von Hohenstein 10 Geschrieben 16. Januar 2004 Melden Teilen Geschrieben 16. Januar 2004 Hallo, kann mir wer erklären was finanz/bürokratie und sonstige Papiere-mäßig auf mich zu kommt, wenn ich nebenberuflich ein Gewerbe anmelden möchte?! So als kleiner Computerservice... was kostet sowas? Gewerbeschein, etc? Muss ich da dann eine andere oder zusätzliche Lohnsteuer machen? Bin für Infos und Tipps dankbar! Zitieren Link zu diesem Kommentar
Damian 1.533 Geschrieben 16. Januar 2004 Melden Teilen Geschrieben 16. Januar 2004 Hi Michael. Bei den Arbeitsämtern liegt zur Zeit eine ganze Heftreihe mit Ratgebern aus. Die Reihe heißt "BBZ Beruf Bildung Zukunft", Format DIN A4. Besorge dir das Heft Nr. 9, "Existenzgründung". Da drin stehen auf 93 Seiten jede Menge Infos rund um das Thema Selbstständigkeit. Damian Zitieren Link zu diesem Kommentar
von Hohenstein 10 Geschrieben 17. Januar 2004 Autor Melden Teilen Geschrieben 17. Januar 2004 Werd ich mir besorgen, danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar
grizzly999 11 Geschrieben 17. Januar 2004 Melden Teilen Geschrieben 17. Januar 2004 Die zuständigen IHKs haben auch Broschüren, bieten Beratung und kassieren natürlich auch Pflichtbeiträge :mad: Manchmal gibt es dort auch Veranstaltungen zu dem Thema. Und du solltest vorher unbedingt einen Steuerberater konsultieren, wegen Buchführungspflicht und Ablauf von sonstigen Steuererklärungen , vor allem ob und wie weit du Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben hast. grizzly999 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Damian 1.533 Geschrieben 17. Januar 2004 Melden Teilen Geschrieben 17. Januar 2004 Jau, diese IHK-Pflichtbeiträge sind beliebt wie die Pest. :( Damian Zitieren Link zu diesem Kommentar
worker 10 Geschrieben 17. Januar 2004 Melden Teilen Geschrieben 17. Januar 2004 tach, also der Gewerbeschein kostet ca. 20€ falls deine Geschäftsidee fehlschlägt, die Abmeldung kostet nix. ;) Es gibt einige sehr gute kostenlose tools für die Buchhaltung wie z.B. ECT (Easy TAX and Cash http://www.easyct.de/ ). für einen "kleinen" Betrieb sollte das völlig ausreichen. Es gibt allerdings Genzen ab wann du eine ausfühliche Buchhaltung betreiben musst. Die Info´s dazu bekommst du beim Finanzamt oder auch bei de IHK. Ach ja die IHK verlangt natürlich auch Ihre Beiträge.. solange du aber unter einem mindestumsatz liegst kann du dich freistellen lassen. Allerdings musst du das ´bei der IHK beantragen (das sagen die dir nicht von selbst). Drücken vor der IHK kannst du dich nicht. Das Amt wo du dein Gewerbe anmeldest gibt die Informationen weiter an die zuständige IHK. Viele Infos kann man auch bei der Sparkasse oder anderen Banken bekommen. Die IHK Veranstalltungen sind sehr zu empfehlen ich war von dem Informationsgehalt und den anschliessenden Gesprächen begeistert. greetings worker Zitieren Link zu diesem Kommentar
grizzly999 11 Geschrieben 17. Januar 2004 Melden Teilen Geschrieben 17. Januar 2004 Hallo worker, du hast teilweise das "Hier bei uns" vergessen, z.B. die Abmeldung kostet nix Das wird von Stadt zu Stadt anders gehandhabt solange du aber unter einem mindestumsatz liegst kann du dich freistellen lassen. Geht so gut wie nicht mehr. Das war schon immer ein Zugeständnis oder auch Goodwill der IHKs, keine Pflicht, und angesichts schwindender Umsätze und steigender Firmenpleiten kassieren auch viele IHKs da wo sie früher drauf verzichtet haben. Meine Schwester hat deshalb ihr Nebengewerbe nach 3 Monaten abgemeldet. Erwarteter Gewinn am Anfang ca. 30 Euro im Monat, dennoch keine Befreiung vom IHK-Beitrag von ca. 100€/Jahr. Für die 3 Monate ohne Gewinne hatte sie dann auch noch nachträglich an die IHK zahlen müssen. ;) grizzly999 Zitieren Link zu diesem Kommentar
