lizenzdoc 207 Geschrieben 9. Mai 2020 Melden Teilen Geschrieben 9. Mai 2020 hi, weil die normalen Volumen-Lizenzen aus OPEN etc. nicht kommerziell verhostet werden dürfen, dann also SPLA. VG, Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar
testperson 1.707 Geschrieben 9. Mai 2020 Melden Teilen Geschrieben 9. Mai 2020 vor 21 Stunden schrieb lizenzdoc: Wenn kein Housing, sondern nur reines "Hosting", dann muss der Hoster einen SPLA-Vertrag mit MS aktiv unterhalten, der Hoster lizenziert WIN-SVR, RDS-CALs etc. alles ausschließlich via den SPLA-Vertrag ( monatl. Miet-Lizenzen) der Kunde muss nichts lizenzieren. Wenn der Kunde Lizenzen mit aktiver SA hat und diese auch gerne beim Hosting nutzen möchte, muss der Hoster einen Zusatzvertrag mit dem SPLA-Vertrag bei Microsoft haben, dies nennt sich dann "LicenseMobility-Addendum"...ohne diesen Zusatz darf er das also nicht! Heutzutage kommt dann häufig noch der Fall / die Frage, ob man seine Office Pakete aus den verschiedenen O365 Plänen nutzen darf. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe, muss es CSP sein und im RZ des CSPs gehostet werden oder es muss ein weiterer Vertrag mit MS vorliegen (QMTH?)? Zitieren Link zu diesem Kommentar
lizenzdoc 207 Geschrieben 9. Mai 2020 Melden Teilen Geschrieben 9. Mai 2020 Hi, richtig, diese Zusatzvereinbarung muss der SPLA-Partner auch noch genehmigt bekommen haben... Vg, Franz 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
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