Begriff Hardware hier schwammig. In dem EULA zu Windows 10 ist der Begriff Hardware/Gerät klar definiert. In Punkt 2.b heisst es: "Gerät. In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als Gerät betrachtet." Somit ist deine VM eben kein Gerät sondern nur eine Software. Die Lizenz liegt auf dem Gerät, egal wohin du deine VM kopierst. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
lars-daniel 0 Geschrieben 13. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 13. November 2018 Am 11.11.2018 um 10:48 schrieb Dr.Melzer: "Gerät. In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Aber wieso ist denn dann als "Gerät" nicht die virtuelle Maschine gemeint? Dort steht doch, dass das Gerät auch ein virtuelles Hardwaresystem sein kann. VirtualBox & Co. bilden die Hardware nach. Oder gibt es andere Arten von virtuellen Hardwaresystemen? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 13. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 13. November 2018 vor 5 Stunden schrieb lars-daniel: Aber wieso ist denn dann als "Gerät" nicht die virtuelle Maschine gemeint? Dort steht doch, dass das Gerät auch ein virtuelles Hardwaresystem sein kann. VirtualBox & Co. bilden die Hardware nach. Oder gibt es andere Arten von virtuellen Hardwaresystemen? Ich versthe nicht was du meinst. Kannst du es mir bitte erklären. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lars-daniel 0 Geschrieben 16. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 16. November 2018 Am 13.11.2018 um 21:16 schrieb Dr.Melzer: Ich versthe nicht was du meinst. Kannst du es mir bitte erklären. Ich versuche es, ich verstehe es ja selbst nicht. Du sagtest: Zitat Somit ist deine VM eben kein Gerät sondern nur eine Software. Die Lizenz liegt auf dem Gerät, egal wohin du deine VM kopierst. Aber Microsoft schreibt doch, dass die Hardware auch virtuell sein kann: Zitat "Gerät. In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Ich habe also zwei Geräte: ein Gerät auf einem virtuellen Hardwaresystem, welches auf einem physischen Hardwaresystem läuft. Ich verstehe daher nicht, wieso die Lizenz nur an das physische Hardwaresystem gebunden wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 17. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 17. November 2018 Vielleicht denkst du nur zu kompliziuert. Geh einfahc mal davon aus, dass du für JEDE Windows Installation eine Lizenz benötigst. Zudem kannst du eine virtuelle Installation ja nicht ohne die Physik darunter nutzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lars-daniel 0 Geschrieben 17. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 17. November 2018 (bearbeitet) vor 5 Stunden schrieb Dr.Melzer: Vielleicht denkst du nur zu kompliziuert Aber nur, weil das so kompliziert formuliert ist. Guck mal hier, wie einfach das in den Texten zu den Volumenlizenzbedingungen steht: Zitat Desktopbetriebssysteme Gerätelizenz 1. Der Kunde ist je erworbener Lizenz berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Lizenzierten Gerät oder innerhalb eines lokalen virtuellen Hardwaresystems auf einem Lizenzierten Gerät zu installieren. 2. Der Kunde ist berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren zu verwenden. 3. Die lokale Nutzung ist für jeden Nutzer gestattet. 4. Die Remoteverwendung ist für den Hauptnutzer des Lizenzierten Geräts sowie für jeden anderen Nutzer von einem anderen Lizenzierten Gerät oder einem Lizenzierten Gerät mit Windows VDA gestattet. 5. Nur ein Nutzer ist jeweils berechtigt, auf die Software zuzugreifen und sie zu verwenden. ... Punkt 1 ist dort eindeutig so beschrieben, wie du es auch erklärt hat. Wieso ist die EULA so doppeldeutig? In Punkt 4 sind sogar die Zugriffsmöglichkeiten via Remote definiert... bearbeitet 17. November 2018 von lars-daniel Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 17. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 17. November 2018 vor 48 Minuten schrieb lars-daniel: Wieso ist die EULA so doppeldeutig? Die Zielgruppe für Volumenlizenzen sind Unternehmen, die andere Anforderungen haben als Privatpersonen. Die Zielgruppe von OEM/SB Lizenzen sind "normale" Anwender, von denen die allerwenigsten überhaupt wissen dürften, dass es so etwas wie virtuelle Systeme gibt, geschweige denn sie nutzen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
lars-daniel 0 Geschrieben 17. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 17. November 2018 vor 3 Minuten schrieb Dr.Melzer: Die Zielgruppe für Volumenlizenzen sind Unternehmen, die andere Anforderungen haben als Privatpersonen. Die Zielgruppe von OEM/SB Lizenzen sind "normale" Anwender, von denen die allerwenigsten überhaupt wissen dürften, dass es so etwas wie virtuelle Systeme gibt, geschweige denn sie nutzen. Aber wieso wird das dann für die Normalsterblichen nicht auch in so einfach zu verstehenden Worten formuliert? Inhaltlich ist die Aussage der o.g. Punkte ja identisch, aber du musst zugeben, dass sich der Text für Unternehmen deutlich verständlicher lesen lässt. Vermutlich haben die Lizenztexte eine 640 kB Grenze. SCNR Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 18. November 2018 Melden Teilen Geschrieben 18. November 2018 vor 18 Stunden schrieb lars-daniel: Aber wieso wird das dann für die Normalsterblichen nicht auch in so einfach zu verstehenden Worten formuliert? Das musst du den Lizenzgeber fragen... Zitieren Link zu diesem Kommentar
lars-daniel 0 Geschrieben 19. November 2018 Autor Melden Teilen Geschrieben 19. November 2018 Am 18.11.2018 um 10:41 schrieb Dr.Melzer: Das musst du den Lizenzgeber fragen... Ich vermute, das wird so tief in der Marketing- und Rechtsetage (ja, eine Etage) entschieden, dass man dort niemals eine Rückantwort erhalten wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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