olivermk 10 Geschrieben 1. Oktober 2002 Melden Teilen Geschrieben 1. Oktober 2002 Hi zusammen! Ich habe ein Laptop, auf dem Win XP vorinstalliert war. Die Lizenz klebt am gerät. Auf diesem Laptop habe ich jedoch WIN XP gelöscht und ein anderes Betriebssystem installiert. Jetzt meine Frage, kann ich die XP-Lizenz für meinen normalen Desktop PC zu hause verwenden? Als CD habe ich nur eine Recovery-Version. Mit derLizenz vom Laptop müsste ich Win XP doch aber auf legale Weise von irgendeiner CD installieren können, oder? Wer kann mich aufklären? Gruß Oli Zitieren Link zu diesem Kommentar
Lian 2.436 Geschrieben 1. Oktober 2002 Melden Teilen Geschrieben 1. Oktober 2002 Hallo Oliver und Willkommen! Es handelt sich bei der Laptop-Lizenz um eine stark eingeschränkte OEM Lizenz. Laut MS darf also nichts verändert werden. Laut deutschem Gesetz sieht das anders aus. Daher legen Händler in Deutschland meist DSP Versionen bei. Ich habe allerdings die jüngste Rechtsprechung nicht mehr verfolgt. Vielleicht weiss jemand mehr? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Echo 10 Geschrieben 1. Oktober 2002 Melden Teilen Geschrieben 1. Oktober 2002 Hallo olivermk Soweit mir bekannt ist, sagt die deutsch Rechtsprechung, daß ich, da sich diese Lizenz in meinem Besitz befindet, frei verwenden kann, sofern ich nicht gegen ein anderes Recht verstöße. In diesem Fall würdest du nur gegen geltendes Recht verstoßen, wenn Du die Software auf mehreren Rechnern installierst, da es sich um eine "Einzelplatzlizenz" handelt. Die Lizenz ist nach deutschem Recht nicht an ein Gerät zu binden, da mit Austauschen des Gerätes gegen neue Hardware ja die Lizenz erlöschen würde. Da man diese aber käuflich erworben hat, und zwar beim Erweb des Gerätes, geht somit die Lizenz in den Besitzstand über.. nicht Gerätegebunden. Du darfst die Lizenz allerdings nicht weiterverkaufen.. auf den Lizenzen steht immer der Vermerk "...Nur in Verbindung mit einem neun PC..." welches dich an einen Weiterverkauf mit Gerät hindern soll. Aber bitte nicht darauf festnagel. Gerade die Rechtsprechung zwischen D & USA ist äusserst kompliziert und oft nicht nachvollziehbar. So ist es inzwischen gestattet, laut BGH, daß MS entgegen deutschen Recht auf die Festplatten der Benutzer schauen darf... sie dürfen den Inhalt nur nicht gegen einem verwenden. Es gab mal ein Prozeß, in dem MS ein Lizenzbruch feststellte mittel "spionage".. anklage in D .. der Angeklagte durfte 70 TDM strafe zahlen.. daraufhin hat dieser MS in den USA wegen eindringens in die Privatsphäre verklagt.. ein paar Mio´s waren da drinne... aufgrund dieses Eklas hat man eine "übergeordnete" gerichtliche Verfahrenweise eingeführt. Also, am besten MS anrufen und fragen... mein Tip dazu. Gruß Echo Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 2. Oktober 2002 Melden Teilen Geschrieben 2. Oktober 2002 Echo hat recht. Deutschland ist das einzige Land in welchem diese Lizenzen von den Rechnern getrennt werden dürfen. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Lian 2.436 Geschrieben 2. Oktober 2002 Melden Teilen Geschrieben 2. Oktober 2002 Hat jemand aktuelle Quellen? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Christoph82 10 Geschrieben 2. Oktober 2002 Melden Teilen Geschrieben 2. Oktober 2002 Wirklich dass einzige ?? Bei uns in Österreich glaube ich darf man dass auch! Soweit ich weiss hat dass ein Kollege von mir gemacht und keine Probleme sind entstanden! Zitieren Link zu diesem Kommentar
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