worker 10 Geschrieben 17. Januar 2004 Melden Teilen Geschrieben 17. Januar 2004 @ grizzly999 soweit mir das bekannt ist, ist die abmeldung des Gewerbes immer kostenfrei. es kann regional natürlich unterschiede geben. Bei mir ging das problemlos. In einem Gespräch mir der IHK habe ich die freistellung Schriftlich beantragt und zahle seit dem auch keine mitgliedschaft. Maybe kommt die Rechnung noch... :shock: Die freistellung war im Herbst letzten Jahres. greetings worker Zitieren Link zu diesem Kommentar
von Hohenstein 10 Geschrieben 17. Januar 2004 Autor Melden Teilen Geschrieben 17. Januar 2004 Vielen Dank für die Vielen Infos! Ich werd mich bei den Behörden mal genauer Informieren. Das Tool schau ich mir mal an @worker... achja, MCSE ist auch für mich ein guter vorsatz für MCSE :-) zumindest soweit als möglich. Zitieren Link zu diesem Kommentar
grizzly999 11 Geschrieben 17. Januar 2004 Melden Teilen Geschrieben 17. Januar 2004 @worker: Die Gebühren für solche Sachen wie An- Abmeldung usw. können die Gemeinden IMHO selber festlegen. Ich hatte bei meinem Umzug vor 4 Jahren habe ich 25 Mark gezahlt, und bei der nächsten Gewerbeabmeldung (wieder wegen Umzug) 20 Mark. Sei froh, dass deine IHK so kulant ist, wenn sie dir das zugesichert haben, ist es erst mal so, bis die es sich anders überlegen. Bewahre den Schrieb nur gut auf ;) Bei meiner Schwester hatte dann sogar noch mein Vater bei der IHK angerufen, die sagten dann, "Ja vor ein paar Jahren, da haben wir das auch noch gemacht (die Befreiung) aber heute können wir uns das nicht mehr leisten, blabla....." Mein Frau hat gerade eine der sog. ICH-AGs, kaum Umsatz, aber muss ohne Gnade an die IHK zahlen. Nur bei der Berufgenosenschaft, da ist man u.U. ja auch noch Pflichtmitglied (mit 240€/Jahr ist sie dabei :shock: ), da konnte sie sich wegen Mindereinkommens befreien lassen, aber nicht rückwirkend vom Tage der Gewerbeanmeldung, sondern ab Antragstellung Alle kassieren nur, und ich glaube, es gibt kaum ein Land in der Welt, wo man nur mit der Anmeldung eines Gewerbes urplötzlich in so vielen Vereinen gesetzlich abgesegnet Pflichtmitglied ist, mit allen Kosten und Gebühren natürlich, wie in Deutschland. Ist ja aber alles nur zum Wohle der armen unbeholfenen Selbständigen :suspect: :suspect: grizzly999 Zitieren Link zu diesem Kommentar
worker 10 Geschrieben 17. Januar 2004 Melden Teilen Geschrieben 17. Januar 2004 @grizzly999 Das Stimmt ... im Deutschland zahlst du sehr schnell mit einem Gewerbe drauf..... :mad: z.B. Wenn du fälschlicherweise ein Arbeitszimmer (für das Gewerbe) in deinem Eigenem Haus bei der Steuererklärung angibst, ist die Eigenheimzulage (wenn angemeldet) sofort futsch... Das die Gemeinden das selbst festlegen könne wusste ich nicht.. naja der erste Schritt zur selbstständigkeit oder auch Nebengewerbe MUSS immer gut vorbereitet werden. :rolleyes: worker Zitieren Link zu diesem Kommentar
