labamba 10 Geschrieben 6. Mai 2004 Melden Teilen Geschrieben 6. Mai 2004 Mal ne Frage. Angenommen ihr seid Administrator in einem Betrieb. ihr setzt z.b. microsoft office ein und habt nur für 25 von 50 Rechnern lizensen. Ihr macht euren chef darauf aufmerksam und er sagt das man nichts unternehmen solle und das so belassen soll. ihr als admin habt keine schriftliche anweisung das ihr das mit den lizensen so belassen sollt. und jetzt kommts theoretisch hart auf hart, wer ist schuld wenns zur strafanzeige kommt? steht doch eigentlich aussage gegen aussage. und kann man was über das strafmaß sagen? ps: bin froh das ich azubi bin und nicht da drinhänge Zitieren Link zu diesem Kommentar
mcselede 10 Geschrieben 6. Mai 2004 Melden Teilen Geschrieben 6. Mai 2004 Hi, schick Deinem CHef doch ne Mail, inder Du nochmals auf das Problem hinweist. Wer schreibt der bleibt. Archivier die Mail in nem pst oder setze Deine private Mail in BCC. Gruß Alex Zitieren Link zu diesem Kommentar
Dr.Melzer 191 Geschrieben 6. Mai 2004 Melden Teilen Geschrieben 6. Mai 2004 Wir sind keine Juristen und dürfen dir keine juristische Auskunft geben. Du solltest, um dich abzusichern, auf alle Fälle deinem Chef (Geschäftsführer) deine Bedenken schriftlich mitteilen. Wenn er sagt, dass du nichts unternehmen sollst, bitte ihn dir das schriftlich zu geben. Wenn er das nicht macht schicke ihm einfach per Mail seine Aussage als "Gesprächsnotiz". Wenn er dann nicht explizit wiederspricht, kann man ihm das als Zustimmung auslegen. Als Azubi kann dir aber eigentlich nichts passieren, da du weisungsgebunden bist. P.S. Dies ist meine persönliche Meinung und keine juristische Auskunft! Zitieren Link zu diesem Kommentar
mcselede 10 Geschrieben 6. Mai 2004 Melden Teilen Geschrieben 6. Mai 2004 Nachtrag, wenn Du nicht explizit entgegen einer Arbeitsanweisung gehandelt hat ist übrigens Dein Chef verantwortlich. Ich habe jetzt nicht meine Unterlagen da, ab er ist ja auch verantwortlich wenn Du grob fahrlässig handelst. Anders sieht es natürlich aus, wenn Du das absichtlich machst um ihm schaden zuzufügen. Dann ist das vorsätzlich. Aber ich bin auch kein Jurist. Gruß Alex Zitieren Link zu diesem Kommentar
Wildi 10 Geschrieben 6. Mai 2004 Melden Teilen Geschrieben 6. Mai 2004 Hallo, also ich bin zwar kein Jurist, aber aus dem Fach Recht weiß ich noch: Du bist normalerweise bei grob fahrlässig und Vorsatz dran. Wobei grob fahrlässig wäre, Chef sagt: Ja ja, ich weiß wir haben Kopien, aber ich will Geld sparen und daher kaufen wir nix zu (das wäre vom Chef Vorsatz). Wenn Du dann noch sagen würdest: Jo Chef klar, mach ich doch wir wollen ja sparen (dann wäre das grob fahrlässig von Dir) Vorsatz wäre: Du sagst: Hey Cheffe, ich hab da das Mega Programm Ich weiß das ist utzteuer, aber hey, ich hab da den passenden Key gleich dazu. Das könnten wir auch umsonst laufen lassen (Dann wärst Du im Vorsatz) Cheffe natürlich auch, wenn er sagt: Jo machen wir - tolle Idee. Wie es natürlich bei Präsidenzfällen aussieht weiß ich nu auch ned. Aber zur Absicherung was Schriftliches für Dich ist immer gut. Zitieren Link zu diesem Kommentar
kernel_panic 10 Geschrieben 9. Mai 2004 Melden Teilen Geschrieben 9. Mai 2004 Weil da jetzt ein paar mal E-Mail gefallen ist: Laut aktueller c't haben E-Mail vor Gericht keine Beweiskraft... Gr³³z, Lk. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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