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2012 R2 Host - Server 2016 HyperV - Was ist Maßgebend?


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vor 30 Minuten schrieb NilsK:

Dadurch dass alle Cores lizenziert sein müssen, erübrigt sich die Frage nach dem Mischen. Bei 20 verfügbaren Cores müssen 20 Cores lizenziert werden.

Das ist doch aber ok. Nur widerspricht man dieser Regel ja nicht, wenn man _zusätzlich_ eine Windows 2012R2 Standard Lizenz zuweist, da diese ja per CPU lizenziert würde. Das selbe Problem besteht zwischen 2016 und 2019 ja ebenfalls, denn dort hätte der vorher lizenzierte 2016er Server ja bereits 20 Cores und wenn ich jetzt nochmal 20 Cores 2019 zuweise, sehe ich da irgendwie keinen Widerspruch in den Lizenzbedingungen und das Konstrukt würde (so meine Annahme korrekt ist) den Betrieb von 2x 2012R2 und 2x 2019 oder im zweiten Fall 2x 2016 und 2x 2019 erlauben.

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Exakt, die Hardware wird lizenziert, deswegen muss ja für jede weitere VM auch eine für das gesamte Blech passende Lizenz verwendet werden, das sagt die EULA ja auch aus. Lassen wir die detaillierte Core Lizenzierung mal kurz auf die Seite treten und sagen wir ich kaufe 2 für das Blech passende 2016 Standard Lizenzen, dann kann ich beide dem Blech zuweisen und beispielweise unter einem Linux Hypervisor auch als VM betreiben.

Nutze ich als Hypervisor nun aber den Windows 2016 Standard, dann räumt mir Microsoft eine quasi kostenlose zusätzliche Instanz ein und die physikalische Instanz darf nur noch als Hypervisor laufen. Da sehe ich nirgendwo einen Hinweis darauf, dass ich diese zweite Lizenz nicht als zusätzliche VM dort betreiben dürfte. 

 

Will heissen, will ich bei Standard mehr als 2 OSE's betreiben muss ich beginnend mit der dritten für jede weitere VM das Blech mit einer passenden Lizenz bestücken.

 

Grüsse

 

Gulp

bearbeitet von Gulp
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Moin,

 

gut, also ... ich denke, das ist durch diesen Passus auf Seite 6 implizit beantwortet:

 

Zitat

3. Rechte zur Nutzung anderer und niedrigerer Versionen

Für jede berechtigte Kopie oder Instanz ist der Kunde berechtigt, anstelle der lizenzierten Version eine Kopie oder Instanz einer früheren Version, einer anderen zulässigen Sprachversion oder einer anderen verfügbaren Plattformversion (beispielsweise 32 Bit oder 64 Bit) oder einer zulässigen niedrigeren Edition zu erstellen, zu speichern, zu installieren, auszuführen oder auf diese zuzugreifen. Es gelten nach wie vor die Nutzungsrechte für die lizenzierte Version. Lizenzen für frühere Versionen und niedrigere Editionen erfüllen nicht die Lizenzanforderungen für ein Produkt.

Hervorhebung von mir.

 

Daraus geht hervor: Wenn ich dem Host eine 2016-Lizenz zuweise, ist dieser aus Microsoft-Lizenzsicht eben ein 2016-Host, dann erfüllt eine parallel zugewiesene 2012-Lizenz nicht die Bedingungen, die die bereits vorhandene 2016-Lizenz vorgibt.

 

Jetzt habe ich keine Lust, noch weiter nach Belegen zu suchen. Die Situation ist aus meiner Sicht eindeutig, wer juristische Klarheit braucht, muss wie immer einen zugelassenen Rechtsberater befragen.

 

Gruß, Nils

 

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