Damian 1.533 Geschrieben 17. Januar 2004 Melden Teilen Geschrieben 17. Januar 2004 Original geschrieben von grizzly999 Alle kassieren nur, und ich glaube, es gibt kaum ein Land in der Welt, wo man nur mit der Anmeldung eines Gewerbes urplötzlich in so vielen Vereinen gesetzlich abgesegnet Pflichtmitglied ist, mit allen Kosten und Gebühren natürlich, wie in Deutschland. Also mir fällt kein anderes Land ein. :suspect: Die IHK ist ein Dinosaurier, einfach nicht mehr zeitgemäß. Vor knapp zwei Jahren stand mal ein Artikel in der Zeitung. 3 oder 4 Kleingewerbler haben vor Gericht gegen ihre Zwangsmitgliedschaft in der IHK geklagt. Die Klage wurde abgeweisen. Urteilsbegründung: "Die IHK nimmt für die deutsche Wirtschaft umfassende, hoheitliche Aufgaben wahr." Damian Zitieren Link zu diesem Kommentar
grizzly999 11 Geschrieben 17. Januar 2004 Melden Teilen Geschrieben 17. Januar 2004 Wenn du fälschlicherweise ein Arbeitszimmer (für das Gewerbe) in deinem Eigenem Haus bei der Steuererklärung angibst, ist die Eigenheimzulage (wenn angemeldet) sofort futsch... Auweia, gut dass ich das weiss, wir wollen vielleicht in diesem Jahr auch unsere eigenen 4 Wände haben, mit Arbeitszimmer. Muss ich bei meinem nächten Termin gleich mit meiner Steuerberaterin drüber quatschen. ;) naja der erste Schritt zur selbstständigkeit oder auch Nebengewerbe MUSS immer gut vorbereitet werden. Das ist genau DAS, was von Hohenstein aus diesem Thread mitnehmen sollte und mit dem MCSE unterstützen wir ihn auch noch ;) grizzly999 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr_NET 10 Geschrieben 17. Januar 2004 Melden Teilen Geschrieben 17. Januar 2004 Hallo! Zunächst an grizzly999: Im IHK-Gesetz steht eine Beitragsbefreiung für alle Unternehmen, die unter 5200 Euro Gewinn/Gewerbeertrag haben und unter 52.000 Euro Umsatz erzielen. http://www.passau.ihk.de/menue/about/zugebeitrag.html Die Gebühren der Gewerbeanmeldung sind Sache der Kommunen, können daher unterschiedlich sein. In den neuen Bundesländern sind sie meines Wissens nach i.d.R. um 25,50 Euro. Ebenso sind die einzelnen Gebühren bei den Kammern unterschiedlich. Der Rat, sich ausführlich beraten zu lassen, ist grundsätzlich richtig. Wegen dem Pflichtbeitrag bei den Kammern sollte man auch deren Angebote nutzen, sie kosten nix extra. Stb ist auch wichtig, gleich bei der steuerlichen Anmeldung geht es los - weiter geht es mit der Umsatzsteuer, die Buchführungspflichten sind für Kleingewerbetreibende im letzten Jahr stark vereinfacht worden. Etwas gibt es noch zu bedenken: die Sozialversicherungspflicht! Hier gibt es entsprechende Grenzen, man sollte sich bei seiner Krankenkasse erkundigen - sofern pflichtversichert. Ich hoffe, dass das Nebengewerbe nicht mit dem Angestelltenverhältnis kollidiert, hier besteht ein grundsätzliches allgemeines Wettbewerbsverbot. Daher muß in diesem Fall das Einverständnis des Arbeitgebers eingeholt werden. Ich kenne mich hier ganz gut aus, ich bin Unternehmensberater. Gruß Dr. NET Zitieren Link zu diesem Kommentar
grizzly999 11 Geschrieben 17. Januar 2004 Melden Teilen Geschrieben 17. Januar 2004 Zunächst an grizzly999: Im IHK-Gesetz steht eine Beitragsbefreiung für alle Unternehmen, die unter 5200 Euro Gewinn/Gewerbeertrag haben und unter 52.000 Euro Umsatz erzielen Hat mich jetzt doch stutzig gemacht und habe nochmals nachgefragt, war nicht die IHK, sondern die Handwerkskammer. Zwar andere Baustelle, aber auch so'n Pflichtverein :mad: grizzly999 Zitieren Link zu diesem Kommentar
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