KingBods 10 Geschrieben 17. Mai 2004 Melden Teilen Geschrieben 17. Mai 2004 Hallo, mal eine einfache Frage die große Auswirkung haben kann. Wir, also die IT-Abteilung, möchten die alte Hardware die jetzt ausgetauscht wird gern im Betrieb verkaufen bzw. den Mitarbeitern überlassen. Jetzt streiten wir uns schon 2 Wochen wie den der Vertrag auszusehen hat. Wir wollen aber mit dem "alten Zeug" nichts mehr zu tun haben. Also keine Garantie oder der gleichen. Einfach eine Abgabe ohne Pflichten. Hat einer das in seiner Firma schon mal gemacht und wenn wie könnte der Vertrag aussehen. Oder hat vielleicht einer einen Tip? PS:Verschrotten ist das beste aber das wollen die hier nicht. KingBods Zitieren Link zu diesem Kommentar
Damian 1.533 Geschrieben 17. Mai 2004 Melden Teilen Geschrieben 17. Mai 2004 Hi KingBods. Schau mal hier rein: http://www.uni-duisburg.de/HRZ/services/anlauf/markt/ Das sind die Grundlagen, nach denen die Uni Duisburg ihre alte Hardware verkauft. Daraus läßt sich ohne weiteres ein Verkaufsvertrag stricken. Damian Zitieren Link zu diesem Kommentar
die kriese 10 Geschrieben 17. Mai 2004 Melden Teilen Geschrieben 17. Mai 2004 moin moin, ich hatte sowas mal compaq desktops. 1) vorgabe vom it-manager die geräte werden primär an firmeninterne verkauft. 2) 20,-- euro war der festpreis als vorgabe (die wurden dann für ne betriebsfeier zurückgelegt) 3) die gerätenummern wurden beim verkauf erfasst und damit die ausgetragen werden konnten. 4) der übergabezettel mit durchschlag sah so aus das gerät "xy" mit der seriennummer "123" wird an herrn müller für 20,-- euro verkauft. eine garantie wird auf dieses gerät nicht gegeben. ein umtausch ist nicht möglich. der pc wurde eingeschaltet mit einer boot cd bis zum punkt installieren auf hd. firmenstempel unterschrift käufer fertig. das war wirklich günstig, ist auch die frage wieviel arbeit man sich machen will. gruss d.k. Zitieren Link zu diesem Kommentar
KingBods 10 Geschrieben 17. Mai 2004 Autor Melden Teilen Geschrieben 17. Mai 2004 erst einmal Danke für die schnellen Antworten. Ich muß aber glaube noch ein bißchen ausholen. Die Rechner sollen verkauft/verschenkt werden.(Das ist Fakt) Jetzt haben wir aber Mitarbeiter die wirklich arbeiten.(klingt ****) Also welche die drausen schrauben ,.......was weiß ich. Auch diese sollen die möglichkeit haben einen Rechner zu bekommen, wegen der gleichbehandlung. Wenn ich jetzt bei einem Mitarbeiter den rechner abbaue und sage kannst du kaufen / mitnehmen ist ja erstmal nichts einzuwenden aber die anderen Mitarbeiter regen sich dann auf. Mit dem Kaufvertrag-Vorschlägen werde ich mir einen schönen Kaufvertrag zusammenbasteln und mal bei der Chefetage vorstellig werden. Kingbods Zitieren Link zu diesem Kommentar
laurasan 10 Geschrieben 18. Mai 2004 Melden Teilen Geschrieben 18. Mai 2004 Hallo, Wenn du einen Kaufvertrag fertig hast kannst Ihn ja Vorstellen , vielleicht haben auch andere interesse. MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar
ThomasAussem 10 Geschrieben 18. Mai 2004 Melden Teilen Geschrieben 18. Mai 2004 Hallo, ich bin als IT-Manager in einer mittelständischen Firma angestellt. Jedes Jahr im Januar/Februar, nach Inventur und Austausch der alten durch neue PCs, werden alte (abgeschriebene) Monitore und Rechner an die Mitarbeiter verschenkt. Die Mitteilung erfolgt per E-Mail und dann gilt: in der Reihenfolge der Anfragen werden die PCs verschenkt. Klappt wunderbar, keine Beschwerden und ich habe ein paar Kilo "Elektronikschrott" weniger. Wenn die PCs verschenkt werden, braucht man doch keinen Vertrag Gruß, Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar
günterf 45 Geschrieben 19. Mai 2004 Melden Teilen Geschrieben 19. Mai 2004 Hi! Also, wenn ein PC abgeschrieben ist, steht er immer noch mit einem Restbetrag (früher 1,-DM heute0,5€[?]) in der Bilanz! Um diesen Betrag ausbuchen zu können bedarf es eines Verwendungsnachweises, ob der Betrag mit oder ohne MWSt, mit oder ohne Gewinn abgegeben worden ist! Alles eine Frage der Besteuerung! Zitieren Link zu diesem Kommentar
ThomasAussem 10 Geschrieben 19. Mai 2004 Melden Teilen Geschrieben 19. Mai 2004 Hallo, ich bin kein Buchhalter, ich bin nur für die EDV zuständig, den Rest erledigt die Buchhaltungabteilung. Wenn jedoch die PCs ausbebucht werden, spielt es keine Rolle, ob sie verschrottet oder verschenkt werden. Dass hierüber ein Nachweis zu erfolgen hätte, wäre mir völlig neu! Es sei denn, günterf, du meinst mit Nachweis ebf. einen Eigennachweis/Eigenbeleg. Gruss, Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar
KingBods 10 Geschrieben 19. Mai 2004 Autor Melden Teilen Geschrieben 19. Mai 2004 Hallo, schnell mal den Entwurf der Überlassungs-/Kaufvereinbarung. ........................................................................................................ Überlassungs-/Kaufvereinbarung Mit Frau / Herrn ………………………. wird die folgende Überlassungs-/Kaufvereinbarung getroffen. Gegenstand dieser Überlassungs-/Kaufvereinbarung ist unten aufgeführtes Gerät. 0 Monitor Typ:…………………… Sr.Nr.:……………………………… 0 Computer Typ:…………………… Sr.Nr.:……………………………… 0 Zubehör …………………………………………………………………….. Das oben aufgeführte Gerät wurde mir vorgeführt. Die Computer werden ohne Betriebssystem und etwaigen Treiber-CD’s oder Treiber-Disketten geliefert. Nach Europäischen Recht muss die Firma XY Ihnen ein Garantie und Gewährleistungsrecht geben. Mit dem Kauf/Überlassung diesem Gerätes und Ihrer Unterschrift verzichten Sie auf dieses Recht und etwaigen Forderungen gegenüber der Firma XY. Das Dokument wurde elektronisch erstellt und ist von Seiten der Firma XY ohne Unterschrift gültig. Datum:……………… Firma XY ………………………………… Unterschrift Käufer ....................................................................................................... Ist erst mal ein Entwurf. Formatierungen müßt Ihr selber machen. Eine gute Feier morgen. Kingbods Zitieren Link zu diesem Kommentar
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