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Mails an bestimmte Empfänger filtern / Benachrichtigung


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Geschrieben

Hallo,

 

ich habe die Anforderung, alle ausgehenden eMails an bestimmte Empfänger zu protokollieren. Das bezieht sich auf bereits versendete- als auch auf zukünftige Mails.

 

Als Beispiel:

Ich möchte herausfinden, ob Mitarbeiter A mit Firma B via Mail in Kontakt getreten ist.

 

Werden alle ausgehenden Mails im Exchange protokolliert? Mit welchen Stichwörtern komme ich weiter?

 

Verwendete Umgebung:

AD, Exchange 2000

 

Danke für jeden Hinweis.

 

André

Geschrieben

Ich kenne das deutsche Recht nicht, aber weise darauf hin, dass solche Überwachungen heikel sind, und ohne Genehmigung des Betriebsrates ggf. sogar illegal.

AFAIK nicht, wenn eine private Nutzung ausdrücklich untersagt ist.

 

Jochen

Geschrieben

Hallo,

 

danke für die entsprechenden Hinweise.

 

Zur Situation:

 

Die private Nutzung von Mails ist ausdrücklich untersagt, und es geht auch nicht darum, sowas zu überwachen.

 

Nur besteht der Verdacht, das Unternehmensinterna via Mail an einen Mitbewerber weitergeleitet werden. Nun ist der Chef natürlich daran interessiert herauszufinden, wer diese Interna preisgibt.

 

Danke & Gruss

 

André

Geschrieben
AFAIK nicht, wenn eine private Nutzung ausdrücklich untersagt ist.

Ich will mich da nicht einmischen, aber c't-Leser sind hier klar im Vorteil. Stand erst im Herbst in einem Artikel drin: auch wenn die private Nutzung untersagt ist, gilt immer noch das Briefgeheimnis (Artkikel 10 wenn ich mich nicht irre und andere Telekommunikationsgesetze), d.h. auch dann darf der mailverkehr nicht vom Admin oder sonst wem ohne Genehmigung eingesehen werden.

 

grizzly999

Geschrieben

Da gibt's auch jede Menge Lesestoff bei google:

http://www.service.herrmann-huebler.de/38

http://www.kanzlei-finkenzeller.de/artikel/html/stabnau_001_privat_surfen.shtml

http://www.afs-rechtsanwaelte.de/artikel13.htm

http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/content/02483/

 

usw.

usw.

 

Noch Fragen Kienzle :suspect:

 

grizzly999

 

P.S: Achja: Verstöße gegen Datenschutzgesetz sind glaube ich keine Ordnugswidrigkeit, sondern man ist bei einer Verurteilung vorbestraft. Macht sich gut bei Bewerbungen als Admin :D

Geschrieben

Also ich spreche nie davon, dass ein Admin eigenmächtig protokolliert, schnüffelt oder sonstwas. Ich rede hier von einer von der Geschäftsleitung gewünschten Protokollierung des ein- und ausgehenden E-Mail-Verkehrs. Und wenn das private Nutzen der E-Mail-/Internetdienste schriftlich von jedem unterschrieben ist, dann kann da m.Mng. kein Verstoß mehr vorliegen.

 

Ähnlich ist es bei verschiedenen Warenwirtschaftsprogrammen, wo die Aktionen an verschiedenen Objekten mitprotokolliert wird. Dann kann es den Fall "Das habe ich nie gelöscht." nicht geben. Und den Fall gab es nicht nur einmal bei uns, obwohl eigentlich nur eine Person die Löschung hätte vornehmen können...

 

Falls ein Admin eigenmächtig solche Schritte unternimmt, dann ist er zu Recht vorbestraft... ;)

 

Jochen

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Gast
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