CoNtAcT2000 15 Geschrieben 15. November 2021 Melden Teilen Geschrieben 15. November 2021 Hallo Leute, folgende Überlegung. Man hat 6 Clients mit Ubuntu. Man hat einen "Server" ebenfalls mit Ubuntu, dieser stellt 6 Windows 10 Pro (oder 11 Pro) Maschinen virtuell über VirtualBox zur Verfügung. Es wird von den 6 Ubuntu Maschinen per RDP auf die virtuellen Windows 10/11 Maschinen zugegriffen und gearbeitet. Ist es in dieser Situation mit den Windows10/11 Pro Lizenzen getan, oder benötigt man noch weitere Lizenzen? Danke für Eure Hilfe. VG Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar
cj_berlin 1.329 Geschrieben 15. November 2021 Melden Teilen Geschrieben 15. November 2021 (bearbeitet) Moin, Du brauchst für jegliche Art von Remote-Zugriff auf Windows Client-OS SA. Und da die zugreifenden Endpoints keine SA-bewehrten Windows 10-Endgeräte sind, brauchst Du VDA. Das ersetzt quasi SA in diesem Fall, ist aber auch eine wiederkehrende Last und kein einmaliger Kauf. bearbeitet 15. November 2021 von cj_berlin Zitieren Link zu diesem Kommentar
CoNtAcT2000 15 Geschrieben 15. November 2021 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. November 2021 Ooookay. Bist dir da sicher, dass man auf jedenfall SA aufs Windows braucht bzw. VDA Lizenzen? Wenn die Ubuntu Clients allerdings Windows Maschinen wären, bräuchte man kein SA/VDA? Gibts das irgendwo konkret nachzulesen. Hab da bisher noch nichts zu gefunden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
cj_berlin 1.329 Geschrieben 15. November 2021 Melden Teilen Geschrieben 15. November 2021 vor 5 Minuten schrieb CoNtAcT2000: Ooookay. Bist dir da sicher, dass man auf jedenfall SA aufs Windows braucht bzw. VDA Lizenzen? Ja. vor 5 Minuten schrieb CoNtAcT2000: Wenn die Ubuntu Clients allerdings Windows Maschinen wären, bräuchte man kein SA/VDA? Wenn die Clients Windows-Maschinen unter SA wären, bräuchte man für die VM kein VDA. vor 8 Minuten schrieb CoNtAcT2000: Gibts das irgendwo konkret nachzulesen. Hab da bisher noch nichts zu gefunden. Klar, an der Quelle: https://download.microsoft.com/download/3/D/4/3D42BDC2-6725-4B29-B75A-A5B04179958B/Licensing_brief_PLT_Windows_10_licensing_for_Virtual_Desktops.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar
CoNtAcT2000 15 Geschrieben 15. November 2021 Autor Melden Teilen Geschrieben 15. November 2021 Danke für den Link. Schaue ich mir mal genau an. Man muss also wenn man von betrieblichem Windows auf eine betriebliche virtuelle Maschine mit Windows zugreift auch ne VDA Lizenz haben? Dachte das wäre mit der Betriebssystemlizenz abgedeckt (oder war das nur bis Win7 so?) Das hab ich bisher so noch nie gehört. Dachte nur wenn der Zugriff von privaten Geräten oder Linux aus ist, dass man dann VDA benötigt. Das hier hatte ich dazu gefunden, war mir jetzt aber nicht sicher ob das aktuell ist, deswegen mein Post hier. Windows 10 VDA Anwendungsbeispiele VDA (Virtual Desktop Access) wird benötigt, wenn von Nicht-Windows-Rechnern (Mac, Thin Client, Linux PCs etc.) auf virtuelle Windows-Desktops zugegriffen werden soll, beispielsweise: Ausführung von mehreren Windows-Instanzen auf dem eigenen Rechner für Test und Entwicklung. Ausführung von Windows 10 auf Servern im Rechenzentrum oder in der Azure-Cloud (VDI bzw. Virtual Desktop Infrastructure). Von Thin Clients, von Tablets und beispielsweise von Zuhause wird auf den virtuellen Desktop zugegriffen. Reines BYOD. Mitarbeiter nutzen ihren virtuellen Desktop ausschließlich von eigenen Devices wie Notebooks oder Tablets. Externe Mitarbeiter bekommen Zugriff auf einen im Rechenzentrum gehosteten virtuellen Desktop. Zitieren Link zu diesem Kommentar
cj_berlin 1.329 Geschrieben 15. November 2021 Melden Teilen Geschrieben 15. November 2021 Moin, Dein Zitat widerspricht doch nicht dem, was ich geschrieben hatte. Es sind halt nur einige Beispiele, tatsächlich gilt es in jedem Szenario. Zugriff auf virtuelles Windows 10 ist mit der Betriebssystem-Lizenz des physischen Windows 10 abgedeckt (meistens), wenn die VM auf der besagten Physik ausgeführt wird. Das ist dann ja auch kein Remote-Zugriff. Remote-Zugriff = entweder SA für Physik oder VDA. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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