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Geschäftsgründung und Selbstständig machen...


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Wow, hab nicht gedacht, dass mein Thread so ne welle auslöst.

 

Ist aber interessant, was man alles beachten muss.

Das mit dem Arbeitgeber, weiss ich, werd ich aber hoffentlich hinbekommen.

 

Was kostet so ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater?? Denn wir ich das hier so lese empfielt es sich ja sich vorher bei so einem vorzusprechen??!!

 

nochmal zusammenfassen, ob ich das so verstanden hab:

 

* Gewerbeschein bekomme ich auf der Gemeinde kostet in etwa 25€. (jeder jahr oder einmalig?)

 

* IHK muss ich nicht bezahlen, solange ich unter 5200€ Gewinn bzw. 52000€ Umsatz bleibe, was anfangs sicherlich sein wird.

 

* Ich sollte die Investition eines Steuerberaters (einmal für den Anfang?) tätigen.. (oder braucht man denn dann immer?)h

 

*ich hab keine direkte Buchführungspflicht, soweit ich weis... würd ich aber rein interessehalber machen...

 

*ich muss eine spezielle Steuererklärung abgeben, was ich aber von dem Tool das weiter oben genannt wurde recht einfach bekomme?!

 

*noch was?

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Muss man nicht zusätzlich auch Beiträge an die LVA bzw. BfA als Selbstständiger bezahlen?

 

Eine Bekannte von mir hat neben ihrem normalen Job einen kleinen Nebenverdienst. Sie unterrichtet Nachmittags Schüler in Englisch.

 

Sie erzählte mir, daß sie seitens der BfA vor einiger Zeit einen Nachzahlungsbescheid erhalten hat, in Höhe eines 5-stelligen Betrages! Sie hatte jahrelang keine Beiträge an die BfA Berlin gezahlt. Mich wundert nur, daß man als Selbstständiger an die BfA überhaupt was zahlen muss, denn immerhin hat man doch als Selbstständiger keinen Anspruch auf Rentenzahlungen und muss sich um seine Altersvorsorge selber kümmern.

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Hallo! (ich bin's wieder ;) )

 

@snake

 

1. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es in einigen Berufen Regelungen zur Pflichtmitgliedschaft. Das ist bei Lehrern und Dozenten wohl so.

 

2. Die Aussage, dass ein Selbstständiger keinen Anspruch auf Rentenzahlungen im Alter hat, ist schlichtweg falsch. Zum einen kann er sich gesetzlich freiwillig versichern (wäre unklug, aber möglich), zum anderen bekommt ein Jeder entsprechend seiner im Leben erarbeiteten Rentenpunkte (x dem aktuellen Rentenwert) ein Rente gezahlt ab Erreichen des Regelrentenalters. Da die Einzahlung in die Rentenkasse meist mit Lehrbeginn startet, ist bei faktisch jedem etwas da. (Ausnahme: Abitur, Studium, Selbständigkeit - auch hier werden noch(!) 3 Jahre beitragsfreie Anrechnunsgzeit zur Rente berechnet)

 

@ von und zu ;)

 

1. Ein guter Steuerberater nimmt beim ersten Beratungsgespräch kein Geld, er möchte ja einen neuen Mandanten. (die guten nehmen auch keine Existenzgründer - die haben genug Arbeit ;) )

 

2. Kosten des Gewerbescheins sind einmalig.

 

3. IHK schickt Beitragsbescheid, diesen mit BWA und Hinweis auf Gesetz auf "0" ändern lassen.

 

4. Buchführungspflicht mit Steuerberater besprechen, steuerliche Anmeldung von ihm machen lassen, Umsatzsteuerpflicht besprechen.

 

Ich empfehle, auch ein getrenntes Konto zu führen (allein schon wegen Ordnung)

 

Gruß Dr. NET

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