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MS Teams im Hosting


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Hi,

 

als Hoster der seine Kunden per SPLA lizenziert darf man die Office Pakete der Kunden aus Office 365 (bspw. aus dem E3) den Kunden nur bereitstellen sofern man CSP Tier 1 / Direct Tier ist und ein QMTH Agreement hat. Wie verhält sich das mit der MS Teams Anwendung? Braucht es hier ebenfalls CSP Tier 1 und QMTH?

 

@lizenzdocIst dir hier vielleicht etwas bekannt?

 

Vielen Dank und Gruß

Jan

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Hey Nils,  

vor 22 Minuten schrieb NilsK:

das sollte dir doch der Disti sagen können, oder? 

wir warten da an verschiedenen Stellen auf Antworten. In ersten Gesprächen, bei denen ich dabei war, gab es zur Teams Anwendung die Aussagen von "Grauzone" über ja, nein bis zu vielleicht eigentlich schon alles.

 

Selbst zu CSP Direct und*/oder QMTH zum Hosten eines O365 Paketes haben wir momentan zwei Aussagen.

 

* für mich(!) ergibt sich für uns(!) zum jetzigen Zeitpunkt daraus, dass wir zum Hosten der O365 Pakete CSP Direct sein müssten und zusätzlich das QMTH Agreement abschließen müssten. Je nachdem wie man und/oder in welchem Rechenzentrum man hostet könnte das auch wiederum anders aussehen, was in unserem Fall aber nicht hilft.

 

Gruß

Jan

 

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Moin,

 

@Nils: Da hast Du Recht :) Ein Distri (SPLA-Aggregator) hätte das beantworten "müssen".

Bei uns hätte jeder die compliant Antwort "stressfrei" bekommen.

Mal einfach beschrieben...
Teams ist nicht in der normalen Volumen-Lizenz Office-STD oder -Pro beinhaltet.

ERGO kann man ja als SPLA-Partner dann ja auch nicht die 2 Office-SAL nutzen.

Daraus ergibt sich schon, dass es nur via SPLA+QMTH angeboten/lizenziert werden darf/muss.
QMTH bedingt dann aber zwingend CSP-Tire-1 ...
 

VG, Franz

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Guten Morgen Franz,

 

vielen Dank für die Antwort. CSP Tier 1 würde dann neben dem geforderten Umsatz noch ganz andere Herausforderungen auf den Tisch bringen. Als Alternative käme mir da momentan Azure, Umstellung auf Housing oder evtl. ein passender RZ Anbieter in den Sinn.

 

Hier noch ein Edit: Da sich Teams leider auch im Benutzerkontext installieren lässt und somit in unserem Fall erstmal an uns als Hoster vorbeiläuft, wären wir in diesem Fall ohnehin nicht compliant?

Dann könnte ich der obigen, für uns eher negativen, Aussagen doch noch was positives abgewinnen, da wir dann nicht an AppLocker vorbei kämen.

 

Gruß

Jan

bearbeitet von testperson
Installation im Userkontext ergänzt
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