LicenseRookie 0 Geschrieben 8. Februar 2020 Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2020 Hallo zusammen, Folgender Sachverhalt ist mir neulich untergekommen: A kauft Hardware mit Windows Desktop O.S. OEM. Die Hardware wird B bereitgestellt. B zahlt dafür ein Entgelt an A. B will zusätzlich ein Windows Upgrade + SA aus seinem EA-Vertrag drüber installieren um Windows Enterprise nutzen zu können. Frage: Dürfen A und B das machen? Ich sage nein zu A: 1. Zu A: Früher gab es die sog. Rental Rights. Mittlerweile ist es das "Agreement for leasing or renting ......" (Siehe Anhang). Hierüber müsste A Lizenzen für das Desktop O.S. beziehen und die Hardware zusätzlich damit ausstatten. Dann darf A die Hardware mit der Software an B übergeben / bereitstellen und dafür Geld verlangen. (Natürlich unter den Bestimmungen des angehängten Vertrages - Ohne den Vertrag nicht erlaubt) Ja zu B: 2. Zu B: Das Win Upg+SA aus einem EA kann auf den Geräten lizenziert werden. Obwohl es keine Unternehmenseigenen Geräte sind fallen sie laut Definition des EA Beitritts unter die Kategorie "Qualified Devices". Liege ich mit meiner Vermutung richtig oder nicht? Hat da jemand Erfahrung? Danke im Voraus. LR Lease_Agreement_for_Microsoft_Software_Products.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar
Nobbyaushb 1.471 Geschrieben 8. Februar 2020 Melden Teilen Geschrieben 8. Februar 2020 Das kann bestimmt @lizenzdoc zuverlässig beantworten 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 9. Februar 2020 Melden Teilen Geschrieben 9. Februar 2020 Hi, erst einmal herzlich Willkommen LicenseRookie hier im Forum, schön dass Du uns gefunden hast. :) Ich sehe das auch so wie Du, Punkt-2. Der EA-Kunde nutzt diesen PC für sein Business und somit zählt dieser PC zu den "qualified-DT" und darf dann auch mit dem Upgr/SA aus dem EA lizenziert werden. VG, Franz 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
LicenseRookie 0 Geschrieben 9. Februar 2020 Autor Melden Teilen Geschrieben 9. Februar 2020 danke euch. VG Zitieren Link zu diesem Kommentar
Empfohlene Beiträge
Schreibe einen Kommentar
Du kannst jetzt antworten und Dich später registrieren. Falls Du bereits ein Mitglied bist, logge Dich jetzt ein.